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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das AGG E-Learning vermittelt Ihren Beschäftigten und Führungskräften, welche sechs persönlichen Merkmale das AGG schützt und woran im Arbeitsalltag zu erkennen ist, dass ein Merkmal statt der Sache entscheidet. Teilnehmende lernen, unmittelbare und mittelbare Benachteiligung, Belästigung und die Anweisung zur Benachteiligung zu unterscheiden, Auswahl-, Beurteilungs- und Beförderungsentscheidungen auf Eignung, Leistung und Verhalten zu stützen und die Gründe nachvollziehbar festzuhalten. An drei Fällen zeigt der Kurs außerdem, wie eine Grenze ruhig benannt wird und warum ein geschilderter Vorfall weitergegeben und nicht selbst ermittelt wird.

Demo ansehen

Damit deckt das AGG E-Learning die Schulung ab, mit der Arbeitgeber nach § 12 AGG auf den Schutz vor Benachteiligung hinwirken sollen; § 12 Abs. 2 AGG nennt die Schulung ausdrücklich als geeignete Maßnahme. Der Kurs macht zugleich das Beschwerderecht nach § 13 AGG im Betrieb bekannt. Teilnehmende brauchen kein juristisches Vorwissen.

Das AGG E-Learning gehört zu den selbstproduzierten Kursen im Themenfeld Compliance und Datenschutz und ist auf zwei Wegen einsetzbar: als Kurs im reteach LMS in 15 Sprachen oder als SCORM-Paket für Ihr bestehendes LMS in 33 Sprachfassungen. In einer Demo zeigen wir Ihnen den Kurs samt Zuweisung, Quiz und Nachweis.

Für wen ist dieser Kurs gedacht?

Das AGG E-Learning richtet sich an Beschäftigte und Führungskräfte in Unternehmen und Kommunen in Deutschland, die dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz unterliegen — ohne juristisches Vorwissen. Der Kurs ist abteilungsunabhängig angelegt und behandelt die Rolle als Kollegin oder Kollege und die Rolle als Führungskraft getrennt.

Voraussetzungen

Keine fachlichen Vorkenntnisse. Ein Browser und ein Internetzugang genügen, für das Kursvideo empfiehlt sich ein Kopfhörer.

Umfang der Pflicht

Alle Arbeitgeber in Deutschland, private wie öffentliche, unabhängig von der Zahl der Beschäftigten. Die Pflicht zu Schutzmaßnahmen nach § 12 AGG besteht ab dem ersten Beschäftigungsverhältnis und umfasst Bewerberinnen und Bewerber ebenso wie Beschäftigte.

Was Teilnehmende in diesem Kurs lernen

Nach dem AGG E-Learning können Teilnehmende:

  • die sechs vom AGG geschützten Merkmale benennen und im eigenen Bereich wiedererkennen
  • Entscheidungen an Eignung, Leistung und Verhalten ausrichten statt an einem persönlichen Merkmal
  • unmittelbare und mittelbare Benachteiligung, Belästigung und die Anweisung zur Benachteiligung unterscheiden
  • Auswahl, Beurteilung und Beförderung nach sachlichen Kriterien treffen und die Gründe nachvollziehbar festhalten
  • eine Entscheidung mit dem Gegencheck über alle sechs Merkmale auf Tragfähigkeit prüfen
  • Belästigung erkennen und die Grenze ruhig und klar benennen
  • geschilderte Vorfälle ernst nehmen und an die zuständige Stelle geben, statt selbst zu ermitteln
  • die eigene Rolle als Kollege von der zusätzlichen Vorbildfunktion als Führungskraft unterscheiden

Kurs im Einsatz sehen: Wir zeigen Ihnen in einer Demo, wie das AGG E-Learning zugewiesen, absolviert und nachgewiesen wird.

Demo vereinbaren

Kursaufbau

Ein durchgehendes Kursvideo führt durch diese Abschnitte, dazu kommen zwei Begleit-PDFs und ein Quiz im LMS.

Worum es beim AGG geht

Ziel des Gesetzes, sein Schutzbereich und warum Gleichbehandlung jede Abteilung betrifft.

Die geschützten Merkmale

Die sechs Merkmale des Gesetzes und der Maßstab, der stattdessen gilt: Eignung, Leistung, Verhalten.

So zeigt sich Benachteiligung

Unmittelbar, mittelbar, als Belästigung oder als Anweisung — vier Formen und eine gemeinsame Prüffrage.

Wo Benachteiligung im Alltag entsteht

Einstellung, Aufgabenverteilung, Beurteilung und Beförderung als die Momente, in denen über Menschen entschieden wird.

Faire Entscheidungen treffen und belegen

Sachlich entscheiden, Gründe festhalten, Gegencheck machen — drei Schritte für belastbare Entscheidungen.

Belästigung nicht dulden

Wann eine Bemerkung die Grenze überschreitet und wie sie ohne große Konfrontation benannt wird.

Beschwerden ernst nehmen und weiterleiten

Schilderungen ernst nehmen, an die zuständige Stelle geben und nicht selbst ermitteln.

Ihre Rolle – als Kollege und als Führungskraft

Was aufmerksames Verhalten im Team bewirkt und welche Vorbildfunktion mit Führungsverantwortung hinzukommt.

Das Wichtigste in Kürze

Die vier Entscheidungen, auf die es im Arbeitsalltag ankommt.

Format und Bereitstellung des AGG E-Learnings

Kurs im reteach LMS

Dauer12 Minuten Kursvideo, dazu die Begleit-PDFs und das Quiz
LernformSelbstlernkurs: ein durchgehendes Kursvideo, zwei Begleit-PDFs zum Nachlesen, Quiz im Anschluss
Sprachen15 Sprachen: DE, EN, FR, ES, IT, NL, PT, PL, CS, HU, RO, BG, TR, AR, ZH; weitere auf Anfrage
AbschlussEditierbares Quiz im Anschluss an das Kursvideo
NachweisTeilnahme und Abschluss werden im reteach LMS erfasst und sind dort abrufbar
FassungenDas Kursvideo ist nicht editierbar. Eigene Texte, Unterlagen und Bilder lassen sich ergänzen, das Quiz anpassen.
Bereitstellungüber die reteach-Lernplattform, Zugang per E-Mail-Einladung
BuchungTeil des Themenfelds Compliance und Datenschutz, als Jahrespauschale nach Lizenzplätzen buchbar — zum Preisrechner

SCORM-Kurs für Ihr LMS

Dauer20 Minuten, dazu ein vorangestelltes Einstiegsvideo
LernformInteraktiver Kurs mit Entscheidungssituationen und fachlicher Einordnung, browserbasiert auf Desktop und Mobilgerät
Sprachen33 Sprachfassungen, alle im selben Paket: DE, EN, FR, ES, IT, NL, PT, PL, CS, HU, RO, BG, TR, AR, ZH plus 18 weitere; die Sprache wird im Kurs gewählt
AbschlussAbschlussprüfung mit zehn Fragen, bestanden ab 80 Prozent, Versuche unbegrenzt; nicht editierbar
NachweisAbschluss und Ergebnis meldet der Kurs an Ihr LMS zurück
FassungenStandardkurs; die Company Edition hinterlegt Ihre Vorgaben für Personalentscheidungen und Ihre AGG-Beschwerdestelle
BereitstellungSCORM 1.2 und SCORM 2004 (4th Edition), je ein ZIP-Paket je Kurs mit allen 33 Sprachfassungen darin
Buchungals SCORM-Paket für Ihr bestehendes LMS — Kurse für Ihr LMS

Begleitmaterial

Zur Fassung im reteach LMS gehören zwei PDFs, die das AGG E-Learning vertiefen und Teilnehmenden als Nachschlagewerk bleiben. Das SCORM-Paket enthält den Kurs selbst, keine PDFs.

Gleichbehandlung am Arbeitsplatz – die wichtigsten Inhalte

Die zentralen Inhalte und Verhaltensregeln des Kurses in kompakter Form, unabhängig vom Video lesbar, mit Alltags-Check zum Abschluss.

Gleichbehandlung am Arbeitsplatz – Praxis-Leitfaden

Vertiefung mit Entscheidungshilfe, Checkliste, den Paragrafen des AGG, zulässigen Ausnahmen, Fristen und Ansprüchen sowie einer Rollenübersicht.

Was der Kurs im Arbeitsalltag verändert

Für Beschäftigte

Teilnehmende erkennen, wann in einer Entscheidung ein persönliches Merkmal mitschwingt, das dort nichts zu suchen hat. Sie wissen, dass eine unpassende Bemerkung ruhig benannt werden darf und dass ein geschilderter Vorfall weitergegeben und nicht selbst aufgeklärt wird. Wer sich beschwert oder als Zeuge aussagt, kennt zugleich den gesetzlichen Schutz vor Nachteilen.

Für Führungskräfte

Führungskräfte bekommen mit den drei Schritten — sachlich entscheiden, Gründe festhalten, Gegencheck machen — ein Vorgehen, das Auswahl, Beurteilung und Beförderung belastbar macht. Sie erkennen früher, wann eine Bemerkung im Team die Grenze überschreitet, und wissen, dass ihre Aufgabe das zügige Weitergeben ist, nicht das Ermitteln. Das senkt die Zahl der Fälle, die erst als Beschwerde sichtbar werden.

Für Unternehmen

Unternehmen und Kommunen erfüllen die Schutzpflicht nach § 12 AGG dokumentiert und machen das Beschwerderecht nach § 13 AGG im Betrieb bekannt. Nachvollziehbar begründete Personalentscheidungen senken das Risiko von Entschädigungs- und Schadensersatzansprüchen nach § 15 AGG. Weil Vorfälle früher an der zuständigen Stelle landen, bleibt die kurze Geltendmachungsfrist praktisch handhabbar.

Passt der Kurs zu Ihrem Unternehmen?

Am besten klärt sich das im Gespräch.

Wir zeigen Ihnen den Kurs im LMS und beantworten Ihre Fragen.

Termin auswählen

Rechtliche Grundlagen im Kurs

Das AGG E-Learning bildet ausschließlich geltendes Recht ab. Jede Regel wird an der Stelle eingeblendet, an der sie im Alltag greift. Geltungsraum ist Deutschland; das AGG ist deutsches Recht und setzt europäische Gleichbehandlungsrichtlinien um. Für Standorte außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Regeln.

  • § 1 AGG: Ziel des Gesetzes und die sechs geschützten Merkmale
  • § 3 AGG: Unmittelbare und mittelbare Benachteiligung, Belästigung
  • § 7 AGG: Benachteiligungsverbot im Beschäftigungsverhältnis
  • § 8 AGG: Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen
  • § 10 AGG: Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters
  • § 12 AGG: Schutzmaßnahmen und Schulungspflicht des Arbeitgebers
  • § 12 Abs. 4 AGG: Schutz bei Belästigung durch Dritte
  • § 13 AGG: Beschwerderecht und betriebliche Beschwerdestelle
  • § 15 AGG: Schadensersatz und Entschädigung
  • § 15 Abs. 4 AGG: Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen
  • § 16 AGG: Maßregelungsverbot für Beschwerdeführer und Zeugen
  • Richtlinie (EU) 2023/970: EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Wichtige Begriffe im Kurs

Geschützte Merkmale

Das AGG nennt sechs persönliche Merkmale, wegen derer niemand am Arbeitsplatz benachteiligt werden darf: Geschlecht, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität. Über Zusammenarbeit, Aufgaben und Chancen entscheiden stattdessen Eignung, Leistung und Verhalten.

Unmittelbare Benachteiligung

Eine Person wird direkt wegen eines geschützten Merkmals schlechter behandelt als eine andere. Ein Beispiel ist eine Stellenausschreibung, die ausdrücklich einen jungen Kollegen sucht.

Mittelbare Benachteiligung

Eine scheinbar neutrale Regel oder ein neutraler Ablauf trifft eine bestimmte Gruppe besonders hart. Ein Schichtplan mit fester Anwesenheit für alle kann für Beschäftigte mit bestimmten Behinderungen ohne Anpassung nicht leistbar sein.

Belästigung

Unerwünschte Verhaltensweisen mit Bezug auf ein geschütztes Merkmal, die die Würde der Person verletzen und ein von Einschüchterung, Anfeindung, Erniedrigung oder Beleidigung geprägtes Umfeld schaffen, gelten als Benachteiligung. Entscheidend ist die Wirkung auf die betroffene Person, nicht die Absicht dessen, der etwas gesagt hat.

Anweisung zur Benachteiligung

Auch die Aufforderung an eine andere Person, jemanden wegen eines geschützten Merkmals zu benachteiligen, ist selbst eine Benachteiligung. Wer gebeten wird, Bewerbungen nach Herkunft auszusortieren, soll dieser Bitte deshalb nicht folgen.

Zulässige Ausnahme

Eine unterschiedliche Behandlung ist ausnahmsweise erlaubt, wenn ein Merkmal wegen der Art der Tätigkeit eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung ist. Für das Merkmal Alter lässt das Gesetz zusätzlich eigene Rechtfertigungsgründe zu.

Beschwerdestelle

Beschäftigte haben das Recht, sich bei einer im Betrieb benannten Stelle zu beschweren, wenn sie sich benachteiligt fühlen. Der Arbeitgeber muss die Beschwerde prüfen und das Ergebnis mitteilen.

Maßregelungsverbot

Wer eine Beschwerde erhebt oder als Zeuge aussagt, darf deswegen keine Nachteile erleiden. Der Schutz gilt unabhängig davon, ob die Beschwerde am Ende begründet war.

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Häufig gestellte Fragen

Müssen Teilnehmende einen Vorfall selbst aufklären, wenn er ihnen geschildert wird?

Das AGG E-Learning trennt die Rollen ausdrücklich: Teilnehmende nehmen eine Schilderung ernst und geben sie an die zuständige Stelle weiter. Beweise zu sammeln oder zu beurteilen, wer im Recht ist, gehört nicht dazu. Der Kurs empfiehlt, das konkret Beobachtete festzuhalten und die Einordnung dem dafür vorgesehenen Verfahren zu überlassen.

Zählt eine Bemerkung schon als Benachteiligung, wenn sie nicht böse gemeint war?

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) stellt auf die Wirkung ab, nicht auf die Absicht. Ein Spruch über das Alter einer Kollegin knüpft an ein geschütztes Merkmal an, auch wenn er als Scherz gemeint war. Der Prüfpunkt ist, ob sich die betroffene Person herabgesetzt fühlt — nicht, ob sie mitgelacht hat.

Wie begründen Teilnehmende eine Personalentscheidung, ohne angreifbar zu sein?

Das AGG E-Learning gibt dafür drei Schritte an die Hand: sachlich entscheiden, Gründe festhalten, Gegencheck machen. Ein Bauchgefühl ist ein Hinweis, aber keine Begründung. Wer später erklären kann, warum eine Entscheidung so ausgefallen ist, schützt die Betroffenen und sich selbst.

Gilt der Kurs auch für Führungskräfte oder nur für Beschäftigte?

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) behandelt beide Rollen und trennt sie ausdrücklich. Als Kollegin oder Kollege geht es um Aufmerksamkeit, das Ansprechen unpassender Bemerkungen und das Weitergeben von Hinweisen. Für Führungskräfte kommt die Vorbildfunktion hinzu: zügig reagieren, nach sachlichen Kriterien entscheiden und eigene Vorbehalte hinterfragen.

Was gilt, wenn die Belästigung nicht vom eigenen Team ausgeht?

Das AGG E-Learning behandelt auch Belästigung durch Kundschaft, Lieferanten oder Dienstleister. Beschäftigte müssen solche Situationen nicht allein aushalten; der Arbeitgeber muss im Einzelfall geeignete Schutzmaßnahmen treffen. Wie das konkret abläuft, ist in Ihrem Haus geregelt und lässt sich in der Company Edition (Aufpreis) hinterlegen.

Eignet sich der Kurs auch für Kommunen und öffentliche Arbeitgeber?

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt für private wie für öffentliche Arbeitgeber, und der Kurs ist entsprechend rechtsformunabhängig angelegt. Er nennt keine Branche und keine Betriebsgröße, sondern beschreibt Entscheidungssituationen, die es in Unternehmen und Kommunen gleichermaßen gibt. Wo interne Zuständigkeiten gemeint sind, verweist er auf die Beschwerdestelle des eigenen Hauses.

Was kostet der Kurs?

Im reteach LMS ist das AGG E-Learning Teil des Themenfelds Compliance und Datenschutz und wird als Jahrespauschale nach der Zahl der Lizenzplätze gebucht — den Preis ermitteln Sie im Preisrechner. Als SCORM-Paket hängt der Preis vom Umfang der Anpassung ab; die Konditionen finden Sie unter Kurse für Ihr LMS.

In welchen Sprachen ist der Kurs verfügbar?

Das AGG E-Learning gibt es im reteach LMS in 15 Sprachen: DE, EN, FR, ES, IT, NL, PT, PL, CS, HU, RO, BG, TR, AR, ZH; weitere auf Anfrage. Als SCORM-Paket für Ihr eigenes LMS sind es 33 Sprachfassungen, alle im selben Paket: DE, EN, FR, ES, IT, NL, PT, PL, CS, HU, RO, BG, TR, AR, ZH plus 18 weitere; die Sprache wird im Kurs gewählt.

Wie oft sollte der Kurs wiederholt werden?

Das Intervall legt Ihr Unternehmen fest; das AGG E-Learning schreibt keinen Rhythmus vor. Im reteach LMS lässt sich die Wiederholung automatisch einplanen.

Kann der Kurs auf unser Unternehmen angepasst werden?

Im reteach LMS lassen sich beim AGG E-Learning eigene Texte, Unterlagen und Bilder ergänzen und das Quiz anpassen; das Kursvideo selbst ist nicht editierbar. Im SCORM-Paket übernimmt das die Company Edition (Aufpreis): Sie bringt Ihre Vorgaben für Auswahl-, Beurteilungs- und Beförderungsentscheidungen und Ihre AGG-Beschwerdestelle in den Kurs und schaltet bis zu fünf weitere Blöcke frei, unter anderem zu Belästigung durch Dritte, Rückhalt, Vertraulichkeit und Meldewegen.

Was passiert bei Gesetzesänderungen?

Wir aktualisieren das AGG E-Learning auf den geltenden Rechtsstand und informieren Kunden per E-Mail über die Änderungen.

Welche Kurse bietet reteach noch an?

Das AGG E-Learning gehört zum Themenfeld Compliance und Datenschutz, das 35 Kurse umfasst — von der DSGVO-Pflichtschulung über Antikorruption und Arbeitsrecht bis zur neuen EU-Regulatorik. Alle selbstproduzierten Kurse finden Sie im Kurskatalog.

+49 30 235 939580

hello@reteach.com

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