Exportkontrolle & Sanktionen – Grundlagen Das Exportkontrolle E-Learning vermittelt Ihren Beschäftigten ein einziges Verhaltensprinzip: erst prüfen, dann liefern. Teilnehmende lernen, dass jeder grenzüberschreitende Vorgang kontroll- oder sanktionsrelevant sein kann, und ordnen jeden Fall mit vier Fragen — was, wohin, an wen und wozu. Sie unterscheiden Dual-Use-Güter, die Catch-All-Regel und Sanktionen, ohne selbst rechtlich zu bewerten, und wissen: Bleibt eine einzige dieser Fragen offen, wird der Vorgang angehalten und die zuständige Stelle eingebunden. Demo ansehen Damit deckt das Exportkontrolle E-Learning die Sensibilisierung ab, die zu einem wirksamen internen Exportkontrollprogramm gehört und die Aufsichtspflicht der Leitung nach § 130 OWiG stützt. Eine eigene gesetzliche Schulungspflicht besteht nicht; die Anforderungen ergeben sich aus dem EU-Außenwirtschafts- und Sanktionsrecht sowie dem deutschen Außenwirtschaftsrecht. Teilnehmende brauchen kein juristisches Vorwissen. Das Exportkontrolle E-Learning gehört zu den selbstproduzierten Kursen im Themenfeld Compliance und Datenschutz und ist auf zwei Wegen einsetzbar: als Kurs im reteach LMS in 15 Sprachen oder als SCORM-Paket für Ihr bestehendes LMS in 15 Sprachfassungen. In einer Demo zeigen wir Ihnen den Kurs samt Zuweisung, Quiz und Nachweis. Für wen ist dieser Kurs gedacht? Das Exportkontrolle E-Learning richtet sich an Beschäftigte in Unternehmen und Kommunen in Deutschland und der übrigen EU, die mit grenzüberschreitendem Waren-, Technologie- oder Dienstleistungsverkehr in Berührung kommen — Vertrieb, Einkauf, Versand, Technik und Projektmanagement, ohne juristisches Vorwissen. Voraussetzungen Keine fachlichen Vorkenntnisse, Browser und Internetzugang genügen. Umfang der Pflicht Überall dort, wo Güter, Software, Technologie, Dienstleistungen, Zugänge oder Zahlungen eine Grenze überschreiten — unabhängig von Branche und Betriebsgröße. Betroffen ist auch, wer selbst nicht exportiert, aber technische Unterstützung leistet oder Daten bereitstellt; die immaterielle Übertragung zählt ausdrücklich mit. Was Teilnehmende in diesem Kurs lernen Nach dem Exportkontrolle E-Learning können Teilnehmende: erkennen, dass jeder grenzüberschreitende Vorgang kontroll- oder sanktionsrelevant sein kann die vier Prüfebenen unterscheiden: was, wohin, an wen und wozu geliefert wird Dual-Use-Güter und die Catch-All-Regel einordnen, ohne selbst rechtlich zu bewerten verstehen, dass Sanktionen auch Personen, Unternehmen, Branchen und Dienstleistungen treffen bei jeder offen bleibenden Frage den Vorgang stoppen und die zuständige Stelle einbinden erkennen, dass ein einmal geprüfter Stand nicht dauerhaft trägt, weil Listen sich laufend ändern Genehmigungen abwarten und eine genehmigungspflichtige Lieferung nie eigenmächtig ausführen grenzüberschreitende Vorgänge dokumentieren und die zuständige Stelle kennen Kurs im Einsatz sehen: Wir zeigen Ihnen in einer Demo, wie das Exportkontrolle E-Learning zugewiesen, absolviert und nachgewiesen wird. Demo vereinbaren Kursaufbau Ein durchgehendes Kursvideo führt durch diese Abschnitte, dazu kommen zwei Begleit-PDFs und ein Quiz im LMS. Warum das Thema Sie betrifftWarum nicht jede Ware ohne Prüfung ins Ausland darf und der eigentliche Fehler das Durchwinken wäre. Zwei Instrumente: Güterkontrolle und SanktionenDer Blick auf die Ware und ihren Verwendungszweck neben dem Blick auf das Gegenüber. Wenn die Ware selbst kontrolliert istDual-Use-Güter, Güterlisten und die Catch-All-Regel für nicht gelistete Produkte. Wenn das Gegenüber sanktioniert istSanktionen gegen Länder, Personen und Unternehmen — und warum die Eigentümerstruktur zählt. Vier Fragen vor jeder AusfuhrWas, wohin, an wen, wozu — der Kompass, der jeden Fall handhabbar macht. Warum der Stand von gestern nicht reichtGüterlisten und Sanktionen ändern sich laufend; ein einmal geprüfter Partner bleibt nicht dauerhaft geprüft. Der Weg über die GenehmigungDie zuständige Behörde, die Rolle des Zolls und warum eine Genehmigung nur für den konkreten Fall gilt. Was bei Verstößen auf dem Spiel stehtStraftat oder Ordnungswidrigkeit — und warum sich eine ausgeführte Lieferung nicht zurückholen lässt. Ihr Beitrag im ArbeitsalltagFrüh erkennen, im Zweifel stoppen, weitergeben und dokumentieren; die Rollen sind verteilt. Das Wichtigste in KürzeDie vier Sätze zu Relevanz, Kompass, Stoppregel und Zuständigkeit. Format und Bereitstellung des Exportkontrolle E-Learnings Kurs im reteach LMS Dauer13 Minuten Kursvideo, dazu die Begleit-PDFs und das QuizLernformSelbstlernkurs: ein durchgehendes Kursvideo, zwei Begleit-PDFs zum Nachlesen, Quiz im AnschlussSprachen15 Sprachen: DE, EN, FR, ES, IT, NL, PT, PL, CS, HU, RO, BG, TR, AR, ZH; weitere auf AnfrageAbschlussEditierbares Quiz im Anschluss an das KursvideoNachweisTeilnahme und Abschluss werden im reteach LMS erfasst und sind dort abrufbarFassungenDas Kursvideo ist nicht editierbar. Eigene Texte, Unterlagen und Bilder lassen sich ergänzen, das Quiz anpassen.Bereitstellungüber die reteach-Lernplattform, Zugang per E-Mail-EinladungBuchungTeil des Themenfelds Compliance und Datenschutz, als Jahrespauschale nach Lizenzplätzen buchbar — zum Preisrechner SCORM-Kurs für Ihr LMS Dauer20 Minuten, dazu ein vorangestelltes EinstiegsvideoLernformInteraktiver Kurs mit Entscheidungssituationen und fachlicher Einordnung, browserbasiert auf Desktop und MobilgerätSprachen15 Sprachfassungen, alle im selben Paket: DE, EN, FR, ES, IT, NL, PT, PL, CS, HU, RO, BG, TR, AR, ZH; die Sprache wird im Kurs gewählt.AbschlussAbschlussprüfung mit zehn Fragen, bestanden ab 80 Prozent, Versuche unbegrenzt; nicht editierbarNachweisAbschluss und Ergebnis meldet der Kurs an Ihr LMS zurückFassungenStandardkurs; die Company Edition hinterlegt Ihre Exportkontroll-Ansprechstelle und Ihre internen Prüfschritte, Freigaben und Screening-ListenBereitstellungSCORM 1.2 und SCORM 2004 (4th Edition), je ein ZIP-Paket je Kurs mit allen Sprachfassungen darinBuchungals SCORM-Paket für Ihr bestehendes LMS — Kurse für Ihr LMS Begleitmaterial Zur Fassung im reteach LMS gehören zwei PDFs, die das Exportkontrolle E-Learning vertiefen und Teilnehmenden als Nachschlagewerk bleiben. Das SCORM-Paket enthält den Kurs selbst, keine PDFs. Exportkontrolle und Sanktionen – die wichtigsten Inhalte Die zentralen Inhalte und Verhaltensregeln des Kurses in kompakter Form, unabhängig vom Video lesbar. Exportkontrolle und Sanktionen – Praxis-Leitfaden Vertiefung mit Entscheidungshilfe vor einem grenzüberschreitenden Vorgang, Checkliste, Rollenübersicht sowie den Kapiteln zu Dual-Use-Gütern und Güterlisten, Länderembargos, Personen- und Listenprüfung, Genehmigungspflichten und den Konsequenzen bei Verstößen. Was der Kurs im Arbeitsalltag verändert Für Beschäftigte Teilnehmende bekommen eine Entlastung und eine Aufgabe zugleich: Niemand im Vertrieb muss wissen, ob eine Maschine gelistet ist — aber jemand muss merken, dass der Vorgang eine Grenze überschreitet. Die vier Fragen ordnen jeden Fall, ohne Rechtskenntnisse zu verlangen. Und der Kurs nimmt dem Zeitdruck das Argument: Ein Termin lässt sich verschieben, eine ausgeführte Lieferung nicht zurückholen. Für Führungskräfte Führungskräfte bekommen eine Rollenverteilung, die die Verantwortung dort belässt, wo sie hingehört: Erkennen und Weitergeben bei den Beschäftigten, Einstufung und Genehmigung beim Exportkontrollbeauftragten, Listen- und Sanktionsabgleich bei Compliance und Recht. Wer selbst entscheidet, statt zu fragen, trägt ein Risiko, das gar nicht bei ihm liegen müsste — dieser Satz nimmt Alleingängen die Grundlage. Für Unternehmen Unternehmen und Kommunen verhindern Verstöße, die sich nicht zurücknehmen lassen und straf- oder bußgeldbewehrt sind. Weil der Kurs die Prüfung des wirtschaftlich Berechtigten und die Endverbleibsfrage ausdrücklich anspricht, werden Umgehungsgeschäfte über Zwischenhändler früher erkennbar. Und weil er festhält, dass Listen sich laufend ändern, entsteht kein falsches Vertrauen in einen einmal geprüften Partner. Passt der Kurs zu Ihrem Unternehmen? Am besten klärt sich das im Gespräch. Wir zeigen Ihnen den Kurs im LMS und beantworten Ihre Fragen. Termin auswählen Rechtliche Grundlagen im Kurs Das Exportkontrolle E-Learning bildet ausschließlich geltendes Recht ab. Jede Regel wird an der Stelle eingeblendet, an der sie im Alltag greift. Geltungsraum ist Europäische Union; Exportkontrolle beruht auf EU-Recht und deutschem Außenwirtschaftsrecht. Für Nicht-EU-Länder wie die Schweiz gelten abweichende Vorgaben. Verordnung (EU) 2021/821: EU-Dual-Use-Verordnung mit Güterliste in Anhang I Delegierte Verordnung (EU) 2025/2003: Neufassung des Anhangs I der Dual-Use-Verordnung Art. 4 Verordnung (EU) 2021/821: Catch-All-Klausel für nicht gelistete Güter AWG: Außenwirtschaftsgesetz § 18 AWG: Strafvorschriften bei Verstößen § 19 AWG: Bußgeldvorschriften AWV: Außenwirtschaftsverordnung mit nationaler Ausfuhrliste Verordnung (EU) Nr. 269/2014: Personenbezogene Sanktionslistungen Verordnung (EU) Nr. 833/2014: Sektorale Sanktionen § 130 OWiG: Aufsichtspflicht der Unternehmensleitung Wichtige Begriffe im Kurs Exportkontrolle Sie richtet den Blick auf die Ware und ihren Verwendungszweck und soll verhindern, dass sensible Güter und Technologien in falsche Hände geraten. Sie greift auch bei Software, Technologie und technischer Unterstützung, nicht nur bei körperlichen Sendungen. Dual-Use Gemeint sind Güter, die sich zivil und militärisch nutzen lassen — ein leistungsfähiger Computer kann Wetterdaten berechnen oder Waffenentwicklung unterstützen. Steht ein Produkt auf einer Liste, ist für die Ausfuhr in bestimmte Länder eine Genehmigung nötig. Catch-All-Regel Auch ein nicht gelistetes Produkt kann genehmigungspflichtig werden, wenn Anhaltspunkte für einen kritischen Verwendungszweck bestehen. Deshalb reicht die Frage nach der Güterliste allein nicht aus. Die vier Fragen Was liefern wir, wohin geht es, an wen, und wozu wird es verwendet? Die Fragen müssen nicht abschließend beantwortet werden — es genügt zu merken, wann eine von ihnen offen bleibt. Sanktionen Sanktionen sind Geschäftsverbote und können Personen, Organisationen, Länder, Wirtschaftszweige, Waren, Dienstleistungen und Finanzierungen betreffen, teils auch innerhalb der EU. Auch Umgehungen über ein Drittland sind verboten. Wirtschaftlich Berechtigter Ein Unternehmen kann von Sanktionen erfasst sein, ohne selbst gelistet zu sein — nämlich dann, wenn eine gelistete Person es besitzt oder kontrolliert. Wer wirklich dahintersteht, lässt sich am Schreibtisch selten klären; Zweifel gehören an die zuständige Stelle. Immaterielle Übertragung Nicht nur Sendungen überschreiten Grenzen, sondern auch Dateien, Zugänge, Auskünfte und technische Unterstützung. Auch sie können kontroll- oder sanktionsrelevant sein. Genehmigung Eine Ausfuhrgenehmigung gilt nur für den konkreten Fall; ändern sich Empfänger, Ware oder Zweck, ist neu zu prüfen. Eine genehmigungspflichtige Lieferung wird nie eigenmächtig ausgeführt. Weiterführende Beiträge Compliance-Schulungsanbieter im Vergleich Welche Anbieter sich für Pflichtschulungen eignen. Jetzt lesen Informationssicherheit Schulungen Wie Beschäftigte für Informationssicherheit sensibilisiert werden. Jetzt lesen Compliance LMS Vergleich 2026 Acht Plattformen für Pflichtschulungen im Vergleich. Jetzt lesen Häufig gestellte Fragen Müssen Teilnehmende wissen, ob ein Produkt auf einer Güterliste steht? Exportkontrolle & Sanktionen – Grundlagen verneint das ausdrücklich. Niemand im Vertrieb muss wissen, ob eine Maschine gelistet ist — aber jemand muss merken, dass der Vorgang eine Grenze überschreitet, und ihn deshalb prüfen lassen. Die Einstufung übernimmt die zuständige Stelle; wer selbst entscheidet, statt zu fragen, trägt ein Risiko, das gar nicht bei ihm liegen müsste. Was tun Teilnehmende, wenn nur eine der vier Fragen unklar bleibt? Exportkontrolle & Sanktionen – Grundlagen gibt dafür eine harte Regel: Eine einzige offen bleibende Frage genügt, um den Vorgang anzuhalten und die zuständige Stelle einzubinden. Zeitdruck ist kein Grund, den Prüfschritt zu überspringen — ein Termin lässt sich verschieben, eine ausgeführte Lieferung nicht zurückholen. Unser Kunde steht nicht auf einer Sanktionsliste. Reicht das? Exportkontrolle & Sanktionen – Grundlagen sagt deutlich Nein. Die Prüfung endet nicht beim Namen auf der Rechnung: Ein Unternehmen kann erfasst sein, ohne selbst gelistet zu sein, wenn eine gelistete Person es besitzt oder kontrolliert. Zweifel an der Eigentümerstruktur gehören deshalb an die zuständige Stelle, bevor geliefert wird. Betrifft der Kurs auch Software, Daten und technische Unterstützung? Exportkontrolle & Sanktionen – Grundlagen bezieht das ausdrücklich ein. Nicht nur Sendungen überschreiten Grenzen, sondern auch Dateien, Zugänge, Auskünfte und technische Unterstützung — die immaterielle Übertragung zählt mit. Der Kurs fragt am Ende gezielt: Wo überschreitet in Ihrem Bereich etwas eine Grenze? Wir haben den Partner vor einem Jahr geprüft. Genügt das? Exportkontrolle & Sanktionen – Grundlagen widmet diesem Punkt einen eigenen Abschnitt: Der Stand von gestern reicht nicht. Güterlisten und Sanktionen werden laufend angepasst, und dasselbe gilt für Genehmigungen — sie gelten nur für den konkreten Fall. Ändern sich Empfänger, Ware oder Zweck, ist neu zu prüfen. Ist der Kurs auch für Kommunen relevant? Exportkontrolle & Sanktionen – Grundlagen richtet sich in erster Linie an exportierende Unternehmen. Für Kommunen wird er über die Beschaffung aus Drittländern und über kommunale Eigenbetriebe relevant; die Sanktionsprüfung von Geschäftspartnern gilt dort ebenso. Der Kurs setzt an der Rolle an, nicht an der Rechtsform. Was kostet der Kurs? Im reteach LMS ist das Exportkontrolle E-Learning Teil des Themenfelds Compliance und Datenschutz und wird als Jahrespauschale nach der Zahl der Lizenzplätze gebucht — den Preis ermitteln Sie im Preisrechner. Als SCORM-Paket hängt der Preis vom Umfang der Anpassung ab; die Konditionen finden Sie unter Kurse für Ihr LMS. In welchen Sprachen ist der Kurs verfügbar? Das Exportkontrolle E-Learning gibt es im reteach LMS in 15 Sprachen: DE, EN, FR, ES, IT, NL, PT, PL, CS, HU, RO, BG, TR, AR, ZH; weitere auf Anfrage. Als SCORM-Paket für Ihr eigenes LMS sind es 15 Sprachfassungen, alle im selben Paket: DE, EN, FR, ES, IT, NL, PT, PL, CS, HU, RO, BG, TR, AR, ZH; die Sprache wird im Kurs gewählt. Wie oft sollte der Kurs wiederholt werden? Das Intervall legt Ihr Unternehmen fest; das Exportkontrolle E-Learning schreibt keinen Rhythmus vor. Im reteach LMS lässt sich die Wiederholung automatisch einplanen. Kann der Kurs auf unser Unternehmen angepasst werden? Im reteach LMS lassen sich beim Exportkontrolle E-Learning eigene Texte, Unterlagen und Bilder ergänzen und das Quiz anpassen; das Kursvideo selbst ist nicht editierbar. Im SCORM-Paket übernimmt das die Company Edition (Aufpreis): Sie bringt Ihre Exportkontroll-Ansprechstelle und Ihre internen Prüfschritte, Freigaben und Screening-Listen in den Kurs. Ohne diese Angaben stehen dort allgemein gehaltene Rückfalltexte. Was passiert bei Gesetzesänderungen? Wir aktualisieren das Exportkontrolle E-Learning auf den geltenden Rechtsstand und informieren Kunden per E-Mail über die Änderungen. Welche Kurse bietet reteach noch an? Das Exportkontrolle E-Learning gehört zum Themenfeld Compliance und Datenschutz, das 35 Kurse umfasst — von der DSGVO-Pflichtschulung über Antikorruption und Arbeitsrecht bis zur neuen EU-Regulatorik. Alle selbstproduzierten Kurse finden Sie im Kurskatalog.
Warum das Thema Sie betrifftWarum nicht jede Ware ohne Prüfung ins Ausland darf und der eigentliche Fehler das Durchwinken wäre.
Zwei Instrumente: Güterkontrolle und SanktionenDer Blick auf die Ware und ihren Verwendungszweck neben dem Blick auf das Gegenüber.
Wenn die Ware selbst kontrolliert istDual-Use-Güter, Güterlisten und die Catch-All-Regel für nicht gelistete Produkte.
Wenn das Gegenüber sanktioniert istSanktionen gegen Länder, Personen und Unternehmen — und warum die Eigentümerstruktur zählt.
Vier Fragen vor jeder AusfuhrWas, wohin, an wen, wozu — der Kompass, der jeden Fall handhabbar macht.
Warum der Stand von gestern nicht reichtGüterlisten und Sanktionen ändern sich laufend; ein einmal geprüfter Partner bleibt nicht dauerhaft geprüft.
Der Weg über die GenehmigungDie zuständige Behörde, die Rolle des Zolls und warum eine Genehmigung nur für den konkreten Fall gilt.
Was bei Verstößen auf dem Spiel stehtStraftat oder Ordnungswidrigkeit — und warum sich eine ausgeführte Lieferung nicht zurückholen lässt.
Ihr Beitrag im ArbeitsalltagFrüh erkennen, im Zweifel stoppen, weitergeben und dokumentieren; die Rollen sind verteilt.