Datenschutzbeauftragter: Pflicht, Aufgaben und Stellung Kurz erklärt Ein Datenschutzbeauftragter berät und überwacht ein Unternehmen bei der Einhaltung der Datenschutzvorschriften. Er ist Ansprechperson für Beschäftigte, betroffene Personen und die Aufsichtsbehörde. Wann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht? Die Pflicht ergibt sich aus Art. 37 DSGVO und ergänzend aus § 38 BDSG. In Deutschland gilt sie vor allem, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Unabhängig von der Größe besteht sie zum Beispiel bei umfangreicher Verarbeitung von Gesundheitsdaten oder systematischer Überwachung. Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Unternehmen und Beschäftigte zu Datenschutzpflichten beraten Einhaltung der Vorschriften überwachen Beschäftigte sensibilisieren und schulen lassen Bei der Datenschutz-Folgenabschätzung beraten Mit der Aufsichtsbehörde zusammenarbeiten Datenschutzbeauftragter auf einen Blick MerkmalBeschreibungRechtsgrundlageArt. 37 bis 39 DSGVO, § 38 BDSGIntern oder externBeides ist möglichStellungWeisungsfrei bei der Erfüllung seiner AufgabenMeldungKontaktdaten an die Aufsichtsbehörde melden Intern oder extern? Ein interner Datenschutzbeauftragter kennt die Abläufe, braucht aber Fachkunde und Zeit und genießt besonderen Kündigungsschutz. Ein externer bringt Erfahrung aus vielen Unternehmen mit. Wichtig ist in beiden Fällen, dass keine Interessenkonflikte bestehen, etwa mit der IT-Leitung. Welche Inhalte Führungskräfte kennen sollten, zeigt das E-Learning Datenschutz für Führungskräfte. Beispiel aus der Praxis Ein Handelsunternehmen möchte eine neue Lernplattform einführen. Vor dem Start prüft die Datenschutzbeauftragte den Vertrag zur Auftragsverarbeitung, empfiehlt kürzere Löschfristen und sorgt für einen Eintrag im Verarbeitungsverzeichnis. Der Betriebsrat erhält eine verständliche Übersicht, welche Daten erfasst werden. So startet das Projekt ohne Verzögerung und ohne spätere Nacharbeit. Verwandte Begriffe Personenbezogene Daten, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und DSGVO-Schulung. Weitere Begriffe finden Sie im Datenschutz-Glossar. Häufig gestellte Fragen Ab wie vielen Mitarbeitenden braucht man einen Datenschutzbeauftragten?Nach § 38 BDSG in der Regel ab 20 Personen, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Bestimmte Verarbeitungen lösen die Pflicht unabhängig davon aus. Darf die Geschäftsführung selbst Datenschutzbeauftragter sein?Nein. Wegen des Interessenkonflikts scheiden Geschäftsführung, IT-Leitung und Personalleitung in der Regel aus. Was passiert, wenn kein Datenschutzbeauftragter benannt ist?Fehlt ein vorgeschriebener Datenschutzbeauftragter, kann die Aufsichtsbehörde ein Bußgeld verhängen.