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Arbeitsrecht für Führungskräfte

Die Arbeitsrecht Schulung Führungskräfte vermittelt Ihren Führungskräften die arbeitsrechtlichen Pflichten, die mit der Führungsrolle verbunden sind, und die Leitlinie dahinter: Verantwortung lässt sich organisieren, aber nicht abgeben. Teilnehmende lernen, vor einer Kündigung Sozialauswahl, Abmahnung, Frist und die zwingende Schriftform zu prüfen, Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung sicherzustellen, bei Arbeitszeitverstößen einzugreifen statt sie zu dulden und die Personalvertretung rechtzeitig einzubeziehen. Zwei Fälle zeigen, warum eine Gehaltsentscheidung ohne dokumentierte objektive Gründe angreifbar ist.

Demo ansehen

Damit deckt die Arbeitsrecht Schulung Führungskräfte die arbeitsrechtlichen Führungspflichten ab, die aus der Übertragung von Unternehmerpflichten nach § 13 Abs. 2 ArbSchG folgen, und stützt die Aufsichtspflicht nach § 130 OWiG. Der Kurs behandelt zugleich die Beteiligungspflichten gegenüber der Personalvertretung und den Grundsatz der Entgeltgleichheit. Teilnehmende brauchen kein juristisches Vorwissen.

Die Arbeitsrecht Schulung Führungskräfte gehört zu den selbstproduzierten Kursen im Themenfeld Compliance und Datenschutz und ist auf zwei Wegen einsetzbar: als Kurs im reteach LMS in 15 Sprachen oder als SCORM-Paket für Ihr bestehendes LMS in zehn Sprachfassungen. In einer Demo zeigen wir Ihnen den Kurs samt Zuweisung, Quiz und Nachweis.

Für wen ist dieser Kurs gedacht?

Die Arbeitsrecht Schulung Führungskräfte richtet sich an Führungskräfte in Unternehmen und Kommunen in Deutschland, die Personalverantwortung tragen — vom Teamlead bis zur Geschäftsführung, ohne juristisches Vorwissen. Der Kurs richtet sich an alle, die Kündigungen vorbereiten, Arbeitszeit verantworten, Aufgaben im Arbeitsschutz übertragen oder über Vergütung entscheiden.

Voraussetzungen

Keine fachlichen Vorkenntnisse, Browser und Internetzugang genügen.

Umfang der Pflicht

Alle Führungskräfte mit übertragenem Verantwortungsbereich in Deutschland, unabhängig von Branche und Betriebsgröße. Wer Aufgaben überträgt, behält Auswahl-, Organisations- und Kontrollpflichten; bei groben Pflichtverletzungen, besonders im Arbeitsschutz, ist persönliche Haftung möglich.

Was Teilnehmende in diesem Kurs lernen

Nach der Arbeitsrecht Schulung Führungskräfte können Teilnehmende:

  • erkennen, dass Aufgaben wirksam übertragen werden können, Auswahl-, Organisations- und Kontrollpflichten aber bleiben
  • eine Delegation im Arbeitsschutz schriftlich, mit klaren Befugnissen und nachvollziehbar dokumentiert vornehmen
  • vor einer Kündigung Sozialauswahl, Abmahnung, Frist und die zwingende Schriftform prüfen
  • eine Freistellung im Einzelfall begründen statt über eine pauschale Standardklausel
  • Gefährdungsbeurteilung, regelmäßige Unterweisung und die Beseitigung gemeldeter Gefährdungen sicherstellen
  • bei Arbeitszeitverstößen eingreifen und die Arbeit neu organisieren, statt sie zu dulden
  • die Personalvertretung rechtzeitig und vollständig einbeziehen, bevor entschieden wird
  • Gehaltsentscheidungen auf objektive, belegbare Gründe stützen und schriftlich festhalten

Kurs im Einsatz sehen: Wir zeigen Ihnen in einer Demo, wie die Arbeitsrecht Schulung Führungskräfte zugewiesen, absolviert und nachgewiesen wird.

Demo vereinbaren

Kursaufbau

Ein durchgehendes Kursvideo führt durch diese Abschnitte, dazu kommen zwei Begleit-PDFs und ein Quiz im LMS.

Verantwortung – und persönliche Haftung

Warum Führung auch rechtliche Verantwortung heißt und wann eine Führungskraft persönlich belangt werden kann.

Kündigung: Sozialauswahl beachten

Wann eine Kündigung sozial gerechtfertigt sein muss und nach welchen Kriterien ausgewählt wird.

Abmahnung, Frist, Schriftform

Das Verfahren bei verhaltensbedingten Gründen und die zwingende Schriftform als unterschriebenes Original.

Neue Rechtsprechung zur Freistellung

Warum pauschale Freistellungsklauseln meist unwirksam sind und was eine Freistellung im Einzelfall trägt.

Arbeitsschutz ist Chefsache

Gesamtverantwortung des Arbeitgebers, eigener Verantwortungsbereich der Führungskraft und rechtssichere Delegation.

Arbeitszeit organisieren und überwachen

Erfassung korrekt nutzen, Abweichungen erkennen und bei Verstößen eingreifen statt dulden.

Mitbestimmung ernst nehmen

Woran Beteiligungsrechte anknüpfen und warum frühzeitiges Informieren nachträgliches Reparieren erspart.

KI unterstützt – der Mensch entscheidet

Was beim Einsatz von KI im Personalbereich gilt: Vorschläge ja, vollautomatische Entscheidungen über Menschen nein.

Gehaltsunterschiede sachlich begründen

Gleiche Arbeit, gleiches Entgelt — und warum die Beweislast beim Arbeitgeber liegt.

Klare Fristen, saubere Löschung

Aufbewahrungspflichten und Löschpflichten zusammenbringen und den Umgang dokumentieren.

Das Wichtigste in drei Sätzen

Verantwortung, Verfahren und der frühe Griff zur richtigen Fachstelle.

Format und Bereitstellung der Arbeitsrecht Schulung Führungskräfte

Kurs im reteach LMS

Dauer10 Minuten Kursvideo, dazu die Begleit-PDFs und das Quiz
LernformSelbstlernkurs: ein durchgehendes Kursvideo, zwei Begleit-PDFs zum Nachlesen, Quiz im Anschluss
Sprachen15 Sprachen: DE, EN, FR, ES, IT, NL, PT, PL, CS, HU, RO, BG, TR, AR, ZH; weitere auf Anfrage
AbschlussEditierbares Quiz im Anschluss an das Kursvideo
NachweisTeilnahme und Abschluss werden im reteach LMS erfasst und sind dort abrufbar
FassungenDas Kursvideo ist nicht editierbar. Eigene Texte, Unterlagen und Bilder lassen sich ergänzen, das Quiz anpassen.
Bereitstellungüber die reteach-Lernplattform, Zugang per E-Mail-Einladung
BuchungTeil des Themenfelds Compliance und Datenschutz, als Jahrespauschale nach Lizenzplätzen buchbar — zum Preisrechner

SCORM-Kurs für Ihr LMS

Dauer20 Minuten, dazu ein vorangestelltes Einstiegsvideo
LernformInteraktiver Kurs mit Entscheidungssituationen und fachlicher Einordnung, browserbasiert auf Desktop und Mobilgerät
Sprachenzehn Sprachfassungen, alle im selben Paket: DE, EN, FR, ES, IT, NL, PL, CS, RO, TR; die Sprache wird im Kurs gewählt
AbschlussAbschlussprüfung mit zehn Fragen, bestanden ab 80 Prozent, Versuche unbegrenzt; nicht editierbar
NachweisAbschluss und Ergebnis meldet der Kurs an Ihr LMS zurück
FassungenStandardkurs; die Company Edition hinterlegt, wen Sie bei arbeitsrechtlichen Maßnahmen einbinden, welche Fristen und Verfahren bei Ihnen gelten und ob eine Personalvertretung besteht
BereitstellungSCORM 1.2, ein ZIP-Paket je Kurs mit allen zehn Sprachfassungen darin; SCORM 2004 wird nicht ausgeliefert
Buchungals SCORM-Paket für Ihr bestehendes LMS — Kurse für Ihr LMS

Begleitmaterial

Zur Fassung im reteach LMS gehören zwei PDFs, die die Arbeitsrecht Schulung Führungskräfte vertiefen und Teilnehmenden als Nachschlagewerk bleiben. Das SCORM-Paket enthält den Kurs selbst, keine PDFs.

Arbeitsrecht für Führungskräfte – die wichtigsten Inhalte

Die zentralen Inhalte und Verhaltensregeln des Kurses in kompakter Form, unabhängig vom Video lesbar.

Arbeitsrecht für Führungskräfte – Praxis-Leitfaden

Vertiefung mit Entscheidungshilfe vor einer Maßnahme, Checkliste, typischen Anwendungsfällen, Rollenübersicht sowie Kapiteln zu Kündigung, Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Mitbestimmung und Entgeltgleichheit.

Was der Kurs im Arbeitsalltag verändert

Für Beschäftigte

Führungskräfte erkennen an konkreten Fällen, wo im eigenen Alltag rechtliche Verantwortung entsteht, und wissen, dass eine schriftliche, dokumentierte Delegation sie nicht von Auswahl-, Organisations- und Kontrollpflichten befreit. Sie kennen die drei Hürden, an denen Kündigungen scheitern — Grund, Verfahren und Form — und greifen bei Arbeitszeitverstößen ein, statt sie laufen zu lassen. Für den Zweifelsfall bleibt eine klare Regel: früh die richtige Fachstelle einbinden.

Für Führungskräfte

Der Kurs richtet sich unmittelbar an die Führungsebene und macht die eigene Haftungslage greifbar, ohne juristisches Vorwissen zu verlangen. Wer die fünf Schritte vor einer arbeitsrechtlichen Maßnahme kennt, unterschreibt seltener etwas, das später unwirksam ist. Gehaltsentscheidungen werden auf belegbare Gründe gestützt, bevor daraus eine Auseinandersetzung wird.

Für Unternehmen

Unternehmen und Kommunen senken das Risiko unwirksamer Kündigungen, nachgeholter Beteiligungsverfahren und angreifbarer Vergütungsentscheidungen. Dokumentierte Delegation, aktuelle Gefährdungsbeurteilungen und regelmäßige Unterweisungen stützen die Aufsichtspflicht der Leitung. Weil Arbeitszeitverstöße früher auffallen, sinkt zugleich das Risiko, dass Untätigkeit als Organisationsverschulden gewertet wird.

Passt der Kurs zu Ihrem Unternehmen?

Am besten klärt sich das im Gespräch.

Wir zeigen Ihnen den Kurs im LMS und beantworten Ihre Fragen.

Termin auswählen

Rechtliche Grundlagen im Kurs

Die Arbeitsrecht Schulung Führungskräfte bildet ausschließlich geltendes Recht ab. Jede Regel wird an der Stelle eingeblendet, an der sie im Alltag greift. Geltungsraum ist Deutschland; der Kurs stützt sich auf deutsches Arbeitsrecht. In Österreich und der Schweiz gelten abweichende Vorgaben.

  • § 1 Abs. 3 KSchG: Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung
  • § 623 BGB: Zwingende Schriftform der Kündigung
  • § 626 BGB: Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund
  • § 3 ArbSchG: Gesamtverantwortung des Arbeitgebers für den Arbeitsschutz
  • § 5 ArbSchG: Gefährdungsbeurteilung
  • § 12 ArbSchG: Unterweisung der Beschäftigten
  • § 13 Abs. 2 ArbSchG: Übertragung von Unternehmerpflichten
  • DGUV Vorschrift 1: Unterweisung grundsätzlich mindestens jährlich
  • §§ 3 bis 5 ArbZG: Höchstarbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten
  • § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Mitbestimmung bei überwachungsgeeigneten IT-Systemen
  • § 102 BetrVG: Anhörung der Personalvertretung vor der Kündigung
  • Art. 22 DSGVO: Verbot rein automatisierter Entscheidungen über Menschen
  • § 130 OWiG: Aufsichtspflicht und Organisationsverschulden

Wichtige Begriffe im Kurs

Delegation

Aufgaben und Verantwortung lassen sich innerhalb bestimmter Grenzen wirksam übertragen, am besten schriftlich und mit klar beschriebenen Befugnissen. Im übertragenen Verantwortungsbereich bleiben Auswahl-, Organisations- und Kontrollpflichten bei der Führungskraft.

Sozialauswahl

Sollen bei mehreren vergleichbaren Beschäftigten Stellen entfallen, darf nicht willkürlich entschieden werden. Auszuwählen ist die Person, die nach Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und anerkannter Schwerbehinderung am wenigsten schutzwürdig ist.

Abmahnung

Bei einem verhaltensbedingten Grund ist in der Regel zuerst abzumahnen; die Abmahnung beschreibt das Fehlverhalten konkret und weist auf die Konsequenzen hin. Erst wenn es erneut auftritt, kommt eine Kündigung in Betracht.

Schriftform

Eine Kündigung ist nur als eigenhändig unterschriebenes Original auf Papier wirksam. Mail, Messenger oder ein eingescanntes Dokument genügen in der Regel nicht, unabhängig davon, wie digital das Haus sonst arbeitet.

Freistellung

Eine Freistellung nach der Kündigung braucht konkrete, überwiegende schutzwürdige Gründe im Einzelfall, etwa die Gefahr der Weitergabe von Betriebsgeheimnissen. Pauschale, formularmäßige Standardklauseln können unwirksam sein.

Gefährdungsbeurteilung

Sie hält fest, welche Gefährdungen an einem Arbeitsplatz bestehen und welche Maßnahmen daraus folgen. Sie ist aktuell zu halten und bei relevanten Veränderungen oder neuen Erkenntnissen zu überprüfen.

Organisationsverschulden

Wer erkennbare Verstöße im eigenen Verantwortungsbereich duldet, statt einzugreifen, macht die Untätigkeit selbst zum Fehler. Bei Arbeitszeit und Arbeitsschutz ist das der häufigste Weg in die persönliche Verantwortung.

Entgeltgleichheit

Für gleiche Arbeit gilt gleiches Entgelt, geschlechtsunabhängig; bereits der Vergleich mit einer einzigen Person kann eine Benachteiligung vermuten lassen. Dann muss der Arbeitgeber belegen, dass die höhere Vergütung auf objektiven Gründen beruht.

Weiterführende Beiträge

EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2026

Was die Entgelttransparenzrichtlinie für HR bedeutet.

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LMS und Betriebsrat: Mitbestimmung richtig umsetzen

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Compliance-Schulungen: Pflichten der Geschäftsführung

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Häufig gestellte Fragen

Sind Führungskräfte aus der Verantwortung, wenn sie eine Aufgabe delegiert haben?

Arbeitsrecht für Führungskräfte beantwortet das klar: Verantwortung lässt sich organisieren, aber nicht abgeben. Auch nach einer schriftlichen, sauber dokumentierten Delegation bleiben Auswahl-, Organisations- und Kontrollpflichten bei Ihnen. Sie müssen die beauftragte Person geeignet auswählen, klar beauftragen und die Umsetzung kontrollieren.

Reicht eine Kündigung per E-Mail, wenn die Person remote arbeitet?

Arbeitsrecht für Führungskräfte behandelt genau diesen Fall. Zwingend ist die gesetzliche Schriftform: Nur ein eigenhändig unterschriebenes Original auf Papier ist wirksam. Eine Kündigung per Mail, Messenger oder als Scan ist in der Regel unwirksam, unabhängig davon, wie digital das Haus sonst arbeitet.

Was gilt beim Einsatz von KI im Recruiting?

Arbeitsrecht für Führungskräfte zieht hier eine klare Linie: KI darf unterstützen, Vorschläge machen oder Rangfolgen erstellen — entscheiden muss ein Mensch. Sortiert ein Werkzeug Bewerbungen aus und niemand überprüft das, ist das rechtlich riskant. Dazu kommen Transparenz gegenüber Bewerbenden, die Prüfung auf systematische Benachteiligung und die Beteiligung der Personalvertretung.

Wann ist die Personalvertretung einzubeziehen?

Arbeitsrecht für Führungskräfte nennt als Faustregel: Beteiligung kommt vor der Entscheidung, nicht danach. Betroffen sind vor allem IT-Systeme, die objektiv zur Überwachung von Verhalten oder Leistung geeignet sind, der Einsatz von KI im Personalbereich, grundlegende Regelungen zu Remote Work und die Anhörung vor Kündigungen. Die Personalvertretung entscheidet nicht mit, ist aber rechtzeitig und vollständig einzubeziehen.

Wie begründen Führungskräfte einen Gehaltsunterschied bei gleicher Arbeit?

Arbeitsrecht für Führungskräfte verlangt objektive, belegbare Gründe — dokumentierte Zusatzqualifikationen, nachweisbare Zielerreichung oder konkrete Verantwortungsbereiche. Ein gefühlter Leistungsunterschied oder ein vager Marktwert genügen nicht. Legt eine Beschäftigte einen Vergleichsfall dar, wird eine Benachteiligung vermutet und der Arbeitgeber trägt die Beweislast.

Eignet sich der Kurs auch für Führungskräfte in Kommunen?

Arbeitsrecht für Führungskräfte spricht durchgängig von der Personalvertretung und nennt den Betriebsrat nur als den in Unternehmen üblichen Fall; die behandelten Pflichten aus Arbeitsschutz, Arbeitszeit, Kündigungsverfahren und Entgeltgleichheit gelten in Kommunen ebenso. Tarif- und personalvertretungsrechtliche Besonderheiten des öffentlichen Dienstes behandelt der Kurs allerdings nicht. Wo interne Verfahren gemeint sind, verweist er auf die Fachstellen des eigenen Hauses.

Was kostet der Kurs?

Im reteach LMS ist die Arbeitsrecht Schulung Führungskräfte Teil des Themenfelds Compliance und Datenschutz und wird als Jahrespauschale nach der Zahl der Lizenzplätze gebucht — den Preis ermitteln Sie im Preisrechner. Als SCORM-Paket hängt der Preis vom Umfang der Anpassung ab; die Konditionen finden Sie unter Kurse für Ihr LMS.

In welchen Sprachen ist der Kurs verfügbar?

Die Arbeitsrecht Schulung Führungskräfte gibt es im reteach LMS in 15 Sprachen: DE, EN, FR, ES, IT, NL, PT, PL, CS, HU, RO, BG, TR, AR, ZH; weitere auf Anfrage. Als SCORM-Paket für Ihr eigenes LMS sind es zehn Sprachfassungen, alle im selben Paket: DE, EN, FR, ES, IT, NL, PL, CS, RO, TR; die Sprache wird im Kurs gewählt.

Wie oft sollte der Kurs wiederholt werden?

Das Intervall legt Ihr Unternehmen fest; die Arbeitsrecht Schulung Führungskräfte schreibt keinen Rhythmus vor. Im reteach LMS lässt sich die Wiederholung automatisch einplanen.

Kann der Kurs auf unser Unternehmen angepasst werden?

Im reteach LMS lassen sich bei der Arbeitsrecht Schulung Führungskräfte eigene Texte, Unterlagen und Bilder ergänzen und das Quiz anpassen; das Kursvideo selbst ist nicht editierbar. Im SCORM-Paket übernimmt das die Company Edition (Aufpreis): Sie hinterlegt, wen Sie bei arbeitsrechtlichen Maßnahmen einbinden, welche Fristen und Verfahren bei Ihnen gelten und ob eine Personalvertretung besteht. Ohne diese Angaben stehen dort allgemein gehaltene Rückfalltexte.

Was passiert bei Gesetzesänderungen?

Wir aktualisieren die Arbeitsrecht Schulung Führungskräfte auf den geltenden Rechtsstand und informieren Kunden per E-Mail über die Änderungen.

Welche Kurse bietet reteach noch an?

Die Arbeitsrecht Schulung Führungskräfte gehört zum Themenfeld Compliance und Datenschutz, das 35 Kurse umfasst — von der DSGVO-Pflichtschulung über Antikorruption und Arbeitsrecht bis zur neuen EU-Regulatorik. Alle selbstproduzierten Kurse finden Sie im Kurskatalog.

+49 30 235 939580

hello@reteach.com

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