Datenschutz Auffrischung Die DSGVO Auffrischungsschulung wiederholt die Datenschutz-Grundregeln für den Arbeitsalltag und vermittelt kein neues Fachwissen, sondern festigt vorhandenes. Teilnehmende frischen die drei Grundprinzipien auf — Datenminimierung, Zweckbindung und Speicherbegrenzung —, schützen den Zugriff über freigegebene Geräte, starke Passwörter und den gesperrten Bildschirm und prüfen vor jedem Senden Empfänger und Anhang. Dazu kommen die drei wiederkehrenden Alltagsrisiken Phishing, offene Netze und nicht freigegebene Online- und KI-Dienste sowie der Umgang mit Anfragen betroffener Personen und mit Vorfällen. Demo ansehen Damit deckt die DSGVO Auffrischungsschulung die regelmäßige Auffrischung der Sensibilisierung ab, die Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO als Aufgabe vorsieht und die Art. 32 DSGVO als organisatorische Maßnahme verlangt. Die dokumentierte Wiederholung stützt die Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO. Teilnehmende bringen Grundkenntnisse im Datenschutz mit. Der Kurs ist eine Auffrischung, kein Erstkurs. Die DSGVO Auffrischungsschulung gehört zu den selbstproduzierten Kursen im Themenfeld Compliance und Datenschutz und ist auf zwei Wegen einsetzbar: als Kurs im reteach LMS in 15 Sprachen oder als SCORM-Paket für Ihr bestehendes LMS in 33 Sprachfassungen. In einer Demo zeigen wir Ihnen den Kurs samt Zuweisung, Quiz und Nachweis. Für wen ist dieser Kurs gedacht? Die DSGVO Auffrischungsschulung richtet sich an Beschäftigte in Unternehmen und Kommunen in Deutschland und der übrigen EU, die im Arbeitsalltag mit personenbezogenen Daten umgehen und die Grundlagen bereits einmal durchlaufen haben. Der Kurs ist als jährliche Wiederholung angelegt. Voraussetzungen Der Grundlagenkurs Datenschutz oder eine vergleichbare Erstunterweisung sollte vorausgegangen sein; technisch genügen Browser und Internetzugang. Umfang der Pflicht Verantwortliche und Auftragsverarbeiter jeder Größe, sobald Beschäftigte personenbezogene Daten verarbeiten — Unternehmen wie Kommunen. Die Sensibilisierung ist als fortlaufende Aufgabe angelegt, nicht als einmalige Schulung. Was Teilnehmende in diesem Kurs lernen Nach der DSGVO Auffrischungsschulung können Teilnehmende: Datenminimierung, Zweckbindung und Speicherbegrenzung als Maßstab für Entscheidungen mit Daten anwenden erkennen, was personenbezogen ist, und besondere Kategorien nicht allein bearbeiten den Zugriff über freigegebene Geräte, starke Passwörter und den gesperrten Bildschirm schützen vor jedem Senden Empfänger und Anhang prüfen und nichts an Unbefugte weitergeben, auch nicht intern Phishing, offene Netze und nicht freigegebene Online- und KI-Dienste als die drei Alltagsrisiken erkennen die Freigabe eines Dienstes vor der Eingabe prüfen, nicht danach Anfragen betroffener Personen erkennen, notieren und unverzüglich weiterleiten, ohne sie zu bewerten jeden Verdacht auf einen Vorfall sofort intern melden, ohne die Einordnung selbst vorzunehmen Kurs im Einsatz sehen: Wir zeigen Ihnen in einer Demo, wie die DSGVO Auffrischungsschulung zugewiesen, absolviert und nachgewiesen wird. Demo vereinbaren Kursaufbau Ein durchgehendes Kursvideo führt durch diese Abschnitte, dazu kommen zwei Begleit-PDFs und ein Quiz im LMS. Die Grundprinzipien – kurz aufgefrischtDatenminimierung, Zweckbindung und Speicherbegrenzung als Maßstab für fast jede Entscheidung mit Daten. Zugriff schützen – Geräte, Passwörter, BildschirmNur freigegebene Geräte und Programme, starke Passwörter und wo möglich eine zusätzliche Bestätigung beim Anmelden. Keine Daten in die falschen HändeDer Blick ins Adressfeld vor dem Senden — und die Frage, ob eine Person die Daten für ihre Aufgabe braucht. Wenn jemand nach seinen Daten fragtAuskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch erkennen, notieren und zügig weiterleiten. Risiken, die im Arbeitsalltag lauernPhishing, ungesicherte Netze und nicht freigegebene Online- und KI-Dienste. Wenn doch etwas passiert: sofort meldenWas ein Vorfall sein kann und warum die Einordnung nicht Sache der einzelnen Person ist. Das Wichtigste in KürzeDie drei Reflexe für den Alltag. Format und Bereitstellung der DSGVO Auffrischungsschulung Kurs im reteach LMS Dauer10 Minuten Kursvideo, dazu die Begleit-PDFs und das QuizLernformSelbstlernkurs: ein durchgehendes Kursvideo, zwei Begleit-PDFs zum Nachlesen, Quiz im AnschlussSprachen15 Sprachen: DE, EN, FR, ES, IT, NL, PT, PL, CS, HU, RO, BG, TR, AR, ZH; weitere auf AnfrageAbschlussEditierbares Quiz im Anschluss an das KursvideoNachweisTeilnahme und Abschluss werden im reteach LMS erfasst und sind dort abrufbarFassungenDas Kursvideo ist nicht editierbar. Eigene Texte, Unterlagen und Bilder lassen sich ergänzen, das Quiz anpassen.Bereitstellungüber die reteach-Lernplattform, Zugang per E-Mail-EinladungBuchungTeil des Themenfelds Compliance und Datenschutz, als Jahrespauschale nach Lizenzplätzen buchbar — zum Preisrechner SCORM-Kurs für Ihr LMS Dauer18 Minuten, dazu ein vorangestelltes EinstiegsvideoLernformInteraktiver Kurs mit Entscheidungssituationen und fachlicher Einordnung, browserbasiert auf Desktop und MobilgerätSprachen33 Sprachfassungen, alle im selben Paket: DE, EN, FR, ES, IT, NL, PT, PL, CS, HU, RO, BG, TR, AR, ZH plus 18 weitere; die Sprache wird im Kurs gewählt.AbschlussAbschlussprüfung mit zehn Fragen, bestanden ab 80 Prozent, Versuche unbegrenzt; nicht editierbarNachweisAbschluss und Ergebnis meldet der Kurs an Ihr LMS zurückFassungenStandardkurs; die Company Edition hinterlegt Ihr Prozess für Anfragen betroffener Personen und Ihr Meldeweg bei einem Verdacht auf einen VorfallBereitstellungSCORM 1.2, ein ZIP-Paket je Kurs mit allen Sprachfassungen darin; SCORM 2004 wird nicht ausgeliefertBuchungals SCORM-Paket für Ihr bestehendes LMS — Kurse für Ihr LMS Begleitmaterial Zur Fassung im reteach LMS gehören zwei PDFs, die die DSGVO Auffrischungsschulung vertiefen und Teilnehmenden als Nachschlagewerk bleiben. Das SCORM-Paket enthält den Kurs selbst, keine PDFs. Datenschutz Auffrischung – die wichtigsten Inhalte Die zentralen Regeln des Kurses in kompakter Form, unabhängig vom Video lesbar, als Nachschlagehilfe für die jährliche Wiederholung. Datenschutz Auffrischung – Praxis-Leitfaden Vertiefung mit einem fünfstufigen Prüfpfad, einer Checkliste der Auffrischungs-Reflexe, typischen Anwendungsfällen, Rollenübersicht sowie den Kapiteln zur Einordnung von Vorfällen und zu Betroffenenrechten und Fristen. Was der Kurs im Arbeitsalltag verändert Für Beschäftigte Teilnehmende bekommen die Reflexe zurück, die im Alltag als Erstes verloren gehen: der Blick ins Adressfeld vor dem Senden, der gesperrte Bildschirm, die Frage, ob eine Person die Daten für ihre Aufgabe wirklich braucht. Sie wissen, dass ein Kundenname in einem nicht freigegebenen KI-Dienst nicht zurückzuholen ist und dass die Freigabe vor der Eingabe zu prüfen ist. Und sie melden jeden Verdacht, ohne ihn selbst einordnen zu müssen. Für Führungskräfte Führungskräfte erhalten eine kurze, wiederholbare Einheit, die sich jährlich ohne großen Aufwand ausrollen lässt. Weil der Kurs ausdrücklich klarstellt, dass die Einordnung eines Vorfalls nicht Sache der einzelnen Person ist, sinkt die Hemmschwelle für frühe Meldungen. Anfragen betroffener Personen bleiben seltener liegen, was den Fristendruck aus dem Bereich nimmt. Für Unternehmen Unternehmen und Kommunen belegen die fortlaufende Sensibilisierung und stützen damit die Rechenschaftspflicht. Weil die Monatsfrist für Betroffenenanfragen ab Eingang im Haus läuft und nicht ab der Weiterleitung, ist das schnelle Durchreichen unmittelbar fristrelevant. Die drei behandelten Alltagsrisiken decken zugleich die häufigsten Einfallstore für Vorfälle ab. Passt der Kurs zu Ihrem Unternehmen? Am besten klärt sich das im Gespräch. Wir zeigen Ihnen den Kurs im LMS und beantworten Ihre Fragen. Termin auswählen Wichtige Begriffe im Kurs Datenminimierung Erhoben wird nur, was für die konkrete Aufgabe wirklich gebraucht wird — nicht mehr, weil es praktisch wäre. Der Grundsatz gilt für jede Erhebung, nicht nur für große Datenbestände. Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck genutzt werden, für den sie erhoben wurden. Bewerberdaten gehören ins Bewerbungsverfahren und nicht in einen Marketingverteiler. Speicherbegrenzung Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie sie gebraucht werden. Altbestände regelmäßig aufzuräumen gehört deshalb zur laufenden Arbeit und nicht in ein Projekt. Personenbezogene Daten Personenbezogen ist jede Information, die sich einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person zuordnen lässt. Das ist weiter, als viele annehmen — auch eine Kundennummer, eine dienstliche Durchwahl oder eine Bestellhistorie gehören dazu. Phishing E-Mails oder Nachrichten wirken täuschend echt und sollen zu einem Klick oder zur Eingabe von Zugangsdaten verleiten. Sind Absender oder Anhang zweifelhaft, wird nichts geöffnet und im Zweifel bei der IT nachgefragt. Nicht freigegebene Dienste Bei Onlinediensten und KI-Werkzeugen ohne Freigabe ist unklar, wie Eingaben gespeichert, genutzt oder gelöscht werden. Ein echter Kundenname in einem Prompt lässt sich nicht zurückholen — die Freigabe wird deshalb vor der Eingabe geprüft. Datenschutzvorfall Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten liegt bei Verlust, Weitergabe an Unbefugte, ungewollter Änderung oder zeitweisem Ausfall vor. Ein IT-Sicherheitsvorfall betrifft dagegen die Systeme und muss nicht zwingend personenbezogene Daten berühren. Monatsfrist Anfragen betroffener Personen sind in der Regel innerhalb eines Monats zu beantworten. Die Frist läuft ab Eingang im Haus und nicht ab dem Tag, an dem die zuständige Stelle davon erfährt. Weiterführende Beiträge DSGVO-Schulung 2026: Pflicht, Inhalte, Checkliste Der komplette Praxisleitfaden zu Pflichten, Inhalten und Umsetzung. Jetzt lesen So gelingt datenschutzkonforme Weiterbildung Wie Schulungsdaten im Unternehmen rechtskonform verarbeitet werden. Jetzt lesen Pflichtunterweisungen im Praxistest Wann eine digitale Unterweisung als Unterweisung zählt. Jetzt lesen Häufig gestellte Fragen Ersetzt dieser Kurs den Datenschutz-Grundlagenkurs? Datenschutz Auffrischung ist ausdrücklich als Wiederholung angelegt und setzt Grundkenntnisse voraus. Für die Erstunterweisung ist der Kurs Datenschutz-Grundlagen (DSGVO Awareness) vorgesehen; diese Auffrischung festigt anschließend die zentralen Regeln, ohne neues Fachwissen aufzubauen. Dürfen Kundendaten in ein KI-Werkzeug eingegeben werden? Datenschutz Auffrischung zieht hier eine klare Linie: nur in ausdrücklich freigegebene Dienste. Bei nicht freigegebenen Werkzeugen ist unklar, wie Eingaben gespeichert, genutzt oder gelöscht werden — und ein echter Kundenname in einem Prompt lässt sich nicht zurückholen. Prüfen Sie die Freigabe deshalb vor der Eingabe, nicht danach. Eine Kollegin bittet um eine Kundenliste. Darf sie herausgegeben werden? Datenschutz Auffrischung stellt dafür eine einzige Frage: Braucht diese Person die Daten für ihre Aufgabe? Es geht nicht um Vertrauen, sondern um den legitimen Grund. Ohne den bleibt die Liste, wo sie ist — auch innerhalb des eigenen Hauses. Müssen Teilnehmende einordnen, ob ein Vorfall wirklich ernst ist? Datenschutz Auffrischung nimmt Ihnen das ausdrücklich ab. Ob ein Klick ein Datenschutzvorfall, ein IT-Sicherheitsvorfall oder beides ist, entscheiden die zuständige Stelle und die IT-Sicherheit. Ihre Aufgabe ist die schnelle interne Meldung jedes Verdachts — gerade die Unsicherheit ist der Grund, warum es die zuständige Stelle gibt. Wie schnell ist eine Anfrage nach gespeicherten Daten weiterzuleiten? Datenschutz Auffrischung nennt dafür einen Grund, der oft übersehen wird: Die Monatsfrist läuft ab dem Eingang im Haus, nicht ab dem Tag, an dem die zuständige Stelle davon erfährt. Jeder Tag, den eine Anfrage liegen bleibt, fehlt am Ende bei der Bearbeitung. Notieren und unverzüglich weitergeben genügt — bewerten müssen Sie nicht. Eignet sich der Kurs auch für Kommunen und öffentliche Stellen? Datenschutz Auffrischung ist rechtsformunabhängig angelegt; die DSGVO gilt für Kommunen unverändert. Der Kurs nennt keine Branche und keine Betriebsgröße, sondern beschreibt Alltagssituationen, die es überall gibt. Wo Prozesse und Meldewege gemeint sind, verweist er auf die Regelungen des eigenen Hauses. Was kostet der Kurs? Im reteach LMS ist die DSGVO Auffrischungsschulung Teil des Themenfelds Compliance und Datenschutz und wird als Jahrespauschale nach der Zahl der Lizenzplätze gebucht — den Preis ermitteln Sie im Preisrechner. Als SCORM-Paket hängt der Preis vom Umfang der Anpassung ab; die Konditionen finden Sie unter Kurse für Ihr LMS. In welchen Sprachen ist der Kurs verfügbar? Die DSGVO Auffrischungsschulung gibt es im reteach LMS in 15 Sprachen: DE, EN, FR, ES, IT, NL, PT, PL, CS, HU, RO, BG, TR, AR, ZH; weitere auf Anfrage. Als SCORM-Paket für Ihr eigenes LMS sind es 33 Sprachfassungen, alle im selben Paket: DE, EN, FR, ES, IT, NL, PT, PL, CS, HU, RO, BG, TR, AR, ZH plus 18 weitere; die Sprache wird im Kurs gewählt. Wie oft sollte der Kurs wiederholt werden? Das Intervall legt Ihr Unternehmen fest; die DSGVO Auffrischungsschulung schreibt keinen Rhythmus vor. Im reteach LMS lässt sich die Wiederholung automatisch einplanen. Kann der Kurs auf unser Unternehmen angepasst werden? Im reteach LMS lassen sich bei der DSGVO Auffrischungsschulung eigene Texte, Unterlagen und Bilder ergänzen und das Quiz anpassen; das Kursvideo selbst ist nicht editierbar. Im SCORM-Paket übernimmt das die Company Edition (Aufpreis): Sie bringt Ihr Prozess für Anfragen betroffener Personen und Ihr Meldeweg bei einem Verdacht auf einen Vorfall in den Kurs. Ohne diese Angaben stehen dort allgemein gehaltene Rückfalltexte. Was passiert bei Gesetzesänderungen? Wir aktualisieren die DSGVO Auffrischungsschulung auf den geltenden Rechtsstand und informieren Kunden per E-Mail über die Änderungen. Welche Kurse bietet reteach noch an? Die DSGVO Auffrischungsschulung gehört zum Themenfeld Compliance und Datenschutz, das 35 Kurse umfasst — von der DSGVO-Pflichtschulung über Antikorruption und Arbeitsrecht bis zur neuen EU-Regulatorik. Alle selbstproduzierten Kurse finden Sie im Kurskatalog.
Die Grundprinzipien – kurz aufgefrischtDatenminimierung, Zweckbindung und Speicherbegrenzung als Maßstab für fast jede Entscheidung mit Daten.
Zugriff schützen – Geräte, Passwörter, BildschirmNur freigegebene Geräte und Programme, starke Passwörter und wo möglich eine zusätzliche Bestätigung beim Anmelden.
Keine Daten in die falschen HändeDer Blick ins Adressfeld vor dem Senden — und die Frage, ob eine Person die Daten für ihre Aufgabe braucht.
Wenn jemand nach seinen Daten fragtAuskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch erkennen, notieren und zügig weiterleiten.
Risiken, die im Arbeitsalltag lauernPhishing, ungesicherte Netze und nicht freigegebene Online- und KI-Dienste.
Wenn doch etwas passiert: sofort meldenWas ein Vorfall sein kann und warum die Einordnung nicht Sache der einzelnen Person ist.