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Hinweisgeberschutzgesetz & Speak-up-Kultur

Das Hinweisgeberschutzgesetz E-Learning vermittelt Ihren Beschäftigten, dass ein Hinweis ein Beitrag ist und kein Verrat — und dass nicht die Frage, ob ein Verstoß gemeldet gehört, die Menschen aufhält, sondern die Sorge, wie sie danach dastehen. Teilnehmende lernen, Rechtsverstöße von persönlichen Anliegen zu unterscheiden, den Hinweis über einen offiziell vorgesehenen Meldeweg abzugeben — intern oder extern, beides ist geschützt — und kennen den Schutz vor Benachteiligung samt der subtilen Formen, in denen sie auftritt. Ein eigener Abschnitt behandelt, wie ein Hinweis sachlich sauber gehalten wird.

Demo ansehen

Damit deckt das Hinweisgeberschutzgesetz E-Learning die Bekanntmachung des internen Meldeverfahrens ab, die zu den Pflichten eines Beschäftigungsgebers nach dem Hinweisgeberschutzgesetz gehört. Der Kurs macht zugleich das Verbot von Repressalien nach § 36 HinSchG und die Wahlmöglichkeit zwischen internem und externem Meldeweg bekannt. Teilnehmende brauchen kein juristisches Vorwissen.

Das Hinweisgeberschutzgesetz E-Learning gehört zu den selbstproduzierten Kursen im Themenfeld Compliance und Datenschutz und ist auf zwei Wegen einsetzbar: als Kurs im reteach LMS in 15 Sprachen oder als SCORM-Paket für Ihr bestehendes LMS in 15 Sprachfassungen. In einer Demo zeigen wir Ihnen den Kurs samt Zuweisung, Quiz und Nachweis.

Für wen ist dieser Kurs gedacht?

Das Hinweisgeberschutzgesetz E-Learning richtet sich an Beschäftigte in Unternehmen und Kommunen in Deutschland, in denen ein internes Hinweisgebersystem besteht — ohne juristisches Vorwissen. Ein eigener Abschnitt richtet sich an Führungskräfte, die Speak-up fördern sollen und nicht mit Vorwürfen reagieren dürfen.

Voraussetzungen

Keine fachlichen Vorkenntnisse, Browser und Internetzugang genügen.

Umfang der Pflicht

Beschäftigungsgeber ab der gesetzlichen Größenschwelle müssen ein internes Meldeverfahren einrichten — Unternehmen wie Kommunen. Geschützt sind dabei nicht nur fest Angestellte, sondern auch Menschen in der Ausbildung, Bewerber, ehemalige Beschäftigte und Personen aus der Lieferkette.

Was Teilnehmende in diesem Kurs lernen

Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz E-Learning können Teilnehmende:

  • verstehen, dass ein Hinweis ein Beitrag ist und ausdrücklich kein Anschwärzen von Kollegen
  • wissen, dass auch Auszubildende, Bewerber, ehemalige Beschäftigte und Personen aus der Lieferkette geschützt sein können
  • Rechtsverstöße von persönlichen Anliegen unterscheiden und im Zweifel beim Meldeweg nachfragen
  • einen Hinweis über einen offiziell vorgesehenen Meldeweg abgeben, intern oder extern
  • erkennen, dass eine beiläufige Bemerkung den besonderen Schutz nicht auslöst
  • den Schutz vor Benachteiligung kennen, auch in seinen subtilen Formen
  • wissen, was zu tun ist, wenn nach einer Meldung Nachteile auftreten
  • Beobachtungen sachlich festhalten, Vermutungen als solche kennzeichnen und nicht selbst ermitteln

Kurs im Einsatz sehen: Wir zeigen Ihnen in einer Demo, wie das Hinweisgeberschutzgesetz E-Learning zugewiesen, absolviert und nachgewiesen wird.

Demo vereinbaren

Kursaufbau

Ein durchgehendes Kursvideo führt durch diese Abschnitte, dazu kommen zwei Begleit-PDFs und ein Quiz im LMS.

Warum Hinweise wichtig sind

Ein Hinweis als Beitrag, nicht als Denunziation — und wer alles unter den Schutz fallen kann.

Welche Missstände gemeint sind

Verstöße gegen Rechtsvorschriften von Korruption bis Arbeitsschutz — und was zur Personalstelle gehört.

Auf den richtigen Weg kommt es an

Warum der offiziell vorgesehene Meldeweg den Schutz auslöst und das Flurgespräch nicht.

Vertraulich und in gutem Glauben

Was der Meldeweg zusichert und welche Voraussetzung auf Seiten der meldenden Person gilt.

Kein Nachteil wegen einer Meldung

Das Verbot der Benachteiligung — auch in leisen Formen wie schlechteren Aufgaben oder kühler Behandlung.

Zwei Wege, beide geschützt

Intern oder extern: die Wahl liegt bei der meldenden Person, der interne Weg ist nicht zwingend vorgeschaltet.

Speak-up gemeinsam leben

Warum Meldewege allein nicht reichen und welche Rolle Führungskräfte dabei haben.

So gehen Sie konkret vor

Sachlich festhalten, bei den Fakten bleiben, Vermutungen kennzeichnen, keine unrechtmäßigen Zugriffe.

Das Wichtigste in Kürze

Die vier Sätze zu Erwünschtheit, Weg, Schutz und eigener Rolle.

Format und Bereitstellung des Hinweisgeberschutzgesetz E-Learnings

Kurs im reteach LMS

Dauer11 Minuten Kursvideo, dazu die Begleit-PDFs und das Quiz
LernformSelbstlernkurs: ein durchgehendes Kursvideo, zwei Begleit-PDFs zum Nachlesen, Quiz im Anschluss
Sprachen15 Sprachen: DE, EN, FR, ES, IT, NL, PT, PL, CS, HU, RO, BG, TR, AR, ZH; weitere auf Anfrage
AbschlussEditierbares Quiz im Anschluss an das Kursvideo
NachweisTeilnahme und Abschluss werden im reteach LMS erfasst und sind dort abrufbar
FassungenDas Kursvideo ist nicht editierbar. Eigene Texte, Unterlagen und Bilder lassen sich ergänzen, das Quiz anpassen.
Bereitstellungüber die reteach-Lernplattform, Zugang per E-Mail-Einladung
BuchungTeil des Themenfelds Compliance und Datenschutz, als Jahrespauschale nach Lizenzplätzen buchbar — zum Preisrechner

SCORM-Kurs für Ihr LMS

Dauer18 Minuten, dazu ein vorangestelltes Einstiegsvideo
LernformInteraktiver Kurs mit Entscheidungssituationen und fachlicher Einordnung, browserbasiert auf Desktop und Mobilgerät
Sprachen15 Sprachfassungen, alle im selben Paket: DE, EN, FR, ES, IT, NL, PT, PL, CS, HU, RO, BG, TR, AR, ZH; die Sprache wird im Kurs gewählt
AbschlussAbschlussprüfung mit zehn Fragen, bestanden ab 80 Prozent, Versuche unbegrenzt; nicht editierbar
NachweisAbschluss und Ergebnis meldet der Kurs an Ihr LMS zurück
FassungenStandardkurs; die Company Edition hinterlegt Ihre Meldestelle samt Kanälen und Ihre interne Richtlinie mit Fristen und Zuständigkeiten
BereitstellungSCORM 1.2 und SCORM 2004 (4th Edition), je ein ZIP-Paket je Kurs mit allen 15 Sprachfassungen darin
Buchungals SCORM-Paket für Ihr bestehendes LMS — Kurse für Ihr LMS

Begleitmaterial

Zur Fassung im reteach LMS gehören zwei PDFs, die das Hinweisgeberschutzgesetz E-Learning vertiefen und Teilnehmenden als Nachschlagewerk bleiben. Das SCORM-Paket enthält den Kurs selbst, keine PDFs.

Hinweisgeberschutz und Speak-up-Kultur – die wichtigsten Inhalte

Die zentralen Inhalte und Verhaltensregeln des Kurses in kompakter Form, unabhängig vom Video lesbar.

Hinweisgeberschutz und Speak-up-Kultur – Praxis-Leitfaden

Vertiefung mit Entscheidungshilfe bei einem Verdacht, Checkliste vor der Meldung, typischen Anwendungsfällen, Rollenübersicht sowie dem Anwendungsbereich des Gesetzes, den Fristen, Größenschwellen und Bußgeldrahmen.

Was der Kurs im Arbeitsalltag verändert

Für Beschäftigte

Teilnehmende erfahren, dass sie den Fall nicht aufklären müssen, sondern ihn nur sichtbar machen — und dass sie im Zweifel beim Meldeweg nachfragen können, statt die Einordnung selbst vorzunehmen. Sie wissen, dass eine beiläufige Bemerkung zwischen Tür und Angel den Schutz gerade nicht auslöst und dass die Wahl zwischen internem und externem Weg bei ihnen liegt. Und sie erkennen Benachteiligung auch in ihren leisen Formen.

Für Führungskräfte

Für Führungskräfte enthält der Kurs eine eigene Rollenbeschreibung: zuhören, Hinweise ernst nehmen, nicht mit Vorwürfen reagieren. Er benennt zugleich die subtilen Formen der Benachteiligung, die in der Praxis häufiger vorkommen als Kündigung oder Versetzung — schlechtere Aufgaben, übergangene Weiterbildung, kühle Behandlung. Damit wird der Schutz vor Repressalien überhaupt erst überprüfbar.

Für Unternehmen

Unternehmen und Kommunen machen ihr internes Meldeverfahren dokumentiert bekannt und erhöhen damit die Wahrscheinlichkeit, dass Hinweise zuerst intern ankommen. Genau darin liegt der praktische Vorteil des internen Wegs: Das Haus kann ein Problem selbst abstellen, bevor eine Behörde es tut. Und weil der Kurs erklärt, wie ein Hinweis sachlich sauber gehalten wird, kommen bearbeitbare Meldungen an statt vager Andeutungen.

Passt der Kurs zu Ihrem Unternehmen?

Am besten klärt sich das im Gespräch.

Wir zeigen Ihnen den Kurs im LMS und beantworten Ihre Fragen.

Termin auswählen

Wichtige Begriffe im Kurs

Hinweis

Ein Hinweis macht einen Rechtsverstoß sichtbar, damit die zuständige Stelle ihn prüfen kann. Er ist kein Verrat und kein Anschwärzen — und der Fall muss nicht selbst aufgeklärt werden.

Geschützter Personenkreis

Geschützt sind nicht nur fest Angestellte, sondern auch Menschen in der Ausbildung, Bewerber, ehemalige Beschäftigte und Personen aus der Lieferkette. Der Kreis ist damit weiter, als viele annehmen.

Meldefähiger Verstoß

Es muss um einen echten Rechtsverstoß gehen, der über persönlichen Ärger hinausreicht — typische Felder sind Korruption, Betrug, Datenschutz, Umwelt, Arbeitsschutz und der Einsatz künstlicher Intelligenz. Meinungsverschiedenheiten und persönliche Konflikte gehören zur Personalstelle.

Offizieller Meldeweg

Der besondere Schutz greift, wenn der Hinweis über eine offiziell vorgesehene Meldestelle abgegeben wird. Eine beiläufige Bemerkung zwischen Tür und Angel löst ihn dagegen nicht automatisch aus.

Interne und externe Meldestelle

Beschäftigte können sich wahlweise an eine interne oder eine zuständige externe Stelle wenden; beide Wege sind geschützt. Der interne Weg kann eine schnelle betriebliche Abhilfe ermöglichen, ist aber nicht zwingend vorgeschaltet.

Guter Glaube

Geschützt ist, wer hinreichenden Grund zu der Annahme hat, dass seine Angaben zutreffen. Ob sich der Verdacht am Ende bestätigt, ist für den Schutz nicht entscheidend.

Benachteiligung

Verboten sind nicht nur offensichtliche Nachteile wie Kündigung oder Versetzung, sondern auch subtilere Formen: plötzlich schlechtere Aufgaben, das Übergehen bei einer Weiterbildung oder eine auffallend kühle Behandlung.

Speak-up

Speak-up bedeutet, dass Beschäftigte sich trauen, Bedenken anzusprechen, auch wenn es unbequem ist. Wo Menschen erleben, dass ehrliche Hinweise geschätzt und fair behandelt werden, trauen sich auch andere.

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Häufig gestellte Fragen

Ist eine Meldung nicht Anschwärzen von Kollegen?

Hinweisgeberschutzgesetz & Speak-up-Kultur beantwortet das ausdrücklich: Ein Hinweis ist ein Beitrag, kein Verrat. Ehrliche Hinweise helfen, Schäden für Menschen, Umwelt und das Haus früh zu verhindern. Es geht nicht darum, jemanden vorzuführen, sondern Probleme gemeinsam früh zu erkennen.

Ist zuerst intern zu melden?

Hinweisgeberschutzgesetz & Speak-up-Kultur stellt klar, dass der interne Weg nicht zwingend vorgeschaltet ist. Sie können sich wahlweise an eine interne oder eine zuständige externe Meldestelle wenden — beide Wege sind geschützt. Der interne Weg wird empfohlen, weil das Haus ein Problem selbst abstellen kann, nicht weil er vorgeschrieben wäre.

Reicht es, einem Kollegen davon zu erzählen?

Hinweisgeberschutzgesetz & Speak-up-Kultur verneint das deutlich. Der besondere Schutz greift, wenn Sie einen offiziell vorgesehenen Meldeweg nutzen; eine beiläufige Bemerkung zwischen Tür und Angel löst ihn nicht automatisch aus. Der Kurs zeigt an einem Fall, wie ein Hinweis auf diesem Weg versandet, ohne dass irgendetwas geschieht.

Was gilt, wenn Teilnehmende nicht sicher sind, ob ihr Anliegen dazugehört?

Hinweisgeberschutzgesetz & Speak-up-Kultur empfiehlt, das über den Meldeweg einfach zu erfragen. Ihre Aufgabe ist, aufmerksam zu sein und den Hinweis zu geben, nicht den Fall juristisch zu bewerten. Als Faustregel gilt: Rechtsverstoß in den Meldeweg, persönliches Anliegen zur Personalstelle — verletzte Beschäftigtenrechte sind dabei ein Rechtsverstoß.

Was tun Teilnehmende, die nach einer Meldung Nachteile erleben?

Hinweisgeberschutzgesetz & Speak-up-Kultur nennt dafür einen klaren Weg: die zuständige Stelle darauf ansprechen. Verboten sind nicht nur offensichtliche Nachteile wie Kündigung oder Versetzung, sondern auch leisere Formen — plötzlich schlechtere Aufgaben, das Übergehen bei einer Weiterbildung oder eine auffallend kühle Behandlung.

Ist das der richtige Kurs für unsere Meldestellen-Beauftragten?

Hinweisgeberschutzgesetz & Speak-up-Kultur richtet sich an alle Beschäftigten und behandelt das Melden aus deren Sicht. Für die Meldestellen-Beauftragten selbst gibt es den eigenen Kurs HinSchG: Meldestellen-Beauftragte – Aufgaben & Prozesse, der Verfahren, Fristen und Dokumentation vertieft. Beide Kurse ergänzen sich.

Was kostet der Kurs?

Im reteach LMS ist das Hinweisgeberschutzgesetz E-Learning Teil des Themenfelds Compliance und Datenschutz und wird als Jahrespauschale nach der Zahl der Lizenzplätze gebucht — den Preis ermitteln Sie im Preisrechner. Als SCORM-Paket hängt der Preis vom Umfang der Anpassung ab; die Konditionen finden Sie unter Kurse für Ihr LMS.

In welchen Sprachen ist der Kurs verfügbar?

Das Hinweisgeberschutzgesetz E-Learning gibt es im reteach LMS in 15 Sprachen: DE, EN, FR, ES, IT, NL, PT, PL, CS, HU, RO, BG, TR, AR, ZH; weitere auf Anfrage. Als SCORM-Paket für Ihr eigenes LMS sind es 15 Sprachfassungen, alle im selben Paket: DE, EN, FR, ES, IT, NL, PT, PL, CS, HU, RO, BG, TR, AR, ZH; die Sprache wird im Kurs gewählt.

Wie oft sollte der Kurs wiederholt werden?

Das Intervall legt Ihr Unternehmen fest; das Hinweisgeberschutzgesetz E-Learning schreibt keinen Rhythmus vor. Im reteach LMS lässt sich die Wiederholung automatisch einplanen.

Kann der Kurs auf unser Unternehmen angepasst werden?

Im reteach LMS lassen sich beim Hinweisgeberschutzgesetz E-Learning eigene Texte, Unterlagen und Bilder ergänzen und das Quiz anpassen; das Kursvideo selbst ist nicht editierbar. Im SCORM-Paket übernimmt das die Company Edition (Aufpreis): Sie bringt Ihre Meldestelle samt Kanälen und Ihre interne Richtlinie mit Fristen und Zuständigkeiten in den Kurs. Ohne diese Angaben stehen dort allgemein gehaltene Rückfalltexte.

Was passiert bei Gesetzesänderungen?

Wir aktualisieren das Hinweisgeberschutzgesetz E-Learning auf den geltenden Rechtsstand und informieren Kunden per E-Mail über die Änderungen.

Welche Kurse bietet reteach noch an?

Das Hinweisgeberschutzgesetz E-Learning gehört zum Themenfeld Compliance und Datenschutz, das 35 Kurse umfasst — von der DSGVO-Pflichtschulung über Antikorruption und Arbeitsrecht bis zur neuen EU-Regulatorik. Alle selbstproduzierten Kurse finden Sie im Kurskatalog.

+49 30 235 939580

hello@reteach.com

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