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NIS2 Schulungspflicht: Was Unternehmen jetzt wissen und umsetzen müssen 

Erstellt am: 13. Januar 2026
Sofie Bräutigam
Sofie Bräutigam
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NIS 2 Schulungspflicht

Wichtigste Erkenntnisse:

  • Die NIS2 Schulungspflicht ist seit Dezember 2025 gesetzlich verbindlich.
  • Direkt betroffene Unternehmen müssen Geschäftsführung und Mitarbeitende regelmäßig schulen und dies dokumentieren.
  • Auch nicht direkt betroffene Unternehmen sind stark gefährdet und sollten freiwillig handeln.
  • Awareness-Schulungen senken Phishing- und Ransomware-Risiken messbar.
  • Wer frühzeitig investiert, reduziert Haftungsrisiken, schützt den Geschäftsbetrieb und stärkt die Sicherheitskultur.

Am 6. Dezember 2025 ist das NIS2-Umsetzungsgesetz in Deutschland in Kraft getreten – und damit eine der umfassendsten Cybersecurity-Regulierungen für den Mittelstand. Was früher nur für etwa 4.500 Betreiber kritischer Infrastrukturen galt, betrifft jetzt fast 30.000 Unternehmen aus 18 Sektoren. Besonders im Fokus steht dabei die NIS2 Schulungspflicht, die Management und Mitarbeitende gleichermaßen betrifft. Doch auch Unternehmen, die formal nicht unter NIS2 fallen, geraten zunehmend unter Handlungsdruck. 

Inhalt

1. Was ist NIS2 und warum wurde die Schulungspflicht eingeführt?
2. Direkt betroffene Unternehmen
3. Nicht direkt betroffene Unternehmen: Warum Abwarten riskant ist
4. Was bedeutet die NIS2 Schulungspflicht konkret für Unternehmen?
5. Awareness-Schulungen 2026: Inhalte mit Wirkung
6. Umsetzungsfahrplan 2026: NIS2 Schulungspflicht Schritt für Schritt
7. Häufige Fehler bei der Umsetzung der NIS2 Schulungspflicht
8. Wer ist für die NIS2 Schulungspflicht verantwortlich?
9. Fazit: NIS2 Schulungspflicht professionell umsetzen
10. Häufig gestellte Fragen zur NIS2 Schulungspflicht

Was ist NIS2 und warum wurde die Schulungspflicht eingeführt? 

Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) ist die Weiterentwicklung der ursprünglichen NIS-Richtlinie aus dem Jahr 2016. Ziel der EU war es, ein einheitlich hohes Cybersicherheitsniveau in Europa zu schaffen und die Resilienz von Unternehmen gegenüber Cyberangriffen deutlich zu erhöhen. Während sich NIS1 vor allem auf Betreiber kritischer Infrastrukturen konzentrierte, weitet NIS2 den Anwendungsbereich erheblich aus und nimmt den gesamten Mittelstand stärker in die Verantwortung. 

Hintergrund dieser Ausweitung ist die zunehmende Professionalisierung der Cyberkriminalität. Angriffe werden gezielter, automatisierter und wirtschaftlich lukrativer. Gleichzeitig haben sich Arbeitsmodelle verändert: Homeoffice, Cloud-Dienste und digitale Lieferketten vergrößern die Angriffsfläche erheblich. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass technische Schutzmaßnahmen allein nicht ausreichen, um Unternehmen wirksam zu schützen. 

Genau hier setzt die NIS2 Schulungspflicht an. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Mensch ein entscheidender Faktor für die Cybersicherheit ist – sowohl als Risiko als auch als Schutzmechanismus. Unternehmen sollen sicherstellen, dass Führungskräfte und Mitarbeitende Cyberrisiken verstehen, Bedrohungen erkennen und im Ernstfall richtig reagieren. Schulungen sind damit kein „Nice-to-have“, sondern ein zentrales Element der Risikominimierung und ein fester Bestandteil moderner Unternehmensführung. 

Direkt betroffene Unternehmen 

Für rund 30.000 Unternehmen bedeutet die NIS2 Schulungspflicht einen tiefgreifenden Wandel in der Cybersicherheit – organisatorisch, technisch und personell.

Direkt betroffene Unternehmen müssen nun im Blick haben:

  • Registrierung beim BSI (= Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) bis spätestens 6. März 2026 
  • Hohe Bußgelder und persönliche Haftung der Geschäftsleitung 
  • Gesetzlich verankerte NIS2 Schulungspflicht für Management und Mitarbeitende 

Das BSI stellt eine Betroffenheitsprüfung bereit. Bei Unsicherheit gilt: lieber registrieren als Bußgelder riskieren. 

Geschäftsführerschulung 

Die Schulung der Geschäftsleitung ist ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben (§ 38 Abs. 3 BSIG). Sie muss mindestens alle 3 Jahre erfolgen und sollte eine Dauer von rund 4 Stunden haben. Inhalte sind u. a. rechtliche Pflichten, Risikomanagement, Governance-Strukturen und persönliche Haftungsfragen. 

Mitarbeiterschulungen 

Auch Mitarbeiterschulungen sind verpflichtend. Sie zählen zu den 10 Mindestmaßnahmen nach NIS2. Alle Mitarbeitenden müssen regelmäßig geschult werden, die Teilnahme ist zu dokumentieren. Inhalte umfassen das Erkennen von Cyberbedrohungen, Meldewege und korrektes Verhalten im Ernstfall. 

Nicht direkt betroffene Unternehmen: Warum Abwarten riskant ist 

Auch wenn Ihr Unternehmen aktuell nicht unter die formalen Schwellenwerte von NIS2 fällt, wäre Abwarten ein Fehler. Cyberkriminalität macht keinen Halt vor Unternehmensgröße oder Branchenzuordnung. Gerade kleinere und mittelständische Unternehmen geraten zunehmend ins Visier, da sie oft weniger Schutzmaßnahmen implementiert haben als große Konzerne. 

Die Realität zeigt: 

  • Rund 80 % aller Ransomware-Angriffe treffen kleine und mittlere Unternehmen 
  • KI-generierte Phishing-Mails werden von etwa 60 % der Empfänger nicht erkannt 
  • Deepfake-Angriffe haben 2025 massiv zugenommen 
  • Geschäftsführer sind regelmäßig Ziel gezielter Angriffe 

Hinzu kommt: Auch nicht direkt betroffene Unternehmen sind häufig Teil von Lieferketten regulierter Organisationen. Kunden, Partner und Versicherungen erwarten zunehmend nachweisbare Sicherheitsmaßnahmen – unabhängig davon, ob eine gesetzliche Pflicht besteht oder nicht. In vielen Fällen wird Cybersicherheit bereits heute zur Voraussetzung für Geschäftsbeziehungen. 

In diesem Umfeld entfaltet die NIS2 Schulungspflicht auch über den gesetzlichen Rahmen hinaus Wirkung. Freiwillige Awareness-Programme reduzieren Risiken messbar, stärken die Sicherheitskultur und positionieren Unternehmen als verlässliche Partner. Wer frühzeitig handelt, ist nicht nur besser geschützt, sondern verschafft sich auch einen klaren Wettbewerbsvorteil. 

NIS2 Schulungspflicht Team

Was bedeutet die NIS2 Schulungspflicht konkret für Unternehmen? 

Die NIS2 Schulungspflicht verlangt mehr als eine einmalige Schulung. Sie fordert einen strukturierten, wiederkehrenden Ansatz: 

  • klare Zuständigkeiten 
  • definierte Zielgruppen 
  • regelmäßige Auffrischungen 
  • revisionssichere Dokumentation 

Für die Geschäftsführung bedeutet das, Cybersicherheit als Führungsaufgabe zu verstehen. Für Mitarbeitende bedeutet es, Verantwortung im Arbeitsalltag zu übernehmen – beim Umgang mit E-Mails, Daten und externen Dienstleistern. 

Awareness-Schulungen 2026: Inhalte mit Wirkung 

Gerade wenn NIS2 formal nicht greift, sind freiwillige Awareness‑Schulungen ein einfacher und kostengünstiger Hebel, um Cyberrisiken messbar zu senken – ohne den vollen regulatorischen Umfang von NIS2: 

Typische Inhalte sind: 

Erkennen von Phishing & Social Engineering 

  • Typische Merkmale in Mails, Chats, Telefonanrufen 
  • Deepfake‑ und CEO‑Fraud‑Szenarien (gefälschte Audio-/Video‑Botschaften)

Sicherer Umgang mit E-Mails und Anhängen 

  • Verdächtige Links und Dateien 
  • Umgang mit Rechnungen, Zahlungsanweisungen, Kontodatenänderungen

Passwortsicherheit & Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) 

  • Starke Passwörter, Passwortmanager 
  • Warum MFA heute Standard sein sollte

Sicheres Arbeiten im Homeoffice & mobil 

  • Nutzung privater Geräte, WLAN‑Risiken 
  • Absicherung von Cloud‑Diensten und Remote‑Zugriffen

Umgang mit sensiblen Daten 

  • Datenklassifizierung (öffentlich, intern, vertraulich) 
  • Sichere Dateiablage, Freigaben und Sharing

Meldewege und Incident-Response aus Mitarbeitersicht 

  • Was ist sofort zu melden (verdächtige Mails, seltsames Systemverhalten)? 
  • An wen melde ich (IT, ISB, Helpdesk)? Welche Infos werden benötigt?

Sicherheit in der Zusammenarbeit mit Dienstleistern 

  • Warnsignale bei externen Partnern 
  • Sicherer Datenaustausch mit Dienstleistern und Lieferanten

Sicherheitskultur & Verantwortung 

  • Warum Cybersecurity Chefsache und Teamsport ist 
  • Wie Führungskräfte durch Vorbildverhalten und Kommunikation Awareness stärken

Hier finden Sie die Awareness-Schulungen von reteach im Überblick. 

Umsetzungsfahrplan 2026: NIS2 Schulungspflicht Schritt für Schritt 

Um die NIS2 Schulungspflicht effizient umzusetzen, empfiehlt sich ein klarer Fahrplan: 

  1. Betroffenheit prüfen und Ergebnis dokumentieren 
  1. Zielgruppen definieren (Management, Mitarbeitende, besondere Rollen) 
  1. Schulungsinhalte festlegen gemäß gesetzlichen Anforderungen 
  1. Schulungen ausrollen – flexibel, digital und skalierbar 
  1. Teilnahmen dokumentieren und Nachweise zentral verwalten 
  1. Regelmäßige Auffrischungen etablieren

Dieser Ansatz vermeidet Aktionismus und stellt nachhaltige Compliance sicher. 

NIS2 Schulungspflicht Mitarbeitende

Häufige Fehler bei der Umsetzung der NIS2 Schulungspflicht 

In der Praxis scheitern viele Unternehmen bei der Umsetzung der NIS2 Schulungspflicht an wiederkehrenden Problemen. Häufig werden Schulungen nur einmal durchgeführt und anschließend nicht mehr aktualisiert, obwohl sich Bedrohungslagen und Anforderungen kontinuierlich verändern. Gleichzeitig wird das Management nicht ausreichend eingebunden, sodass Cybersicherheit nicht als Führungsaufgabe wahrgenommen wird.

Ein weiterer kritischer Punkt ist die fehlende oder unvollständige Dokumentation der Teilnahme, wodurch notwendige Nachweise im Prüfungsfall fehlen. Hinzu kommt, dass Schulungsinhalte oft zu technisch oder zu abstrakt aufbereitet sind und damit im Arbeitsalltag wenig Wirkung entfalten. Besonders in Organisationen mit Schichtarbeit oder dezentralen Arbeitsmodellen erreichen klassische Schulungsformate zudem nicht alle Mitarbeitenden zuverlässig. Diese typischen Fehler lassen sich durch klare Prozesse, praxisnahe Inhalte und den Einsatz digitaler Schulungslösungen wirksam vermeiden. 

Wer ist für die NIS2 Schulungspflicht verantwortlich? 

Die Verantwortung liegt nicht allein bei der IT. Erfolgreiche Umsetzung erfordert Zusammenarbeit:

Die Geschäftsführung trägt die Gesamtverantwortung und muss sicherstellen, dass Cybersicherheit als strategisches Thema behandelt wird.
IT- und Informationssicherheitsbeauftragte liefern fachliche Inhalte und bewerten aktuelle Bedrohungslagen.
HR wiederum spielt eine zentrale Rolle bei Organisation, Rollout und Dokumentation der Schulungen.

Erst wenn diese Rollen klar definiert sind, kann die NIS2 Schulungspflicht wirksam und nachhaltig erfüllt werden. 

Fazit: NIS2 Schulungspflicht professionell umsetzen 

Die NIS2 Schulungspflicht ist Pflicht – aber auch Chance. Unternehmen, die jetzt strukturiert handeln, reduzieren nicht nur regulatorische Risiken, sondern stärken nachhaltig ihre Sicherheitskultur. Schulungen schaffen Bewusstsein, erhöhen Handlungssicherheit und senken die Wahrscheinlichkeit schwerer Sicherheitsvorfälle deutlich. 

Mit der reteach Compliance Suite setzen Sie die NIS2-Anforderungen effizient und praxisnah um: von der Management-Awareness bis zur Mitarbeiterschulung inklusive revisionssicherer Dokumentation und regelmäßiger Auffrischungen. So erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben und schaffen gleichzeitig echten Mehrwert für Ihr Unternehmen. 

👉 Jetzt informieren und die NIS2 Schulungspflicht mit der reteach Compliance Suite zuverlässig erfüllen:

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Häufig gestellte Fragen

Sind wir wirklich betroffen?

Wenn Ihr Unternehmen mindestens 50 Mitarbeitende oder 10 Millionen Euro Umsatz hat und in einem der 18 regulierten Sektoren tätig ist, sehr wahrscheinlich. Die BSI-Betroffenheitsprüfung gibt Klarheit. 

Was passiert, wenn wir die Frist verpassen? 

Die Registrierungsfrist beim BSI ist verpflichtend. Versäumnisse können mit Bußgeldern geahndet werden. Zudem riskieren Sie bei einem Sicherheitsvorfall ohne vorherige Registrierung verschärfte Sanktionen.

Reicht eine einmalige Schulung?

Die Geschäftsführung muss alle drei Jahre geschult werden. Mitarbeiterschulungen sollten regelmäßig aufgefrischt werden, insbesondere bei neuen Bedrohungen oder geänderten Prozessen.

Können wir die Schulung selbst durchführen?

Ja, wenn Sie die Inhalte nach BSI-Vorgaben abdecken und die Teilnahme dokumentieren. Unsere fertige NIS2-Essentials (Awareness) Schulung spart Ihnen Entwicklungszeit und stellt die Compliance sicher.

Was kostet Nichteinhaltung?

Bis zu 10 Millionen Euro Bußgeld – plus der potenzielle Schaden durch einen Cyberangriff (durchschnittlich mehrere Millionen Euro) plus Reputationsverlust. Die Investition in Prävention ist minimal im Vergleich.

Gibt es Übergangsfristen für Schulungen?

Für die Registrierung beim BSI gelten klare Fristen. Die Schulungspflicht greift jedoch unmittelbar nach Feststellung der Betroffenheit. Unternehmen sollten daher nicht abwarten, sondern frühzeitig mit der Planung beginnen. Insbesondere für größere Organisationen kann der Rollout von Schulungen mehrere Monate in Anspruch nehmen. Wer Schulungen erst kurz vor Ablauf von Fristen startet, riskiert organisatorische Engpässe und unvollständige Dokumentation. Eine frühzeitige Umsetzung schafft Planungssicherheit und reduziert das Risiko von Verstößen deutlich.

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