Exportkontrolle: Grundlagen für Unternehmen Kurz erklärt Exportkontrolle umfasst alle Regeln, die die Ausfuhr bestimmter Güter, Technologien und Software beschränken oder genehmigungspflichtig machen. Sie soll verhindern, dass Waren für militärische Zwecke, Massenvernichtungswaffen oder Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden. Die 4 Prüffragen Was? Ist das Gut gelistet, etwa als Dual-Use-Gut? Wohin? Bestehen für das Land Embargos? An wen? Steht der Empfänger auf einer Sanktionsliste? Wozu? Gibt es Hinweise auf eine kritische Verwendung? Exportkontrolle auf einen Blick MerkmalBeschreibungRechtsgrundlagenAußenwirtschaftsgesetz, AWV, EU-Dual-Use-VerordnungZuständige BehördeBAFADual-Use-GüterZivile Güter mit möglicher militärischer NutzungVerantwortungAusfuhrverantwortliche Person in der Geschäftsleitung Was sind Dual-Use-Güter? Dazu zählen viele alltägliche Industrieprodukte: bestimmte Werkzeugmaschinen, Sensoren, Verschlüsselungssoftware oder Chemikalien. Auch technische Zeichnungen per E-Mail oder ein Download aus der Cloud können eine Ausfuhr sein. Die Grundregeln stehen im Außenwirtschaftsgesetz. Beispiel aus der Praxis Ein Hersteller von Pumpen erhält eine Anfrage aus einem Land, für das keine Embargos bestehen. Die anfragende Firma will aber auffällig korrosionsbeständige Ausführungen und macht keine Angaben zur Verwendung. Die Exportabteilung prüft und stellt fest, dass die Pumpe gelistet ist. Ohne Genehmigung des BAFA wird nicht geliefert. Wie Beschäftigte solche Warnsignale erkennen, zeigt das Exportkontrolle E-Learning. Verwandte Begriffe Business Partner Due Diligence, Compliance-Risikoanalyse und IT-Compliance. Weitere Begriffe finden Sie im Compliance-Glossar. Häufig gestellte Fragen Betrifft Exportkontrolle nur Rüstungsfirmen?Nein. Viele zivile Industriegüter sind als Dual-Use-Güter gelistet. Auch Lieferungen in EU-Länder können für bestimmte Güter genehmigungspflichtig sein. Ist auch Software betroffen?Ja. Software und Technologie, etwa Konstruktionsdaten, können der Exportkontrolle unterliegen, auch wenn sie nur elektronisch übertragen werden. Was passiert bei Verstößen?Je nach Fall drohen Bußgelder oder Freiheitsstrafen. Zudem kann das BAFA die Zuverlässigkeit des Unternehmens infrage stellen.