Einwilligung nach DSGVO: Voraussetzungen und Widerruf Kurz erklärt Eine Einwilligung ist die freiwillige, informierte und eindeutige Zustimmung einer Person zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Sie ist eine von mehreren Rechtsgrundlagen der DSGVO und kann jederzeit widerrufen werden. Die 4 Voraussetzungen Freiwillig: ohne Druck und ohne Nachteile bei Ablehnung Für einen bestimmten Fall: klar abgegrenzter Zweck Informiert: die Person weiß, was mit ihren Daten passiert Unmissverständlich: durch aktive Handlung, etwa ein Häkchen, nie durch Schweigen Einwilligung auf einen Blick MerkmalBeschreibungRechtsgrundlageArt. 6 und 7 DSGVOWiderrufJederzeit, so einfach wie die ErteilungNachweisMuss das Unternehmen erbringenVorangekreuzte KästchenUnwirksam Einwilligung im Arbeitsverhältnis Zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten besteht ein Abhängigkeitsverhältnis. Deshalb ist Freiwilligkeit dort oft fraglich. Eine Einwilligung eignet sich vor allem für freiwillige Zusatzangebote, etwa Fotos auf der Karriereseite. Für Kernprozesse wie Lohnabrechnung braucht es eine andere Rechtsgrundlage. Nachweis und Widerruf Unternehmen müssen belegen können, wer wann wozu eingewilligt hat. Beim Newsletter hat sich das Double-Opt-in bewährt. Der Widerruf muss genauso einfach möglich sein wie die Zustimmung. Die Bedingungen stehen in Art. 7 DSGVO. Beispiel aus der Praxis Ein Unternehmen möchte Fotos vom Sommerfest im Intranet zeigen. Statt alle Gäste pauschal zu fotografieren, gibt es farbige Bänder für Personen, die nicht fotografiert werden möchten, und eine kurze schriftliche Einwilligung für Porträts. Ein Teammitglied widerruft später, das Foto wird sofort entfernt. Verwandte Begriffe Personenbezogene Daten, Auskunftsrecht und DSGVO-Schulung. Weitere Begriffe finden Sie im Datenschutz-Glossar. Häufig gestellte Fragen Muss eine Einwilligung schriftlich erfolgen?Nein. Sie kann auch elektronisch erfolgen. Das Unternehmen muss sie aber nachweisen können, daher ist eine Dokumentation sinnvoll. Was passiert mit Daten nach einem Widerruf?Ab dem Widerruf dürfen die Daten nicht mehr auf Grundlage der Einwilligung verarbeitet werden. Die bisherige Verarbeitung bleibt rechtmäßig. Ist eine Einwilligung immer die beste Rechtsgrundlage?Nein. Wegen des jederzeitigen Widerrufs ist sie unsicher. Wo ein Vertrag oder eine gesetzliche Pflicht greift, ist diese Grundlage meist besser.