reteach - Einfach ditial schulen
Compliance Suite

Compliance Suite Business

Compliance Suite Public

Use Cases
Unterweisungen

Unterweisungen

Produktschulungen

Produktschulungen

Mitarbeitende schulen

Mitarbeiterschulung

Pre- und Onboarding

Onboarding

Mandanten

Multi-Tenancy

Funktionen

Übersicht

Individuelles Design

Individuelle Kursgestaltung

Kurserstellung

Kursstruktur & Kommunikation

Multimediale Inhalte & Formate

Datenschutz & Sicherheit

Admin & interne Rollen

Einfache Teilnehmerverwaltung

Reporting & Analytics

Vielfältige Integrationen

Compliance-Workflow

Automatisierter E-Commerce

Multi-Mandanten

Preise
Über reteach

Jobs

Deine Chance in einem EdTech Startup
Pre- und Onboarding

Über uns

Unsere Vision und Mission
Blog

Blog

Einblicke in die digitale Weiterbildung

Partnerprogramm

Lösung für digitale Schulung anbieten
Ressourcen
Webinare

Webinare

Whitepaper

Whitepaper

Blog

Blog

Case Studies

Case Studies

Login Kostenlos testen
Compliance Suite

Compliance Suite Business

Compliance Suite Public

Use Cases
Unterweisungen

Unterweisungen

Produktschulungen

Produktschulungen

Mitarbeitende schulen

Mitarbeiterschulung

Pre- und Onboarding

Onboarding

Mandanten

Multi-Tenancy

Funktionen

Übersicht

Individuelles Design

Individuelle Kursgestaltung

Kurserstellung

Kursstruktur & Kommunikation

Multimediale Inhalte & Formate

Datenschutz & Sicherheit

Admin & interne Rollen

Einfache Teilnehmerverwaltung

Reporting & Analytics

Vielfältige Integrationen

Compliance-Workflow

Automatisierter E-Commerce

Multi-Mandanten

Preise
Über reteach

Jobs

Deine Chance in einem EdTech Startup
Pre- und Onboarding

Über uns

Unsere Vision und Mission
Blog

Blog

Einblicke in die digitale Weiterbildung

Partnerprogramm

Lösung für digitale Schulung anbieten
Ressourcen
Webinare

Webinare

Whitepaper

Whitepaper

Blog

Blog

Case Studies

Case Studies

Login Kostenlos testen
Übersicht

EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2026: Was jetzt auf HR und Unternehmen zukommt

Erstellt am: 6. März 2026
Andreas Bersch
Andreas Bersch
Teilen auf:
EU-Entgelttransparenzrichtlinie: HR und Unternehmen bereiten sich auf neue Gehalts- und Reportingpflichten vor

Wichtigste Erkenntnisse:

  • Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie muss bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden und bringt neue Informations-, Auskunfts- und Berichtspflichten für Unternehmen.
  • Unternehmen müssen künftig Gehaltsspannen bereits im Recruiting offenlegen und dürfen Bewerber nicht mehr nach ihrer Gehaltshistorie fragen.
  • Beschäftigte erhalten ein Auskunftsrecht über ihr Entgelt sowie über Durchschnittsgehälter vergleichbarer Tätigkeiten nach Geschlecht.
  • Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden müssen regelmäßig Entgelttransparenzberichte veröffentlichen und mögliche Gender Pay Gaps analysieren.
  • Der erste Bericht 2027 basiert auf Daten aus 2026 – wer jetzt keine saubere Datenbasis aufbaut, hat später ein erhebliches Compliance-Risiko.

Das Wichtigste vorab:
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 muss bis 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland liegt ein Referentenentwurf vor – er ist noch nicht vollständig öffentlich zugänglich, aber Fachkreise und Kanzleien beziehen sich bereits konkret darauf. Die Richtung ist klar. Wer jetzt erst abwartet, verliert genau die Zeit, die für eine strukturierte, kostengünstige Vorbereitung benötigt wird.

Viele Unternehmen reagieren auf neue Compliance-Anforderungen nach dem gleichen Muster: abwarten, bis das Gesetz in Kraft tritt – und dann unter Zeitdruck umzusetzen, was sich eigentlich über Monate hätte entwickeln lassen. Bei der Entgelttransparenzrichtlinie wäre das ein teurer Fehler. Denn was hier auf Sie zukommt, betrifft nicht nur eine neue Meldepflicht. Es geht um Ihre gesamte Entgeltstruktur, Ihre Arbeitsverträge, Ihre HR-IT-Systeme und Ihre interne Kommunikationskultur.

Inhalt

1. Warum jetzt handeln – obwohl das Gesetz noch nicht gilt?
2. Was konkret kommt – und worauf Sie sich einstellen müssen
3. Wie Unternehmen sich jetzt vorbereiten – konkret und priorisiert
4. Typische Fehlannahmen mit hohem Risiko
5. Compliance-Folgen für HR, Legal, Controlling und Corporate Governance
6. Fazit: Die Vorbereitungszeit beginnt jetzt
7. Häufig gestellte Fragen

Warum jetzt handeln – obwohl das Gesetz noch nicht gilt?

Der häufigste Irrtum in Compliance-Projekten: Man verwechselt den Zeitpunkt der gesetzlichen Pflicht mit dem Zeitpunkt des Handlungsbedarfs. Beides ist nicht dasselbe.

Wer jetzt beginnt:

  • Kann Entgeltsysteme schrittweise aufbauen
    Hat Zeit für Betriebsratsabstimmungen
    Kann HR-IT geordnet vorbereiten
    Vermeidet Last-Minute-Korrekturen in Verträgen
    Nutzt CSRD-Synergien gezielt
    Kommuniziert proaktiv als Employer Brand

Wer bis Juni 2026 wartet:

  • Muss Systeme unter Zeitdruck anpassen
    Riskiert unabgestimmte Betriebsvereinbarungen
    Kann Datenbasis für den Erstbericht (2027) nicht mehr vollständig aufbauen
    Steht bei Auskunftsanfragen unvorbereitet da
    Erhöhtes Risiko bei Beweislastumkehr

Was der Erstbericht 2027 voraussetzt: Der erste Entgelttransparenzbericht für Unternehmen ab 100 Beschäftigten muss die Daten des Jahres 2026 enthalten – also Daten, die ab Januar 2026 sauber erfasst werden müssen. Wer erst im Sommer 2026 anfängt, sein Entgeltreporting aufzubauen, hat für den Erstbericht bereits lückenhafte Daten.

Was konkret kommt – und worauf Sie sich einstellen müssen

Auch ohne fertiges Umsetzungsgesetz lässt sich aus der Richtlinie selbst, dem Abschlussbericht der deutschen Expertenkommission „Bürokratiearme Umsetzung“ und den Fachkommentaren führender Arbeitsrechtskanzleien ein klares Bild der künftigen Pflichten zeichnen.

Pflichten, die für alle Unternehmen gelten (unabhängig von der Größe)

Gehaltsangabe im Recruiting:
Stellenausschreibungen müssen ein Einstiegsentgelt oder eine Gehaltsspanne enthalten – so frühzeitig, dass echte Gehaltsverhandlungen möglich sind (Art. 5).

Verbot der Gehaltsfrage:
Arbeitgeber dürfen künftig keine Auskunft über die Gehaltshistorie von Bewerbenden mehr verlangen (Art. 5 Abs. 3).

Entgeltkriterien offenlegen:
Alle Beschäftigten müssen schriftlich Zugang zu den Kriterien erhalten, nach denen Gehälter bemessen und entwickelt werden (Art. 6).

Auskunftsrecht:
Beschäftigte können ihr eigenes Entgelt und den nach Geschlecht aufgeschlüsselten Durchschnittswert für vergleichbare Tätigkeiten erfragen (Art. 7).

Geheimhaltungsklauseln ungültig:
Bestehende Vertragsklauseln, die Mitarbeitenden die Offenlegung ihres Gehalts verbieten, werden mit Inkrafttreten unwirksam (Art. 7 Abs. 5).

Berichtspflichten für Unternehmen ab 100 Beschäftigten

Unternehmen ab 100 Beschäftigten müssen regelmäßig einen Entgelttransparenzbericht erstellen und öffentlich zugänglich machen – mit detaillierten Angaben zum Gender Pay Gap nach Entgeltkategorien und Beschäftigungsarten (Art. 9).

Zeitpunkt Was passiertWas das bedeutet
Heute (2026) Referentenentwurf in Arbeit, nationale Gesetze in VorbereitungInterne Vorbereitungszeit – nutzen Sie sie! 
7. Juni 2026 Gesetzliche Umsetzungsfrist in DE, AT und allen EU-Staaten Auskunfts- und Informationspflichten greifen 
Ab Inkrafttreten Bewerbende haben Recht auf Gehaltsspanne; Geheimhaltungsklauseln verboten Jobanzeigen und Vertragswerke anpassen 
7. Juni 2027 Erster Entgelttransparenzbericht für Unternehmen ab 100 Beschäftigte Datenbasis muss ab 01/2026 sauber vorliegen 
Laufend ab 2027 Jährlich (250+) bzw. alle 3 Jahre (100-249 Beschäftigte) Reporting-System muss stehen 
Übersicht der Berichtspflichten der EU-Entgelttransparenzrichtlinie für Unternehmen ab 100 Beschäftigten

Aktive Gleichstellungspflicht: Die 5-Prozent-Schwelle

Weist der Bericht ein Entgeltgefälle von mindestens 5 % aus, das sich nicht durch objektive Kriterien erklären lässt, müssen Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung Abhilfemaßnahmen erarbeiten und umsetzen (Art. 10). Passivität ist nicht mehr zulässig – und Sanktionen sind nach Art. 23 national zu regeln.

Beweislastumkehr (Art. 18): Nicht die betroffene Person muss Diskriminierung nachweisen – der Arbeitgeber muss beweisen, dass Entgeltunterschiede sachlich und geschlechtsneutral begründet sind.
Das gilt für alle Pflichten aus Art. 5, 6, 7, 9 und 10. Wer seine Entgeltsystematik nicht dokumentiert hat, steht im Ernstfall ohne Argumente da.

Wie Unternehmen sich jetzt vorbereiten – konkret und priorisiert

Die gute Nachricht: Wer strukturiert vorgeht, hat bis zur gesetzlichen Umsetzung genügend Zeit, um ohne Zeitdruck und ohne kostspielige Nachbesserungen eine solide Basis zu schaffen. Hier sind die sieben zentralen Handlungsfelder:

Schritt 1: Gap-Analyse – Wo stehen Sie heute?

Stellen Sie sich ehrlich drei Fragen, die Antworten zeigen Ihnen, wo Handlungsbedarf besteht:

  • Haben Sie dokumentierte Entgeltkriterien pro Rolle?
  • Wissen Sie, wie groß Ihr interner Gender Pay Gap ist?
  • Enthalten Ihre Arbeitsverträge Geheimhaltungsklauseln zum Gehalt?

Schritt 2: Entgeltsystem dokumentieren und kommunizieren

Definieren Sie – oder dokumentieren Sie, falls schon vorhanden – Gehaltsbänder pro Job-Level, Entgeltkriterien (Qualifikation, Erfahrung, Leistung etc.) und machen Sie diese internen Beschäftigten zugänglich.

Das ist der Kern der Auskunftspflicht nach Art. 6 und 7 und gleichzeitig die Grundlage für den Bericht.

Schritt 3: Recruiting-Prozesse anpassen

Führen Sie Gehaltsbänder in Stellenausschreibungen ein – jetzt, nicht erst nach Inkrafttreten. Schulen Sie Recruiting-Teams und Führungskräfte im Umgang mit der neuen Regelung.
Das Verbot, nach der Gehaltshistorie zu fragen, sollte sofort in den Bewerbungsprozess integriert werden.

Schritt 4: Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen prüfen

Lassen Sie bestehende Arbeitsverträge auf unzulässige Geheimhaltungsklauseln prüfen.
Entwickeln Sie gemeinsam mit dem Betriebsrat objektive Entgeltkriterien und Betriebsvereinbarungen, bevor der gesetzliche Druck entsteht.
Gemäß § 87 Nr. 10 BetrVG (Deutschland) hat der Betriebsrat hier ohnehin Mitbestimmungsrechte.

Schritt 5: Datenbasis und HR-IT für Berichterstattung aufbauen

Der Erstbericht 2027 enthält Daten aus 2026.
Das bedeutet: Ihre HR-IT-Systeme müssen bereits jetzt in der Lage sein, Entgeltdaten nach Geschlecht, Job-Kategorie und Beschäftigungsart strukturiert zu erfassen.
Prüfen Sie, ob Ihre bestehenden HRIS- oder Payroll-Systeme das leisten – und wenn nicht, planen Sie rechtzeitig die Anpassung.

Schritt 6: CSRD-Synergie nutzen

Unternehmen, die bereits CSRD-pflichtig sind oder es bald werden, können eine gemeinsame Datenstrategie entwickeln.
Der ESRS S1 (Eigene Belegschaft) verlangt ohnehin Angaben zu Entgeltgerechtigkeit und Chancengleichheit.

Wer beide Anforderungen integriert bearbeitet, spart Aufwand und stellt sicher, dass die Zahlen konsistent sind – für Aufsichtsräte, Investoren und Rating-Agenturen.

Schritt 7: Kommunikation und Change Management

Entgelttransparenz ist kulturell sensibel. Viele Mitarbeitende werden die neuen Auskunftsrechte nutzen.

Bereiten Sie Führungskräfte darauf vor, wie sie mit Gehaltsgesprächen professionell umgehen – auf Basis klarer, dokumentierter Kriterien, nicht auf Basis von Bauchgefühlen.

Führungskräfte sprechen über Gehaltsstrukturen und Entgelttransparenz im Unternehmen

Rechtslage in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Deutschland: Referentenentwurf in Arbeit – Richtung klar

Ein Referentenentwurf zur Novellierung des Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG) von 2017 liegt vor, ist aber nicht vollständig öffentlich zugänglich.

Fachkanzleien und Kommentare beziehen sich explizit auf den Entwurf und den Abschlussbericht der Expertenkommission „Bürokratiearme Umsetzung“.

Die Kernelemente sind absehbar:

  • Berichtspflicht ab 100 Beschäftigten
  • Erstbericht bis 7. Juni 2027
  • erweiterter Auskunftsanspruch
  • Sanktionssystem

Die nationale Gesetzgebung soll das Verfahren nach aktuellem Stand spätestens im Frühjahr 2026 starten.

Transparenz zu diesem Stand
Es gibt noch keinen vollständig veröffentlichten Referentenentwurf.
Was jedoch feststeht: Die Umsetzungsfrist läuft am 7. Juni 2026 ab, und die Pflichten der Richtlinie gelten unmittelbar, sobald das nationale Gesetz in Kraft tritt.
Die bekannten Eckpunkte aus dem Expertenbericht und den Fachkommentaren sind belastbar genug, um heute mit der Vorbereitung zu beginnen.

Österreich: Umsetzung über GlBG und ArbVG

Österreich setzt die Richtlinie voraussichtlich über Änderungen im Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) und im Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) um.

Betriebe ab 100 Beschäftigten werden berichtspflichtig; die Integration in bestehende Melde- und Berichtsverfahren ist geplant, um Doppelbelastungen zu vermeiden.

Schweiz: Keine direkte Bindung, aber Handlungsbedarf für EU-Standorte

Die Schweiz ist kein EU-Mitglied; die Richtlinie gilt nicht unmittelbar.

Schweizer Unternehmen mit Niederlassungen oder Betriebsstätten in der EU sind jedoch für diese Standorte vollständig betroffen.

Darüber hinaus wächst Lohntransparenz auch im Schweizer Markt als Compliance- und Employer-Branding-Thema – unabhängig von der EU-Pflicht.

Compliance-Folgen für HR, Legal, Controlling und Corporate Governance

HR: Neue Prozesse, neue Gespräche

Für HR-Abteilungen bringt die Entgelttransparenzrichtlinie mehrere organisatorische Veränderungen mit sich. Unternehmen müssen entweder ein Job-Grading-System und klare Gehaltsbänder aufbauen oder bestehende Strukturen systematisch dokumentieren.

Zudem müssen die Entgeltkriterien schriftlich festgehalten und allen Mitarbeitenden zugänglich gemacht werden, damit die gesetzlichen Transparenz- und Auskunftspflichten erfüllt werden können.

Ein weiterer wichtiger Punkt sind Prozesse für Auskunftsanfragen. Unternehmen müssen festlegen, wie interne Anfragen von Mitarbeitenden sowie Anfragen von Bewerbenden im Recruiting strukturiert bearbeitet werden.

Darüber hinaus sollten Führungskräfte gezielt geschult werden, damit sie transparenzbasierte Gehaltsgespräche führen können – auf Grundlage nachvollziehbarer Kriterien statt individueller Einschätzungen.

Schließlich müssen auch Recruiting-Prozesse angepasst werden. Dazu gehört insbesondere die Überarbeitung von Stellenausschreibungen und Recruiting-Templates, damit künftig Gehaltsspannen bereits im Bewerbungsprozess angegeben werden können.

Legal: Risiken frühzeitig adressieren

Für Legal-Abteilungen liegt der Schwerpunkt darauf, rechtliche Risiken frühzeitig zu identifizieren und zu minimieren.

Ein zentraler Schritt ist der Review bestehender Arbeitsverträge, insbesondere im Hinblick auf Geheimhaltungsklauseln zu Gehältern, die künftig unzulässig sein können.

Zusätzlich müssen Unternehmen ihren internen Gender Pay Gap analysieren und mögliche Erklärungsgründe dokumentieren, um im Falle von Prüfungen oder Streitigkeiten eine nachvollziehbare Begründung für Entgeltunterschiede liefern zu können.

Auch die Vorbereitung auf Auskunftsansprüche und mögliche Klageverfahren spielt eine wichtige Rolle. Die Richtlinie sieht unter anderem Schadensersatzansprüche nach Art. 16 vor.

Darüber hinaus ist die Einbindung des Betriebsrats entscheidend. Bei der Entwicklung von Entgeltkriterien greifen in Deutschland Mitbestimmungsrechte nach § 87 Nr. 10 BetrVG.

Parallel dazu müssen Legal-Teams die nationalen Umsetzungsgesetze in Deutschland, Österreich und weiteren EU-Staaten kontinuierlich beobachten, um rechtzeitig auf neue Anforderungen reagieren zu können.

Controlling: Reporting-Infrastruktur aufbauen

Für das Controlling steht vor allem der Aufbau einer verlässlichen Reporting-Infrastruktur im Mittelpunkt.

Ein erster Schritt ist die Überprüfung der bestehenden HR-IT-Systeme. Unternehmen müssen sicherstellen, dass Entgeltdaten nach Geschlecht, Job-Kategorie und Beschäftigungsart aggregiert und ausgewertet werden können.

Gleichzeitig wird eine hohe Datenqualität entscheidend. Unternehmen müssen sicherstellen, dass Entgeltdaten ab Januar 2026 vollständig, konsistent und auswertbar erfasst werden.

Darauf aufbauend müssen Organisationen die Berechnung des bereinigten Gender Pay Gap vorbereiten, da dieser eine zentrale Kennzahl der künftigen Berichterstattung darstellt.

Außerdem sollten Schnittstellen zur CSRD-Berichterstattung (ESRS S1) berücksichtigt werden. Unternehmen, die beide Anforderungen gemeinsam in einer Datenstrategie abbilden, können Synergien nutzen und Doppelarbeit vermeiden.

Corporate Governance: Sichtbarkeit nach außen

Mit der neuen Richtlinie werden Entgelttransparenzberichte öffentlich zugänglich. Damit richten sie sich nicht nur an Behörden, sondern auch an Investoren, Rating-Agenturen, Aufsichtsräte und die Öffentlichkeit.

Unternehmen, die ihren ersten Bericht mit einer klaren Methodik, plausiblen Kennzahlen und einem glaubwürdigen Maßnahmenplan veröffentlichen, senden ein starkes Signal für Transparenz und verantwortungsvolle Unternehmensführung.

Wer hingegen unvorbereitet veröffentlicht, riskiert kritische Nachfragen zur Entgeltstruktur und mögliche Reputationsrisiken – sowohl intern als auch extern.

Unternehmen bereiten Entgelttransparenzbericht und Gehaltsstrukturen für die EU-Entgelttransparenzrichtlinie vor

Fazit: Die Vorbereitungszeit beginnt jetzt

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist kein abstraktes Zukunftsthema mehr, sondern ein klar terminiertes Compliance-Vorhaben mit konkreten organisatorischen Folgen für Unternehmen.

Mit der Umsetzung bis zum 7. Juni 2026 entstehen neue Anforderungen an Recruiting-Prozesse, Entgeltsysteme, Arbeitsverträge, HR-IT und interne Kommunikation. Besonders relevant ist dabei, dass der erste Entgelttransparenzbericht bereits 2027 veröffentlicht werden muss und auf Entgeltdaten aus dem Jahr 2026 basiert.

Unternehmen, die erst kurz vor Inkrafttreten der nationalen Gesetze reagieren, riskieren Zeitdruck, unvollständige Daten und erhöhte Compliance-Risiken.

Wer hingegen frühzeitig beginnt, kann Entgeltstrukturen sauber dokumentieren, HR- und Reporting-Systeme vorbereiten und interne Prozesse schrittweise anpassen. Gleichzeitig entsteht die Chance, Transparenz, Fairness und nachvollziehbare Vergütungssysteme strategisch zu verankern.

Für Geschäftsführung, HR, Legal und Controlling gilt daher gleichermaßen:
Die kommenden Monate sind keine Phase des Abwartens, sondern eine entscheidende Vorbereitungszeit für eine nachhaltige und rechtssichere Entgelttransparenz.

Häufig gestellte Fragen

Ab wann gilt die EU-Entgelttransparenzrichtlinie für Unternehmen?

Die Richtlinie muss bis 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt gelten in den jeweiligen EU-Staaten die neuen Informations-, Auskunfts- und Transparenzpflichten für Arbeitgeber. Unternehmen sollten jedoch bereits vorher mit der Vorbereitung ihrer Entgeltstrukturen und HR-Systeme beginnen.

Welche Unternehmen müssen einen Entgelttransparenzbericht erstellen?

Die Berichtspflicht gilt für Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten. Diese müssen regelmäßig einen Entgelttransparenzbericht veröffentlichen, der unter anderem Angaben zum Gender Pay Gap nach Entgeltkategorien und Beschäftigungsarten enthält.

Wann muss der erste Entgelttransparenzbericht veröffentlicht werden?

Der erste Bericht ist bis zum 7. Juni 2027 fällig. Entscheidend ist dabei, dass der Bericht auf Entgeltdaten aus dem Jahr 2026 basiert. Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass ihre Datenbasis bereits ab Januar 2026 vollständig und auswertbar erfasst wird.

Welche neuen Rechte erhalten Beschäftigte durch die Richtlinie?

Beschäftigte erhalten ein Auskunftsrecht über ihr eigenes Entgelt sowie über den durchschnittlichen Verdienst vergleichbarer Tätigkeiten nach Geschlecht. Zusätzlich müssen Arbeitgeber künftig transparent darlegen, nach welchen Kriterien Gehälter festgelegt und entwickelt werden.

Was ändert sich im Recruiting durch die neue Richtlinie?

Arbeitgeber müssen künftig bereits in Stellenausschreibungen ein Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne angeben. Gleichzeitig wird es unzulässig sein, Bewerbende nach ihrer bisherigen Gehaltshistorie zu fragen. Ziel dieser Regelungen ist es, transparente und diskriminierungsfreie Gehaltsverhandlungen zu fördern.

Was passiert, wenn Unternehmen einen Gender Pay Gap von mehr als fünf Prozent feststellen?

Wenn der Entgelttransparenzbericht ein Entgeltgefälle von mindestens fünf Prozent zeigt, das sich nicht durch objektive Kriterien erklären lässt, müssen Unternehmen gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung Maßnahmen zur Beseitigung der Unterschiede entwickeln und umsetzen.

Welche Rolle spielt die Dokumentation von Entgeltstrukturen?

Eine klare Dokumentation der Entgeltkriterien und Gehaltsstrukturen wird künftig zentral sein. Sie ermöglicht es Unternehmen, Auskunftsanfragen zu beantworten, Berichte zu erstellen und mögliche Diskriminierungsvorwürfe nachvollziehbar zu entkräften. Ohne eine saubere Dokumentation kann die Beweislastumkehr im Streitfall ein erhebliches Risiko darstellen.

vorheriger Artikel
nächster Artikel
Teilen auf:
Das könnte außerdem für Sie interessant sein:
Exit-Management macht Mitarbeitende zu Fürsprechern
Ein professionelles Offboarding macht austretende Mitarbeitende zu Fürsprechern, die Ihr Unternehmen weiterempfehlen. Hier erfahren Sie, wie Sie Offboarding am besten umsetzen, wie es remote gelingt und wie ein LMS dabei unterstützt. Inklusive Offboarding-Checkliste zum Download!
Mobiles Arbeiten: Vorteile, Herausforderungen und Tipps
Immer mehr Arbeitnehmer wollen mobiles Arbeiten. Erfahren Sie, welche Vorteile und Herausforderungen es für Unternehmen hat und wie Sie diese meistern. Dazu gibt es unser gratis Whitepaper zum Download!
Reboarding für einen erfolgreichen Wiedereinstieg
Nach einer Auszeit müssen Mitarbeitende an die Hand genommen werden, wenn sie zurück ins Unternehmen kehren. Das nennt sich Reboarding. Wieso Sie Reboarding auf keinen Fall vernachlässigen sollten und wie es gelingt, verraten wir Ihnen hier. Inklusive Reboarding-Checkliste zum Download!
E-Learning im Öffentlichen Sektor: Digitalisierung & Compliance erfolgreich umsetzen
Die Digitalisierung macht auch vor dem Öffentlichen Sektor nicht Halt. Wir verraten, welche Vorteile E-Learning im Öffentlichen Sektor hat und warum auch Sie unbedingt auf digitale Weiterbildung umsteigen sollten.

+49 30 235 939580

hello@reteach.com

Kontakt
Demo vereinbaren

Produkte

  • Compliance Suite
  • Preise
  • Unterweisungen
  • Produktschulungen
  • Mitarbeiterschulung
  • Onboarding
  • Multi-Tenancy
  • Integrationen

Kurskatalog

  • Compliance & Datenschutz
  • Arbeitsschutz & Sicherheit
  • Informationssicherheit
  • Alle Kurse im Überblick

Ressourcen

  • Webinare
  • Whitepaper
  • Blog
  • Podcast
  • Case Studies
  • HR-Akademie

Support

  • FAQs
  • Hilfe Center
  • Kontakt

Privatsphäre-Einstellungen ändern

reteach

  • Über uns
  • Jobs
  • Partnerprogramm

Made with ♥ in Berlin for Europe

  • Systemstatus
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB