Bildschirmarbeitsplatz: Anforderungen und Ergonomie Kurz erklärt Ein Bildschirmarbeitsplatz ist ein Arbeitsplatz, an dem überwiegend mit einem Bildschirmgerät gearbeitet wird. Die Anforderungen an Möbel, Bildschirm, Licht und Software regelt die Arbeitsstättenverordnung. 7 Regeln für die Einrichtung Stuhl so einstellen, dass die Füße flach stehen und die Knie etwa im rechten Winkel sind Tischhöhe auf Ellenbogenhöhe anpassen Oberkante des Bildschirms auf oder knapp unter Augenhöhe Abstand zum Bildschirm etwa eine Armlänge Bildschirm seitlich zum Fenster, um Blendung zu vermeiden Tastatur und Maus nah am Körper Langes Sitzen regelmäßig unterbrechen Bildschirmarbeitsplatz auf einen Blick MerkmalBeschreibungRechtsgrundlageArbeitsstättenverordnung, Anhang Nr. 6VorsorgeAngebotsvorsorge für Augen und SehvermögenBildschirmbrilleZahlt der Arbeitgeber, wenn eine spezielle Brille nötig istHomeofficeAnforderungen gelten auch für Telearbeitsplätze Gesundheitliche Risiken Ungünstige Haltung führt zu Verspannungen im Nacken und Rückenbeschwerden, lange Bildschirmzeiten belasten die Augen. Die Arbeitsstättenverordnung verlangt deshalb ergonomische Möbel, gut lesbare Bildschirme und Software, die die Arbeit nicht unnötig erschwert. Den richtigen Umgang vermittelt die Bildschirmarbeit Unterweisung. Beispiel aus der Praxis In einer Steuerkanzlei klagen mehrere Beschäftigte über Kopfschmerzen. Bei der Begehung zeigt sich: Die Bildschirme stehen direkt vor den Fenstern und viel zu hoch. Nach dem Umstellen der Tische und einer kurzen Einweisung durch den Betriebsarzt gehen die Beschwerden deutlich zurück. Verwandte Begriffe STOP-Prinzip, DGUV Vorschrift 1 und Gefährdungsbeurteilung. Weitere Begriffe finden Sie im Arbeitsschutz-Glossar. Häufig gestellte Fragen Wer zahlt die Bildschirmbrille?Der Arbeitgeber, wenn die Augenuntersuchung ergibt, dass eine spezielle Sehhilfe für die Bildschirmarbeit nötig ist und eine normale Brille nicht ausreicht. Gelten die Regeln auch im Homeoffice?Ja, für eingerichtete Telearbeitsplätze gelten die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung. Bei mobiler Arbeit bleibt die Gefährdungsbeurteilung Pflicht. Wie oft sollte man Pausen machen?Bewährt haben sich kurze Unterbrechungen von wenigen Minuten pro Stunde, etwa durch Aufstehen oder andere Tätigkeiten.