DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention erklärt Kurz erklärt Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ ist die zentrale Unfallverhütungsvorschrift der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie gilt für alle Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen und konkretisiert die Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz. 6 wichtige Pflichten für Arbeitgeber Gefährdungen beurteilen und Maßnahmen festlegen Beschäftigte vor Beginn der Tätigkeit und mindestens einmal jährlich unterweisen Aufgaben schriftlich an Führungskräfte übertragen Ersthelfer und Erste-Hilfe-Material bereitstellen Sicherheitsbeauftragte bestellen Persönliche Schutzausrüstung bereitstellen DGUV Vorschrift 1 auf einen Blick MerkmalBeschreibungHerausgeberDeutsche Gesetzliche UnfallversicherungGilt fürAlle versicherten UnternehmenErläuterungDGUV Regel 100-001RechtscharakterVerbindliche Unfallverhütungsvorschrift Auch Beschäftigte haben Pflichten Die Vorschrift richtet sich nicht nur an Arbeitgeber. Beschäftigte müssen Weisungen zum Arbeitsschutz befolgen, Schutzausrüstung bestimmungsgemäß nutzen und Mängel melden. Wie die jährliche Unterweisung organisiert wird, zeigt der Beitrag Arbeitsschutzunterweisung. Digital lässt sie sich mit digitalen Unterweisungen nachweisbar umsetzen. Den Text und Erläuterungen finden Sie bei der DGUV. Beispiel aus der Praxis Bei einer Prüfung durch die Berufsgenossenschaft kann ein Handwerksbetrieb für zwei neue Beschäftigte keine Erstunterweisung nachweisen. Der Betrieb stellt daraufhin auf ein LMS um, das Unterweisungen bei Eintritt automatisch zuweist und jährlich erinnert. Bei der nächsten Prüfung liegen alle Nachweise per Klick vor. Verwandte Begriffe Arbeitsschutzausschuss, STOP-Prinzip und Gefährdungsbeurteilung. Weitere Begriffe finden Sie im Arbeitsschutz-Glossar. Häufig gestellte Fragen Ist die DGUV Vorschrift 1 ein Gesetz?Nein, aber sie ist als Unfallverhütungsvorschrift für alle Mitgliedsbetriebe verbindlich. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Wie oft muss nach DGUV Vorschrift 1 unterwiesen werden?Vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich. Bei Änderungen oder nach Unfällen ist eine zusätzliche Unterweisung nötig. Was ist der Unterschied zur DGUV Vorschrift 2?Die DGUV Vorschrift 2 regelt, in welchem Umfang Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit einen Betrieb betreuen müssen.