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Legalitätspflicht: Warum die Geschäftsleitung für Rechtstreue haftet

Kurz erklärt

Die Legalitätspflicht verpflichtet Vorstand und Geschäftsführung, sich selbst an alle Gesetze zu halten und dafür zu sorgen, dass auch das Unternehmen rechtmäßig handelt. Sie folgt aus der allgemeinen Sorgfaltspflicht der Geschäftsleitung.

Die 2 Ebenen der Legalitätspflicht

  1. Legalitätspflicht im engeren Sinn: Die Geschäftsleitung darf selbst keine Gesetze verletzen, auch nicht, wenn sich das wirtschaftlich lohnen würde.
  2. Legalitätskontrollpflicht: Sie muss das Unternehmen so organisieren, dass Verstöße der Beschäftigten verhindert werden.

Legalitätspflicht auf einen Blick

MerkmalBeschreibung
Rechtsgrundlage§ 93 AktG, § 43 GmbHG
BetrifftVorstand, Geschäftsführung
ErmessenGilt nicht für Gesetzesverstöße
FolgePersönliche Haftung gegenüber dem Unternehmen

Kein unternehmerisches Ermessen

Bei geschäftlichen Entscheidungen hat die Geschäftsleitung einen weiten Spielraum. Gesetzesverstöße sind davon nicht gedeckt, auch keine „nützlichen“. Wer etwa Bestechung duldet, um Aufträge zu sichern, haftet persönlich für den Schaden. Grundlage ist die Sorgfaltspflicht nach § 93 AktG, für GmbHs gilt Entsprechendes.

Bekannter Fall

Im sogenannten Neubürger-Urteil von 2013 verurteilte das Landgericht München I ein früheres Vorstandsmitglied zu Schadensersatz, weil es kein wirksames Compliance-System eingerichtet hatte. Das Urteil gilt seitdem als Signal, dass die Legalitätskontrollpflicht ernst genommen werden muss.

Beispiel aus der Praxis

Die Geschäftsführung erfährt, dass in einer Auslandsniederlassung regelmäßig Zahlungen an Zollbedienstete geleistet werden, um Waren schneller freizubekommen. Sie stoppt die Praxis sofort, lässt den Sachverhalt aufklären und führt Schulungen ein. Damit erfüllt sie ihre Legalitätskontrollpflicht. Mehr zu solchen Zahlungen unter Facilitation Payments.

Verwandte Begriffe

Aufsichtspflicht, Compliance-Management-System und Compliance-Verstoß. Weitere Begriffe finden Sie im Compliance-Glossar.



Häufig gestellte Fragen

Gilt die Legalitätspflicht auch für GmbH-Geschäftsführer?

Ja. Sie folgt für GmbHs aus der Sorgfaltspflicht nach § 43 GmbHG und gilt dort genauso.

Schützt eine D&O-Versicherung vor der Haftung?

Sie kann Kosten abdecken, schließt aber oft vorsätzliche Pflichtverletzungen aus. Ein Selbstbehalt ist bei Vorständen von Aktiengesellschaften zudem vorgeschrieben.

Was ist der Unterschied zur Aufsichtspflicht?

Die Legalitätspflicht betrifft die Haftung gegenüber dem Unternehmen. Die Aufsichtspflicht nach § 130 OWiG ist ein Bußgeldtatbestand gegenüber dem Staat.

+49 30 235 939580

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