Wegeunfall: Welche Wege versichert sind Kurz erklärt Ein Wegeunfall ist ein Unfall auf dem unmittelbaren Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Er gilt als Arbeitsunfall und ist über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. 5 Fälle, die versichert sind Grundlage ist § 8 Abs. 2 SGB VII: Der direkte Weg zur Arbeit und zurück Umwege, um Kinder in die Betreuung zu bringen Umwege für eine Fahrgemeinschaft Fahrten zwischen Familienwohnung und Unterkunft am Arbeitsort Wege, um vom Arbeitgeber verlangte Arbeitsgeräte zu holen Wann der Schutz entfällt Private Unterbrechungen, etwa ein Einkauf oder ein Arztbesuch, unterbrechen den Versicherungsschutz. Er lebt erst wieder auf, wenn der direkte Weg fortgesetzt wird. Auch Umwege aus privaten Gründen sind nicht versichert. Wegeunfall auf einen Blick MerkmalBeschreibungVersicherungBerufsgenossenschaft oder UnfallkasseVerkehrsmittelEgal, ob zu Fuß, Rad, Auto oder BahnMeldungWie ein Arbeitsunfall per UnfallanzeigeKostenFür Beschäftigte keine Beiträge Homeoffice Seit einer Gesetzesänderung 2021 sind im Homeoffice auch Wege innerhalb der Wohnung versichert, wenn sie der Arbeit dienen, sowie Wege, um Kinder in die Betreuung zu bringen. Rein private Tätigkeiten im Homeoffice bleiben aber unversichert. Beispiel aus der Praxis Ein Teammitglied bringt das eigene Kind zur Kita und fährt anschließend ins Büro. Auf dem Weg kommt es zu einem Unfall mit einem Auto. Weil der Umweg zur Kita versichert ist, übernimmt die Berufsgenossenschaft Behandlung und Reha. Was am Unfallort zu tun ist, vermittelt die Wegeunfall Schulung. Verwandte Begriffe Ersthelfer, Unfallanzeige und Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz. Weitere Begriffe finden Sie im Arbeitsschutz-Glossar. Häufig gestellte Fragen Ist der Weg zur Mittagspause versichert?Der Weg zu einem Ort der Nahrungsaufnahme außerhalb des Betriebs ist grundsätzlich versichert, der Aufenthalt dort selbst nicht. Gilt ein Tankstopp als Unterbrechung?In der Regel ja, außer das Tanken ist unvorhergesehen nötig, um den Weg überhaupt fortsetzen zu können. Wer meldet einen Wegeunfall?Der Arbeitgeber, sobald er davon erfährt und die Person mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist. Beschäftigte sollten den Unfall daher immer melden.