Unfallanzeige: Wann und wie Arbeitsunfälle gemeldet werden Kurz erklärt Die Unfallanzeige ist die Meldung eines Arbeits- oder Wegeunfalls an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Arbeitgeber müssen sie erstatten, wenn eine versicherte Person mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist oder tödlich verunglückt. Wann ist eine Unfallanzeige Pflicht? Die Pflicht steht in § 193 SGB VII: Bei Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen Bei tödlichen Unfällen Auch bei Wegeunfällen auf dem Weg zur oder von der Arbeit Die Frist beträgt drei Tage, nachdem der Arbeitgeber vom Unfall erfahren hat. Tödliche Unfälle und Unfälle mit vielen Verletzten sind zusätzlich sofort telefonisch zu melden. Unfallanzeige auf einen Blick MerkmalBeschreibungEmpfängerBerufsgenossenschaft oder UnfallkasseFristDrei Tage nach KenntnisFormFormular, meist onlineMitwirkungBetriebsrat unterschreibt mit, Betroffene können eine Kopie verlangen Was in die Unfallanzeige gehört Angaben zur verletzten Person und zum Betrieb Ort, Zeit und genauer Hergang des Unfalls Art der Verletzung und erste Behandlung Zeugen und beteiligte Arbeitsmittel Kleinere Unfälle dokumentieren Auch Verletzungen ohne Meldepflicht gehören dokumentiert, etwa im Verbandbuch. Das schützt Beschäftigte, falls später Folgeschäden auftreten, und liefert wertvolle Hinweise für den Arbeitsschutzausschuss. Beispiel aus der Praxis Ein Teammitglied rutscht im Lager auf einer Öllache aus und ist eine Woche krankgeschrieben. Die Lagerleitung füllt am nächsten Tag die Unfallanzeige aus, lässt den Betriebsrat gegenzeichnen und meldet sie online. Parallel wird die Ursache beseitigt und die Reinigungsroutine angepasst. Verwandte Begriffe Ersthelfer, DGUV Vorschrift 1 und Arbeitsschutzunterweisung. Weitere Begriffe finden Sie im Arbeitsschutz-Glossar. Häufig gestellte Fragen Zählt der Unfalltag bei den drei Tagen mit?Nein. Maßgeblich ist, ob die Person nach dem Unfalltag mehr als drei Kalendertage arbeitsunfähig ist. Was passiert, wenn die Unfallanzeige zu spät kommt?Eine verspätete oder fehlende Meldung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Muss der Arbeitgeber den Unfall auch bei Selbstverschulden melden?Ja. Die Schuldfrage spielt für die gesetzliche Unfallversicherung keine Rolle.