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Übersicht

Gefahrstoffunterweisung: Pflichten, Inhalte und Substitutionsprüfung

Erstellt am: 16. Oktober 2026
Zuletzt aktualisiert am: 16. Oktober 2026
Redaktion
Redaktion
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Gefahrstoffunterweisung am Arbeitsplatz: Ein Mitarbeiter erklärt einer Kollegin in der Werkstatt die Kennzeichnung eines Kanisters.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Pflicht: Arbeitgeber müssen Beschäftigte vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich zu Gefahrstoffen unterweisen (§ 14 GefStoffV).
  • Grundlage: Basis ist die schriftliche Betriebsanweisung, die aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet wird.
  • Dokumentation: Inhalt und Zeitpunkt werden schriftlich festgehalten und von den Unterwiesenen per Unterschrift bestätigt.
  • Substitution zuerst: Bevor Schutzmaßnahmen greifen, muss geprüft werden, ob ein weniger gefährlicher Stoff oder ein anderes Verfahren möglich ist.
  • Arbeitsplatzbezug: Die Unterweisung muss sich auf die konkreten Stoffe und Tätigkeiten am Arbeitsplatz beziehen und verständlich sein.

Reinigungsmittel, Lacke, Klebstoffe, Kühlschmierstoffe oder Laborchemikalien: Gefahrstoffe gibt es nicht nur in der Chemieindustrie, sondern in Werkstätten, Lagern, Reinigungsdiensten und Pflegeeinrichtungen. Die Gefahrstoffunterweisung sorgt dafür, dass Beschäftigte die Risiken kennen und sich richtig schützen.

Dieser Beitrag erklärt die gesetzlichen Pflichten, die wichtigsten Inhalte, das Zusammenspiel mit Betriebsanweisung und Gefährdungsbeurteilung und warum die Substitutionsprüfung immer am Anfang steht.

Inhalt

1. Was ist eine Gefahrstoffunterweisung?
2. Wer muss unterwiesen werden und wie oft?
3. Welche Inhalte gehören dazu?
4. Welche Rolle spielt die Betriebsanweisung?
5. Was ist die Substitutionsprüfung?
6. Wie wird die Unterweisung dokumentiert?
7. Wie unterstützt reteach dabei?
8. Fazit
9. Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Gefahrstoffunterweisung?

Die Gefahrstoffunterweisung ist eine spezielle Form der Arbeitsschutzunterweisung. Sie vermittelt Beschäftigten, welche Gefahrstoffe an ihrem Arbeitsplatz vorkommen, welche Gefahren davon ausgehen, wie sie sich schützen und was im Notfall zu tun ist. Rechtsgrundlage ist § 14 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), ergänzt durch die Technische Regel TRGS 555.

Sie ergänzt die allgemeine Unterweisung nach § 12 ArbSchG, die im Beitrag zur Arbeitsschutzunterweisung beschrieben ist. Einen Überblick über das Zusammenspiel gibt der Beitrag zu Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz.

Wer muss unterwiesen werden und wie oft?

Unterwiesen werden alle Beschäftigten, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ihnen ausgesetzt sein können, auch Leiharbeitskräfte, Auszubildende und Beschäftigte von Reinigungs- oder Instandhaltungsteams. Die Unterweisung findet statt:

  • vor Aufnahme der Tätigkeit,
  • danach mindestens einmal jährlich,
  • zusätzlich bei neuen Stoffen, geänderten Verfahren oder nach Unfällen und Beinahe-Unfällen.

Die Unterweisung Gefahrstoffe muss arbeitsplatzbezogen und in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache erfolgen. Bei mehrsprachigen Teams heißt das: Inhalte in den Sprachen anbieten, die tatsächlich gesprochen werden.

Welche Inhalte gehören dazu?

Diese sieben Inhalte sollte jede Gefahrstoffunterweisung abdecken:

  1. Stoffe am Arbeitsplatz: Welche Gefahrstoffe kommen vor, wo und in welcher Menge?
  2. Kennzeichnung: Die neun GHS-Piktogramme, Signalwörter sowie Gefahren- und Sicherheitshinweise.
  3. Gefahren: Wirkung auf Gesundheit und Umwelt, Brand- und Explosionsgefahr.
  4. Schutzmaßnahmen: Technische und organisatorische Maßnahmen, persönliche Schutzausrüstung, Hygiene.
  5. Verhalten im Notfall: Was tun bei Verschütten, Brand, Kontakt mit Haut oder Augen?
  6. Erste Hilfe und Entsorgung: Sofortmaßnahmen, Notrufnummern, sachgerechte Entsorgung.
  7. Arbeitsmedizinische Beratung: Allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung, etwa zu Vorsorgeangeboten.

Wie Brandgefahren zusätzlich vermittelt werden, beschreibt der Beitrag zur Brandschutzunterweisung.

Welche Rolle spielt die Betriebsanweisung?

Die Betriebsanweisung ist die schriftliche Grundlage der Unterweisung. Der Arbeitgeber erstellt sie für jeden Gefahrstoff oder jede Gruppe ähnlicher Stoffe auf Basis der Gefährdungsbeurteilung und des Sicherheitsdatenblatts. Nach TRGS 555 enthält sie in der Regel Arbeitsbereich und Tätigkeit, Bezeichnung des Stoffs, Gefahren für Mensch und Umwelt, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, Verhalten im Gefahrfall, Erste Hilfe und Entsorgung.

Sie muss am Arbeitsplatz zugänglich sein und wird bei Änderungen angepasst. In der Unterweisung wird sie durchgesprochen, Fragen werden geklärt.

Substitutionsprüfung bei Gefahrstoffen: Zwei Beschäftigte prüfen gemeinsam am Laptop, ob sich ein Gefahrstoff durch ein weniger gefährliches Produkt ersetzen lässt.

Was ist die Substitutionsprüfung?

Bevor ein Gefahrstoff überhaupt eingesetzt wird, muss geprüft werden, ob er sich durch einen weniger gefährlichen Stoff oder ein anderes Verfahren ersetzen lässt. Diese Substitutionsprüfung ist Teil der Gefährdungsbeurteilung. Nach § 7 Abs. 3 GefStoffV hat die Substitution Vorrang vor allen anderen Schutzmaßnahmen, Details regelt die TRGS 600.

Das folgt dem STOP-Prinzip: erst Substitution, dann technische, dann organisatorische und zuletzt persönliche Schutzmaßnahmen. Ein Beispiel ist ein wasserbasierter Reiniger statt eines lösemittelhaltigen Produkts. Das Ergebnis der Prüfung wird dokumentiert, auch wenn kein Ersatz möglich ist. Hintergrundinformationen bietet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Wie wird die Unterweisung dokumentiert?

Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung werden schriftlich festgehalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift bestätigt. Sinnvoll ist ein Nachweis mit Datum, Themen, Namen der unterweisenden Person, Teilnehmenden und Unterschriften.

Digitale Formate helfen, die jährliche Wiederholung zu organisieren und Wissen mit Tests zu prüfen. Der arbeitsplatzbezogene Teil mit den konkreten Stoffen und der Möglichkeit, Fragen zu stellen, bleibt aber unverzichtbar. Wie sich beides kombinieren lässt, zeigt der Beitrag zu digitalen Unterweisungen.

Wie unterstützt reteach dabei?

reteach ist eine deutsche Lernplattform (LMS) für den Mittelstand in der DACH-Region. Unternehmen erstellen, automatisieren und dokumentieren damit Pflichtschulungen, Unterweisungen und Onboarding revisionssicher. Zum Angebot gehören das reteach LMS, über 500 anpassbare E-Learning-Kurse, 150 Kurse als SCORM-Paket für bestehende Lernplattformen, davon 119 interaktiv, sowie reteach Phishing Awareness für automatisierte Phishing-Simulationen. reteach ist DSGVO-konform.

  • Fertiger Kurs: Die Gefahrstoffunterweisung vermittelt Kennzeichnung, Schutzmaßnahmen und Verhalten im Notfall und lässt sich um Ihre Betriebsanweisungen ergänzen.
  • Fristen im Blick: Jährliche Wiederholungen werden automatisch zugewiesen, Erinnerungen laufen von selbst.
  • Nachweis: Teilnahmen und Testergebnisse werden revisionssicher dokumentiert. Weitere Kurse finden Sie bei den Arbeitsschutz- und Sicherheitsschulungen.

Fazit: Wissen schützt am Arbeitsplatz

Die Gefahrstoffunterweisung ist Pflicht, sobald Beschäftigte mit Gefahrstoffen in Kontakt kommen. Sie baut auf Gefährdungsbeurteilung, Substitutionsprüfung und Betriebsanweisung auf, findet mindestens jährlich statt und wird schriftlich bestätigt.

Die nächsten Schritte:

  1. Gefahrstoffverzeichnis und Sicherheitsdatenblätter auf Aktualität prüfen.
  2. Mögliche Ersatzstoffe prüfen und das Ergebnis dokumentieren.
  3. Betriebsanweisungen erstellen und die jährliche Unterweisung planen.



Häufig gestellte Fragen

Wie oft muss eine Gefahrstoffunterweisung stattfinden?

Vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich, zusätzlich bei neuen Stoffen, geänderten Verfahren oder nach Unfällen.

Wer führt die Unterweisung durch?

Verantwortlich ist der Arbeitgeber. Durchführen können sie fachkundige Führungskräfte. Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt unterstützen bei Inhalten und Beratung.

Muss die Unterweisung dokumentiert werden?

Ja. Inhalt und Zeitpunkt sind schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen per Unterschrift zu bestätigen.

Was ist eine Substitutionsprüfung?

Die Prüfung, ob ein Gefahrstoff durch einen weniger gefährlichen Stoff oder ein anderes Verfahren ersetzt werden kann. Sie hat nach § 7 Abs. 3 GefStoffV Vorrang vor anderen Schutzmaßnahmen.

Reicht ein E-Learning für die Gefahrstoffunterweisung?

Ein E-Learning eignet sich gut für allgemeine Inhalte und Wissenstests. Der arbeitsplatzbezogene Teil zu den konkreten Stoffen und die Möglichkeit für Rückfragen müssen zusätzlich sichergestellt sein.

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