Sanktionslistenprüfung: Pflicht und Ablauf im Unternehmen Kurz erklärt Bei der Sanktionslistenprüfung gleichen Unternehmen Geschäftspartner mit offiziellen Listen sanktionierter Personen und Organisationen ab. Ziel ist, keine Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen an gelistete Personen bereitzustellen. Warum die Prüfung nötig ist EU-Sanktionsverordnungen verbieten, gelisteten Personen und Organisationen direkt oder indirekt Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Das Verbot gilt unmittelbar für alle Unternehmen in der EU, unabhängig von Größe oder Branche. Verstöße können nach dem Außenwirtschaftsgesetz als Straftat verfolgt werden. Sanktionslistenprüfung auf einen Blick MerkmalBeschreibungWichtigste ListenEU-Finanzsanktionsliste, bei US-Bezug auch US-ListenWer wird geprüftKunden, Lieferanten, PartnerZeitpunktVor Vertragsschluss und laufendUmsetzungMeist softwaregestützt So läuft die Prüfung ab Stammdaten von Geschäftspartnern erfassen Abgleich mit aktuellen Sanktionslisten Treffer manuell prüfen, um Namensgleichheiten auszuschließen Bei echten Treffern Geschäft stoppen und Fachabteilung einschalten Eine Übersicht über aktuelle EU-Sanktionen bietet die EU Sanctions Map. Beispiel aus der Praxis Ein Händler erhält eine große Bestellung über einen neuen Zwischenhändler. Die automatische Prüfung meldet einen Treffer: Ein Mitglied der Geschäftsführung des Zwischenhändlers steht auf der EU-Liste. Die Exportabteilung stoppt die Lieferung und informiert die Geschäftsleitung. Wie Beschäftigte solche Fälle erkennen, vermittelt das Exportkontrolle E-Learning. Verwandte Begriffe Exportkontrolle, Business Partner Due Diligence und Geldwäscheprävention. Weitere Begriffe finden Sie im Compliance-Glossar. Häufig gestellte Fragen Ist eine Sanktionslistenprüfung gesetzlich vorgeschrieben?Das Gesetz schreibt kein bestimmtes Verfahren vor. Ohne Prüfung lässt sich das Bereitstellungsverbot aber kaum zuverlässig einhalten. Müssen auch eigene Beschäftigte geprüft werden?Das ist umstritten und datenschutzrechtlich heikel. Unternehmen sollten das Vorgehen mit Datenschutz und Betriebsrat abstimmen. Wie oft muss geprüft werden?Bei Vertragsschluss und laufend, weil sich die Listen häufig ändern. Softwarelösungen prüfen den Bestand meist automatisch.