Übersicht Geldwäscheprävention: Schulungspflichten nach GwG Erstellt am: 21. Juli 2026 Zuletzt aktualisiert am: 21. Juli 2026 Andreas Bersch Teilen auf: Wichtigste Erkenntnisse: Gesetzliche Pflicht: § 6 Abs. 2 Nr. 6 GwG verlangt die erstmalige und laufende Unterrichtung der Beschäftigten – die Geldwäscheprävention-Schulung ist Teil der internen Sicherungsmaßnahmen. Nicht nur Banken: Verpflichtet sind alle in § 2 GwG genannten Gruppen, darunter auch Immobilienmaklerinnen und -makler, Steuerberatende, Güterhändler und weitere Nicht-Finanzunternehmen. Klare Inhalte: Typologien und Methoden der Geldwäsche, Sorgfalts- und Meldepflichten, der Umgang mit Verdachtsmomenten und die Meldung an die FIU gehören zum Pflichtprogramm. Nachweis zählt: Nicht nur die Teilnahme, sondern auch die Schulungsinhalte müssen dokumentiert und gegenüber der Aufsicht auditfähig belegt werden. Neue Rechtslage: Die EU-Geldwäscheverordnung (AMLR) gilt ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar, die AMLA sitzt in Frankfurt, und die GwG-Meldeverordnung ist seit dem 1. März 2026 in Kraft. Effiziente Umsetzung: Mit E-Learning lässt sich die Schulungspflicht skalierbar, wiederholbar und nachweisbar erfüllen. Geldwäscheprävention-Schulung: Für viele Unternehmen ist sie keine freiwillige Weiterbildung, sondern gesetzliche Pflicht. Das Geldwäschegesetz (GwG) verlangt in § 6, dass Verpflichtete ihre Beschäftigten erstmalig und laufend über die Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterrichten – die Geldwäscheprävention-Schulung ist damit fester Bestandteil der internen Sicherungsmaßnahmen. Wer davon betroffen ist, welche Inhalte dazugehören, wie oft die Geldwäscheprävention-Schulung stattfinden muss und was sich durch das neue EU-Geldwäschepaket ab 2027 ändert, lesen Sie in diesem Beitrag. Inhalt 1. Was schreibt das GwG zur Schulung vor?2. Wer ist zur Geldwäscheprävention-Schulung verpflichtet?3. Welche Inhalte muss eine GwG-Schulung abdecken?4. Wie oft muss geschult und wie dokumentiert werden?5. Welche Rolle spielt der Geldwäschebeauftragte?6. Was ändert das EU-Geldwäschepaket ab 2027?7. Was ändert das EU-Geldwäschepaket ab 2027?8. Fazit9. Häufige Fragen Was schreibt das GwG zur Schulung vor? Das Geldwäschegesetz verpflichtet Unternehmen in § 6 Abs. 2 Nr. 6 GwG dazu, ihre Beschäftigten „erstmalig und laufend“ über die Methoden der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie die damit verbundenen Vorschriften und Pflichten zu unterrichten. Die Geldwäscheprävention-Schulung ist damit ausdrücklich ein Baustein der sogenannten internen Sicherungsmaßnahmen. Der Gedanke dahinter ist einfach: Verdachtsmomente bleiben unerkannt, wenn die Beschäftigten nicht wissen, wie Geldwäsche in der Praxis aussieht, welche Signale auffällig sind und wie sie in einem solchen Fall reagieren müssen. Die Geldwäscheprävention-Schulung schließt genau diese Lücke – sie versetzt Ihr Team in die Lage, Risiken zu erkennen und richtig zu handeln. Wichtig ist der risikoorientierte Ansatz: Umfang und Tiefe der Schulung richten sich nach dem individuellen Risikoprofil Ihres Unternehmens. Ein Institut mit hohem Bargeld- oder Auslandsgeschäft braucht andere Inhalte als ein Dienstleister mit überschaubarem Risiko. Die gesetzliche Grundlage können Sie im Wortlaut bei gesetze-im-internet.de nachlesen. Wer ist zur Geldwäscheprävention-Schulung verpflichtet? Verpflichtet sind alle Unternehmen und Personen, die unter § 2 GwG fallen – und das sind deutlich mehr als nur Banken. Die Schulungspflicht trifft einen breiten Kreis, weil Geldwäsche in sehr unterschiedlichen Branchen stattfindet. Zu den Verpflichteten zählen unter anderem: Kredit- und Finanzinstitute sowie Zahlungsdienstleister Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittelnde Rechtsanwältinnen und -anwälte, Notariate, Steuerberatende und Wirtschaftsprüfende Immobilienmaklerinnen und -makler Anbieter von Krypto-Dienstleistungen Güterhändler ab bestimmten Schwellenwerten (insbesondere bei hohen Barumsätzen) Gerade im Mittelstand wird die eigene Verpflichtung oft unterschätzt. Wer regelmäßig mit hochwertigen Gütern handelt oder in beratenden Berufen tätig ist, sollte den eigenen Status sorgfältig prüfen. Ist Ihr Unternehmen verpflichtet, dann gilt die Schulungspflicht für alle Beschäftigten, die mit den relevanten Prozessen in Berührung kommen – nicht nur für eine einzelne Fachabteilung. Welche Inhalte muss eine GwG-Schulung abdecken? Eine GwG-Schulung muss die Beschäftigten in die Lage versetzen, Geldwäsche zu erkennen, richtig einzuordnen und pflichtgemäß zu melden. § 6 Abs. 2 Nr. 6 GwG nennt dafür konkrete Schwerpunkte, die eine Geldwäscheprävention-Schulung abdecken sollte. Zu den Kerninhalten gehören: Typologien und aktuelle Methoden der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Die einschlägigen Sorgfaltspflichten (unter anderem Identifizierung und Know-your-Customer) Der Umgang mit Verdachtsmomenten und das interne Meldeverfahren Die Verdachtsmeldung an die FIU (Financial Intelligence Unit) nach §§ 43, 44 GwG Die im Geldwäschekontext relevanten Datenschutzbestimmungen Interne Zuständigkeiten sowie die Rolle des Geldwäschebeauftragten Weil sich die Methoden der Täterinnen und Täter laufend verändern, dürfen die Inhalte nicht statisch bleiben. Aktuelle Bezüge – etwa zu Krypto-Transaktionen oder zu neuen Meldeformaten – erhöhen die Wirksamkeit spürbar. Ein verwandtes Compliance-Thema behandeln wir im Beitrag zur Korruptionsprävention im Unternehmen. Wie oft muss geschult und wie dokumentiert werden? Das GwG nennt kein starres Intervall, verlangt aber eine „erstmalige und laufende“ Unterrichtung. In der Aufsichtspraxis hat sich eine regelmäßige Auffrischung – üblicherweise mindestens einmal jährlich – als Maßstab etabliert. Die erste Geldwäscheprävention-Schulung sollte bei neuen Beschäftigten vor der Übernahme relevanter Aufgaben erfolgen. Mindestens ebenso wichtig wie die Durchführung ist der Nachweis. Es reicht nicht, nur die Teilnahme festzuhalten. Belegen sollten Sie: Wer wann geschult wurde (Teilnahmenachweis) Welche Inhalte vermittelt wurden (Schulungsunterlagen und Themen) Dass die Inhalte dem aktuellen Rechtsstand entsprechen Aufsichtsbehörden fordern bei Prüfungen häufig die konkret verwendeten Schulungsunterlagen an. Eine lückenhafte Dokumentation kann als Organisationsverschulden gewertet werden und die Geschäftsführung einem persönlichen Haftungsrisiko aussetzen. Ein System, das Teilnahme, Inhalte und Zeitpunkte automatisch protokolliert, macht die Schulung damit auditfähig. Welche Rolle spielt der Geldwäschebeauftragte? Der Geldwäschebeauftragte ist nach § 7 GwG bei vielen Verpflichteten die zentrale Verantwortungsstelle für die Geldwäscheprävention – und damit auch für die Schulungen. Zu seinen Aufgaben gehört es, die internen Sicherungsmaßnahmen zu steuern, ihre Funktionsfähigkeit zu überwachen und sie bei Bedarf zu aktualisieren. In der Praxis bedeutet das: Der oder die Geldwäschebeauftragte legt fest, welche Beschäftigten welche Schulungsinhalte in welchem Turnus benötigen, sorgt für die Aktualität der Materialien und stellt die Dokumentation sicher. Ob Ihr Unternehmen einen Geldwäschebeauftragten bestellen muss, hängt von Art und Größe des Geschäftsbetriebs ab und kann von der Aufsichtsbehörde angeordnet werden. Was ändert das EU-Geldwäschepaket ab 2027? Die Geldwäscheprävention wird in den kommenden Jahren europaweit vereinheitlicht. Das EU-Geldwäschepaket ersetzt weite Teile der bisherigen nationalen Regelungen durch ein einheitliches Regelwerk – ein „Single Rulebook“ für alle Verpflichteten im Binnenmarkt. Die wichtigsten Bausteine im Überblick: AMLR (Verordnung (EU) 2024/1624): Die EU-Geldwäscheverordnung gilt ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Bis dahin bleibt das GwG anwendbar. AMLD6 (Richtlinie (EU) 2024/1640): Die sechste Geldwäscherichtlinie regelt Aufsichtsstrukturen, Register und Sanktionen und ist bis zum 10. Juli 2027 in nationales Recht umzusetzen. AMLA (Verordnung (EU) 2024/1620): Die neue europäische Anti-Geldwäsche-Behörde mit Sitz in Frankfurt am Main ist seit dem 1. Juli 2025 operativ und übernimmt ab 2028 auch direkte Aufsichtsaufgaben. Bargeldobergrenze: Barzahlungen im geschäftlichen Kontext über 10.000 Euro werden EU-weit unzulässig – und zwar für alle Unternehmen, unabhängig vom GwG-Status. Auf nationaler Ebene ist außerdem die GwG-Meldeverordnung (GwGMeldV) relevant, die seit dem 1. März 2026 in Kraft ist und die Form der Verdachtsmeldungen nach §§ 43, 44 GwG bundeseinheitlich standardisiert. Für die Geldwäscheprävention-Schulung heißt das: Inhalte müssen diese Entwicklungen zeitnah abbilden, damit Ihre Beschäftigten auf dem aktuellen Stand bleiben. Wie setzen Sie die Schulungspflicht effizient um? Am effizientesten erfüllen Sie die Schulungspflicht mit E-Learning über eine Lernplattform. Statt Präsenztermine zu koordinieren, weisen Sie die passenden Inhalte digital zu, und alle Beschäftigten absolvieren die Geldwäscheprävention-Schulung zeitlich flexibel am eigenen Arbeitsplatz. Für die Erfüllung der GwG-Anforderungen bringt das drei konkrete Vorteile: Nachweisbarkeit: Teilnahme, Zeitpunkt und Ergebnisse werden automatisch protokolliert – die Dokumentation ist damit auditfähig. Aktualität: Zentrale Inhalte lassen sich einmal aktualisieren und stehen sofort allen zur Verfügung. Skalierbarkeit: Ob zehn oder tausend Beschäftigte, neue Teammitglieder oder jährliche Auffrischung – der Aufwand bleibt planbar. Mit reteach bilden Sie die Geldwäscheprävention-Schulung in einer einzigen Plattform ab: Kurse zuweisen, Fortschritt verfolgen und Nachweise auf Knopfdruck bereitstellen. Wie das in der Praxis aussieht, zeigt Mitarbeitende schulen mit reteach. Fazit Die Geldwäscheprävention-Schulung ist für Verpflichtete nach dem GwG keine Kür, sondern eine dokumentationspflichtige Vorgabe aus § 6 Abs. 2 Nr. 6 GwG. Entscheidend sind drei Punkte: die richtigen Inhalte, eine regelmäßige Wiederholung und ein belastbarer Nachweis gegenüber der Aufsicht. Mit dem EU-Geldwäschepaket steigen die Anforderungen ab 2027 zusätzlich – wer seine Schulungsprozesse jetzt digital und wiederholbar aufstellt, ist für diese Entwicklung gut gerüstet. Eine Lernplattform macht die Umsetzung nicht nur einfacher, sondern auch prüfungssicher. Häufig gestellte Fragen Ist eine Geldwäscheprävention-Schulung gesetzlich vorgeschrieben?Ja. Für Verpflichtete nach dem GwG ist die erstmalige und laufende Unterrichtung der Beschäftigten nach § 6 Abs. 2 Nr. 6 GwG als interne Sicherungsmaßnahme verpflichtend. Wer muss die Schulung absolvieren?Grundsätzlich alle Beschäftigten eines verpflichteten Unternehmens, die mit geldwäscherelevanten Prozessen in Berührung kommen. Der Kreis der Verpflichteten ergibt sich aus § 2 GwG und umfasst neben Banken auch viele Nicht-Finanzunternehmen. Wie oft muss geschult werden?Das Gesetz nennt kein festes Intervall, verlangt aber eine laufende Unterrichtung. In der Praxis gilt eine regelmäßige Auffrischung – meist mindestens einmal jährlich – als Maßstab; neue Beschäftigte werden vor Aufgabenübernahme geschult. Muss die Schulung dokumentiert werden?Ja. Nachzuweisen sind sowohl die Teilnahme als auch die vermittelten Inhalte. Aufsichtsbehörden verlangen bei Prüfungen häufig die verwendeten Schulungsunterlagen. Was ändert sich durch die EU-Geldwäscheverordnung?Die AMLR gilt ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar und vereinheitlicht die Pflichten EU-weit. Ergänzend ist die AMLA in Frankfurt zuständig, und eine EU-weite Bargeldobergrenze von 10.000 Euro tritt in Kraft. Kann die Schulung online durchgeführt werden?Ja. Eine Online-Schulung über ein E-Learning-System ist zulässig und in der Praxis üblich, weil sie Teilnahme und Inhalte automatisch dokumentiert und die Nachweispflicht erleichtert. vorheriger Artikel nächster Artikel Teilen auf: Das könnte außerdem für Sie interessant sein: AGG-Schulung 2026: Sofort rechtssicher umsetzen Die AGG-Schulung wird 2026 wichtiger denn je: § 12 AGG, geplante Reform und Rekordzahlen bei Diskriminierungsfällen. So setzen Sie die Pflichten smart und rechtssicher im LMS um – inklusive Reform-Update. Phishing-Simulation-Anbieter im Vergleich: 8 Security-Awareness-Tools für den Mittelstand Welcher Phishing-Simulation-Anbieter passt zum Mittelstand? Dieser Vergleich ordnet acht relevante Lösungen ein – reteach, Hugo Learn, CyberXperts, Phished.io, SoSafe, Hornetsecurity, G DATA und KnowBe4 – nach Simulationstiefe, Kurskatalog, Datenstandort, Nachweis und Betriebsrats-Tauglichkeit. 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