Sicherheitsbeauftragter: Aufgaben, Pflicht und Rolle im Betrieb Kurz erklärt Ein Sicherheitsbeauftragter ist eine Person aus der Belegschaft, die den Arbeitgeber zusätzlich zur eigenen Tätigkeit beim Arbeitsschutz unterstützt. Er achtet im Arbeitsalltag auf Gefahren, spricht Mitarbeitende an und meldet Mängel. Ab wann ist ein Sicherheitsbeauftragter Pflicht? Die Pflicht ergibt sich aus § 22 SGB VII. Unternehmen mit regelmäßig mindestens 50 Beschäftigten müssen Sicherheitsbeauftragte bestellen, der Betriebsrat ist zu beteiligen. Bei mehr als 20 Beschäftigten gilt die Pflicht, wenn die Gefährdungsbeurteilung eine besondere Gefährdung ergibt. Wie viele Personen nötig sind, regeln die Unfallversicherungsträger. 5 typische Aufgaben Auf sichere Arbeitsweisen und Schutzausrüstung achten Mängel an Maschinen, Wegen und Einrichtungen melden Neue Mitarbeitende auf Gefahren hinweisen An Begehungen und am Arbeitsschutzausschuss teilnehmen Unfälle und Beinaheunfälle mit auswerten Sicherheitsbeauftragter auf einen Blick MerkmalBeschreibungRechtsgrundlage§ 22 SGB VII, Vorgaben der UnfallversicherungsträgerStellungEhrenamtlich, ohne WeisungsbefugnisVerantwortungBleibt beim Arbeitgeber, nicht beim SicherheitsbeauftragtenAusbildungLehrgang des Unfallversicherungsträgers Abgrenzung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät den Arbeitgeber fachlich und ist speziell ausgebildet. Der Sicherheitsbeauftragte ist dagegen Ansprechperson vor Ort im Team. Mehr zu den Rollen im Arbeitsschutz zeigt der Beitrag Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz. Beispiel aus der Praxis In einer Lagerhalle bemerkt der Sicherheitsbeauftragte, dass eine Palette regelmäßig in den Fluchtweg ragt. Er spricht das Team an, meldet den Platzmangel der Lagerleitung und schlägt eine neue Stellfläche vor. Zwei Wochen später ist der Fluchtweg dauerhaft frei, ohne dass es erst zu einem Unfall kommen musste. Verwandte Begriffe Betriebsarzt, DGUV Vorschrift 1 und Arbeitsschutz Grundlagen. Weitere Begriffe finden Sie im Arbeitsschutz-Glossar. Häufig gestellte Fragen Haftet der Sicherheitsbeauftragte bei Unfällen?Nein. Die Verantwortung für den Arbeitsschutz bleibt beim Arbeitgeber und den Führungskräften. Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt nur. Darf eine Führungskraft Sicherheitsbeauftragter sein?Das wird meist nicht empfohlen, weil Sicherheitsbeauftragte als Ansprechperson auf Augenhöhe wirken sollen und Führungskräfte ohnehin Verantwortung tragen. Wie wird man Sicherheitsbeauftragter?Der Arbeitgeber bestellt geeignete Beschäftigte unter Beteiligung des Betriebsrats. Die Ausbildung übernimmt in der Regel die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.