Arbeitsschutzausschuss: Pflicht, Mitglieder und Ablauf Kurz erklärt Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist ein Gremium, in dem Arbeitgeber, Betriebsrat und Fachleute regelmäßig über Sicherheit und Gesundheit im Betrieb beraten. Er ist in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten vorgeschrieben. Wer gehört zum Arbeitsschutzausschuss? Nach § 11 ASiG setzt sich der Ausschuss so zusammen: Arbeitgeber oder eine beauftragte Person Zwei Mitglieder des Betriebsrats Betriebsarzt Fachkraft für Arbeitssicherheit Sicherheitsbeauftragte Arbeitsschutzausschuss auf einen Blick MerkmalBeschreibungPflicht abMehr als 20 BeschäftigteTeilzeitBis 20 Stunden zählt 0,5, bis 30 Stunden 0,75SitzungenMindestens einmal im VierteljahrAufgabeAnliegen des Arbeitsschutzes beraten Typische Themen einer Sitzung Ergebnisse von Begehungen und Gefährdungsbeurteilungen Unfälle, Beinaheunfälle und Krankenstand Stand der Unterweisungen und Schulungen Neue Maschinen, Arbeitsstoffe oder Arbeitsabläufe Offene Maßnahmen und Verantwortlichkeiten Tipps für wirksame Sitzungen Ein Ausschuss wirkt nur, wenn Beschlüsse nachverfolgt werden. Führen Sie eine Maßnahmenliste mit Verantwortlichen und Terminen und beginnen Sie jede Sitzung mit dem Stand dieser Liste. Kennzahlen zu Unterweisungen lassen sich aus dem LMS ziehen, siehe Arbeitsschutzunterweisung. Beispiel aus der Praxis Im Arbeitsschutzausschuss eines Metallbetriebs fällt auf, dass sich Schnittverletzungen an einer Station häufen. Der Ausschuss beschließt bessere Handschuhe, eine kurze Nachunterweisung und eine Kontrolle nach sechs Wochen. In der nächsten Sitzung zeigt die Unfallstatistik, dass die Maßnahme wirkt. Verwandte Begriffe DGUV Vorschrift 1, Unfallanzeige und Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz. Weitere Begriffe finden Sie im Arbeitsschutz-Glossar. Häufig gestellte Fragen Was passiert, wenn kein Arbeitsschutzausschuss gebildet wird?Die zuständige Behörde kann die Einrichtung anordnen. Wer eine solche Anordnung nicht befolgt, handelt ordnungswidrig. Muss der Ausschuss protokolliert werden?Ein Protokoll ist gesetzlich nicht ausdrücklich vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. Es dient als Nachweis bei Prüfungen. Gibt es den Ausschuss auch ohne Betriebsrat?Ja. Ohne Betriebsrat entfallen dessen Sitze, die übrigen Mitglieder beraten trotzdem regelmäßig.