Ersthelfer im Betrieb: Anzahl, Ausbildung und Aufgaben Kurz erklärt Ersthelfer sind Beschäftigte, die in Erster Hilfe ausgebildet sind und bei Unfällen oder akuten Erkrankungen im Betrieb sofort helfen. Der Arbeitgeber muss nach der DGUV Vorschrift 1 eine ausreichende Zahl von Ersthelfern bereitstellen. Wie viele Helfende braucht ein Betrieb? BetriebsgrößeMindestzahl2 bis 20 BeschäftigteMindestens 1Verwaltungs- und Handelsbetriebe5 Prozent der BeschäftigtenSonstige Betriebe10 Prozent der Beschäftigten Die Zahlen beziehen sich auf die anwesenden Versicherten, also auch auf jede Schicht. 3 wichtige Regeln Die Ausbildung umfasst 9 Unterrichtseinheiten bei einer anerkannten Stelle Ersthelfer werden mindestens alle zwei Jahre fortgebildet Jede Erste-Hilfe-Leistung wird dokumentiert, etwa im Verbandbuch Was gehört noch zur Ersten Hilfe im Betrieb? Neben ausgebildeten Helfenden braucht jeder Betrieb Erste-Hilfe-Material, einen aushängenden Notfallplan mit Notrufnummer und gegebenenfalls Sanitätsräume. Wichtig ist, dass alle Beschäftigten wissen, wer helfen kann und wo der Verbandkasten hängt. Die Vorgaben stehen in der DGUV Vorschrift 1. Grundwissen für alle vermittelt das Erste Hilfe Basics E-Learning. Den praktischen Lehrgang ersetzt es nicht. Beispiel aus der Praxis Ein Logistikbetrieb arbeitet in drei Schichten. Bei der Prüfung fällt auf, dass alle sechs ausgebildeten Personen in der Frühschicht arbeiten. Der Betrieb bildet vier weitere Beschäftigte aus und hängt pro Schicht eine Liste mit Namen und Telefonnummern aus. Seitdem ist zu jeder Zeit Hilfe vor Ort. Verwandte Begriffe Unfallanzeige, DGUV Vorschrift 1 und Wegeunfall. Weitere Begriffe finden Sie im Arbeitsschutz-Glossar. Häufig gestellte Fragen Wer bezahlt die Ausbildung?Die Lehrgangskosten übernimmt in der Regel die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Die Zeit der Ausbildung gilt als Arbeitszeit. Kann ein E-Learning den Lehrgang ersetzen?Nein. Der Lehrgang verlangt praktische Übungen wie die Herz-Lungen-Wiederbelebung. Ein E-Learning eignet sich zur Auffrischung und für Grundwissen. Was passiert, wenn ein Ersthelfer einen Fehler macht?Helfende sind bei ihrer Hilfeleistung gesetzlich unfallversichert. Eine Haftung kommt praktisch nur bei grober Fahrlässigkeit infrage. Der einzige echte Fehler ist, nicht zu helfen.