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Übersicht

Pflichtschulungen in Österreich: Welche Schulungen Unternehmen durchführen müssen

Erstellt am: 4. November 2026
Zuletzt aktualisiert am: 4. November 2026
Redaktion
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Pflichtschulungen Österreich: Eine HR-Mitarbeiterin erklärt einem neuen Lagermitarbeiter am Laptop die Unterweisung nach ASchG.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Kern ist § 14 ASchG: Alle Beschäftigten müssen vor Arbeitsbeginn und bei Änderungen unterwiesen werden, nachweisbar und verständlich.
  • Kein fester Jahresturnus: Anders als in Deutschland nennt das ASchG keine jährliche Frist, Wiederholungen erfolgen bei Bedarf in regelmäßigen Abständen.
  • Erste Hilfe: Ersthelferinnen und Ersthelfer brauchen 16 Stunden Ausbildung und eine Auffrischung von 8 Stunden alle 4 Jahre oder 4 Stunden alle 2 Jahre.
  • NISG 2026: Seit 1. Oktober 2026 müssen Leitungsorgane betroffener Einrichtungen an Cybersicherheitsschulungen teilnehmen.
  • EU-weite Pflichten: DSGVO und KI-Verordnung gelten in Österreich genauso wie in Deutschland.

Für Unternehmen mit Standorten in Österreich gelten eigene Regeln. Viele Pflichten ähneln den deutschen, im Detail unterscheiden sie sich aber, etwa beim Rhythmus der Unterweisung oder bei der Ausbildung der Ersthelfer. Wer Pflichtschulungen in Österreich plant, sollte die österreichischen Grundlagen kennen und nicht einfach den deutschen Schulungsplan übernehmen.

Dieser Beitrag gibt einen Überblick über acht wichtige Pflichten, zeigt die Unterschiede zu Deutschland und erklärt, wie Sie die Schulungen digital und nachweisbar organisieren. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Inhalt

1. Welche Pflichtschulungen gelten in Österreich?
2. Was verlangt die Unterweisung nach ASchG?
3. Welche Regeln gelten für Erste Hilfe und Brandschutz?
4. Welche Pflichten kommen durch Datenschutz, NISG 2026 und KI hinzu?
5. Was unterscheidet Österreich von Deutschland?
6. Wie organisieren Sie Pflichtschulungen digital?
7. Wie unterstützt reteach Unternehmen in Österreich?
8. Fazit
9. Häufig gestellte Fragen

Welche Pflichtschulungen gelten in Österreich?

ThemaGrundlageWer und wie oft
Unterweisung Arbeitnehmerschutz§ 14 ASchGAlle Beschäftigten, vor Arbeitsbeginn, bei Änderungen und nach Unfällen, danach bei Bedarf regelmäßig
Erste Hilfe§ 26 ASchG, § 40 AStVErsthelferinnen und Ersthelfer je nach Größe der Arbeitsstätte
Brandschutz§ 25 ASchGPersonen für Brandbekämpfung und Evakuierung, dazu Unterweisung aller Beschäftigten
Sicherheitsvertrauenspersonen§ 10 ASchGIn Arbeitsstätten mit mehr als 10 Beschäftigten
DatenschutzDSGVO, § 6 DSG (Datengeheimnis)Alle, die mit personenbezogenen Daten arbeiten
CybersicherheitNISG 2026Leitungsorgane und Beschäftigte wesentlicher und wichtiger Einrichtungen
KI-KompetenzArt. 4 KI-VerordnungAlle, die KI-Systeme im Betrieb einsetzen
HinweisgeberschutzHSchGInformation über die interne Meldestelle, ab 50 Beschäftigten

Was verlangt die Unterweisung nach ASchG?

Die Unterweisung nach ASchG ist die zentrale Pflicht im österreichischen Arbeitnehmerschutz. Nach § 14 ASchG muss sie während der Arbeitszeit stattfinden und nachweisbar sein. Anlässe sind der Arbeitsbeginn, eine Versetzung oder Veränderung der Aufgaben, neue Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe oder Verfahren sowie Unfälle und Beinahe-Unfälle.

  • Die Inhalte müssen auf Arbeitsplatz und Tätigkeit zugeschnitten sein.
  • Die Unterweisung muss verständlich sein, bei Bedarf in der Muttersprache oder einer anderen verständlichen Sprache.
  • Der Arbeitgeber muss sich vergewissern, dass die Beschäftigten sie verstanden haben.
  • Eine schriftliche Unterweisung ist zulässig, ein fester Jahresturnus ist im Gesetz nicht vorgegeben.

Für die Praxis heißt das: Ein Online-Kurs mit Wissenstest, mehrsprachigen Inhalten und automatischem Nachweis erfüllt viele dieser Anforderungen. Ergänzen Sie ihn um eine Ansprechperson für Rückfragen und um praktische Unterweisungen an Maschinen.

Welche Regeln gelten für Erste Hilfe und Brandschutz?

Nach § 40 AStV richtet sich die Zahl der Ersthelferinnen und Ersthelfer nach der Größe der Arbeitsstätte. In Büros reicht eine Person bis 29 Beschäftigte, in anderen Arbeitsstätten bis 19 Beschäftigte. Die Ausbildung umfasst mindestens 16 Stunden, die Auffrischung entweder 8 Stunden alle 4 Jahre oder 4 Stunden alle 2 Jahre.

Für den Brandschutz müssen Arbeitgeber nach § 25 ASchG geeignete Personen für Brandbekämpfung und Evakuierung bestimmen. Alle Beschäftigten sollten wissen, wie sie sich im Brandfall verhalten, wo Fluchtwege liegen und wie Feuerlöscher bedient werden. Ein Überblick über die Inhalte findet sich im Beitrag zur Brandschutzunterweisung.

Pflichtschulungen Österreich: Drei Beschäftigte üben bei der Ersthelfer-Auffrischung an einer Übungspuppe.

Welche Pflichten kommen durch Datenschutz, NISG 2026 und KI hinzu?

Die DSGVO gilt in Österreich unmittelbar. Eine ausdrückliche Schulungspflicht enthält sie nicht, Unternehmen müssen aber geeignete Maßnahmen für die Sicherheit der Verarbeitung treffen. Ergänzend verlangt § 6 DSG, Beschäftigte auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Inhalte einer Schulung zeigt der Beitrag zur DSGVO-Schulung.

Das NISG 2026 setzt die NIS2-Richtlinie in Österreich um. Es wurde mit BGBl. I Nr. 94/2025 kundgemacht und gilt seit dem 1. Oktober 2026. Leitungsorgane wesentlicher und wichtiger Einrichtungen müssen an speziellen Cybersicherheitsschulungen teilnehmen, für Beschäftigte gehören Schulungen zum Risikomanagement. Betroffen sind in der Regel Unternehmen ab mittlerer Größe in den Sektoren des Gesetzes.

Die KI-Verordnung gilt EU-weit. Nach Art. 4 müssen Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, die KI-Kompetenz ihres Personals fördern, mehr dazu unter KI-Schulungspflicht.

Was unterscheidet Österreich von Deutschland?

ThemaDeutschlandÖsterreich
Unterweisung§ 12 ArbSchG, nach DGUV Vorschrift 1 mindestens jährlich§ 14 ASchG, Wiederholung bei Bedarf, kein fester Turnus
Erste Hilfe9 Unterrichtseinheiten, Fortbildung alle 2 Jahre16 Stunden, Auffrischung 8 Stunden in 4 Jahren oder 4 Stunden in 2 Jahren
NIS2BSIG, in Kraft seit 6. Dezember 2025NISG 2026, in Kraft seit 1. Oktober 2026
HinweisgeberschutzHinSchG, interne Meldestelle ab 50 BeschäftigtenHSchG, interne Meldestelle ab 50 Beschäftigten
ArbeitsschutzfachleuteFachkraft für Arbeitssicherheit, BetriebsarztSicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner als Präventivfachkräfte

Unternehmen mit Standorten in beiden Ländern sollten Schulungen deshalb je Standort steuern. Ein gemeinsamer Kurs zu Datenschutz oder Informationssicherheit kann für alle gelten, Arbeitsschutz und Erste Hilfe brauchen landesspezifische Regeln. Welche Schulungen in Deutschland Pflicht sind, zeigt der Beitrag Pflichtschulungen im Unternehmen.

Wie organisieren Sie Pflichtschulungen digital?

  1. Pflichten je Standort und Tätigkeit in einer Übersicht sammeln.
  2. Inhalte auswählen und um österreichische Regeln und Ansprechpersonen ergänzen.
  3. Gruppen je Land und Standort anlegen und Kurse automatisch zuweisen.
  4. Fristen und Erinnerungen festlegen, auch wenn das Gesetz keinen Turnus vorgibt.
  5. Verständnis per Quiz prüfen und Nachweise zentral speichern.

Wie unterstützt reteach Unternehmen in Österreich?

reteach ist eine deutsche Lernplattform (LMS) für den Mittelstand in der DACH-Region. Unternehmen erstellen, automatisieren und dokumentieren damit Pflichtschulungen, Unterweisungen und Onboarding revisionssicher. Zum Angebot gehören das reteach LMS, über 500 anpassbare E-Learning-Kurse, 150 Kurse als SCORM-Paket für bestehende Lernplattformen, davon 119 interaktiv, sowie reteach Phishing Awareness für automatisierte Phishing-Simulationen.

  • Steuerung je Standort: Über Gruppen, Tags oder Mandanten erhalten Beschäftigte in Österreich andere Unterweisungen als in Deutschland.
  • Anpassbare Kurse: Kurse lassen sich um eigene Dateien ergänzen, etwa österreichische Betriebsanweisungen.
  • Mehrsprachig und mobil: Oberfläche und Kurse in mehreren Sprachen, Login auch ohne E-Mail-Adresse.
  • DSGVO-konform: Das LMS wird in Deutschland gehostet.

Fazit

Pflichtschulungen in Österreich folgen eigenen Regeln. Kern ist die Unterweisung nach § 14 ASchG, ergänzt um Erste Hilfe, Brandschutz, Datenschutz und für betroffene Einrichtungen das NISG 2026. Wer Standorte in Deutschland und Österreich hat, steuert Schulungen am besten je Land in einem gemeinsamen System. Prüfen Sie rechtliche Details im Einzelfall mit Ihren Präventivfachkräften oder Ihrer Rechtsberatung.



Häufig gestellte Fragen

Wie oft muss in Österreich unterwiesen werden?

Vor Arbeitsbeginn, bei Änderungen und nach Unfällen. Danach erfolgt die Wiederholung bei Bedarf in regelmäßigen Abständen, einen festen Jahresturnus nennt § 14 ASchG nicht.

Ist eine Online-Unterweisung in Österreich erlaubt?

Ja, § 14 ASchG lässt schriftliche Unterweisungen zu. Sie muss verständlich sein, und der Arbeitgeber muss sich vergewissern, dass sie verstanden wurde.

Wie viele Ersthelfer braucht ein Büro in Österreich?

Nach § 40 AStV eine Person bis 29 Beschäftigte, zwei Personen bis 49 Beschäftigte und danach eine weitere je 20 zusätzliche Beschäftigte.

Seit wann gilt das NISG 2026?

Seit dem 1. Oktober 2026. Es setzt die NIS2-Richtlinie in Österreich um und löst das NISG 2018 ab.

Gilt die KI-Schulungspflicht auch in Österreich?

Ja. Die KI-Verordnung gilt in allen EU-Staaten unmittelbar, also auch in Österreich.

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