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Phishing-Schulung: Mitarbeitende für Social Engineering, CEO-Betrug und Deepfakes sensibilisieren

Erstellt am: 17. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert am: 15. Juni 2026
Redaktion
Redaktion
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Mitarbeiter prüft am Tablet eine verdächtige E-Mail – Phishing-Schulung im Arbeitsumfeld

Wichtigste Erkenntnisse

  • Der Mensch ist das Ziel, nicht die Firewall. Phishing, Social Engineering und CEO-Betrug sind 2026 die wichtigsten Einfallstore für Cyberangriffe.
  • KI hat die Erkennungsregeln außer Kraft gesetzt. Rechtschreibfehler und plumpe Anreden taugen nicht mehr als Warnsignal, Stimmen lassen sich in Sekunden klonen.
  • Deepfakes und Robo-Calls nehmen messbar zu. Laut Bitkom-Studie „Wirtschaftsschutz 2026“ stieg der Anteil betroffener Unternehmen bei Deepfakes von 4 auf 8 Prozent, bei Robo-Calls von 3 auf 14 Prozent.
  • Einmalige Awareness-Termine reichen nicht. Wirksam wird Sensibilisierung erst durch kurze, wiederkehrende Einheiten in Kombination mit Phishing-Simulationen.
  • Organisatorische Regeln stoppen mehr Angriffe als jedes Training: Vier-Augen-Prinzip, Rückruf über einen zweiten Kanal und ein vereinbartes Code-Wort für dringende Zahlungsfreigaben.
  • Ein LMS macht Schulung skalierbar und nachweisbar und liefert einen Nachweisbeitrag für NIS2, ISO 27001 und TISAX.

Cyberkriminelle interessieren sich heute weniger für Firewalls als für Menschen. Eine einzige Phishing-Mail, ein gefälschter Anruf vom vermeintlichen Chef oder ein präparierter QR-Code reichen aus, um sechsstellige Schäden auszulösen. Deshalb gehört eine wirksame Phishing-Schulung 2026 zu den wichtigsten Schutzmaßnahmen für Unternehmen.

Laut dem Cybersicherheitsmonitor 2026 von BSI und ProPK war im vergangenen Jahr jeder neunte Internetnutzer in Deutschland von Cyberkriminalität betroffen, und 88 Prozent der Betroffenen erlitten dabei einen konkreten Schaden. Phishing zählt zu den häufigsten Vorfällen.

Dieser Beitrag zeigt, was Mitarbeitende über Phishing, Social Engineering, CEO-Betrug und Deepfakes wissen müssen, welche organisatorischen Regeln Angriffe tatsächlich stoppen und wie sich aus einmaliger Sensibilisierung ein laufendes Programm machen lässt.

Inhalt

1. Was bedeuten Phishing, Social Engineering und CEO-Betrug?
2. Wie bedrohlich ist die Lage 2026 wirklich?
3. CEO-Betrug: wie die Chefmasche funktioniert
4. Deepfake und Voice Cloning in der Schulung
5. Welche Schutzmaßnahmen funktionieren in der Praxis?
6. Warum ein LMS für kontinuierliche Phishing-Schulung?
7. Welche Inhalte gehören in eine Phishing-Schulung?
8. Fazit und nächste Schritte
9. Häufig gestellte Fragen

Was bedeuten Phishing, Social Engineering und CEO Fraud?

Die Begriffe werden oft synonym verwendet, beschreiben aber unterschiedliche Dinge.

Social Engineering ist der Oberbegriff. Gemeint ist jede Form der psychologischen Manipulation, mit der Kriminelle Menschen dazu bringen, vertrauliche Informationen preiszugeben, Überweisungen auszulösen oder Schadsoftware zu installieren. Der Mensch ist hier die Schwachstelle, nicht die Technik.

Phishing ist die bekannteste Variante. Über gefälschte E-Mails, SMS, QR-Codes oder Webseiten versuchen Angreifer, an Zugangsdaten, Zahlungsinformationen oder andere sensible Daten zu gelangen. Die wichtigsten Spielarten:

VarianteKanalTypisches Muster
Spear-PhishingE-Mailpersonalisierter Angriff auf einzelne Personen oder Abteilungen
WhalingE-Mailgezielter Angriff auf Führungskräfte
VishingTelefonVoice-Phishing, häufig mit geklonter Stimme
SmishingSMS, MessengerKurznachricht mit Link oder Rückrufbitte
QuishingQR-Codemanipulierter Code auf Plakat, Rechnung oder in einer Mail

CEO-Betrug, im Deutschen auch Chefmasche und international als CEO Fraud oder Business Email Compromise bezeichnet, ist eine besonders gefährliche Sonderform. Dabei geben sich Angreifer als Geschäftsführung, Finanzvorstand oder andere Vorgesetzte aus und fordern Mitarbeitende zu dringenden Überweisungen oder zur Herausgabe vertraulicher Daten auf.

Eine wirksame Phishing-Schulung muss deshalb alle drei Themen gemeinsam vermitteln, nicht nur die E-Mail-Variante.

Die sechs wichtigsten Warnsignale einer Phishing-Mail – in 2 Minuten erklärt von reteach.

CEO Fraud (auch „Chefmasche“ oder „Business Email Compromise“) ist eine besonders gefährliche Sonderform. Dabei geben sich Angreifer als Geschäftsführung, Finanzvorstand oder andere Vorgesetzte aus und fordern Mitarbeitende per E-Mail, Anruf oder Videocall zu dringenden Überweisungen oder zur Herausgabe vertraulicher Daten auf.

Wie die Chef-Masche funktioniert und mit welchen Regeln Sie sich davor schützen.

Eine wirksame Phishing-Schulung muss deshalb alle drei Themen – Phishing, Social Engineering und CEO Fraud – gemeinsam vermitteln.

Wie bedrohlich ist die Lage 2026 wirklich?

Die aktuellsten Zahlen für Deutschland stammen aus der Bitkom-Studie Wirtschaftsschutz 2026, vorgestellt Ende August 2026 gemeinsam mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz. Drei Befunde sind für die Schulungspraxis relevant:

Erstens: KI verändert das Angriffsgeschehen messbar. 82 Prozent der befragten Unternehmen gehen von verstärktem KI-Einsatz durch Angreifer aus. Festgemacht wird das an der automatisierten Anpassung von Angriffsversuchen (53 Prozent), an der hohen Qualität gefälschter Audio- und Videoaufnahmen (48 Prozent), an der Qualität von Textnachrichten und Mails (38 Prozent) sowie an stark personalisierten Inhalten (28 Prozent).

Zweitens: Deepfakes und Robo-Calls wachsen am schnellsten. Der Anteil der Unternehmen, die Schäden durch Deepfakes meldeten, stieg von 4 auf 8 Prozent, bei Robo-Calls von 3 auf 14 Prozent. Beides sind genau die Angriffsformen, gegen die klassische E-Mail-Filter nichts ausrichten.

Drittens: Das Problem ist die Erkennung. 59 Prozent der geschädigten Unternehmen nannten unzureichende Erkennung von Sicherheitsvorfällen als wichtigsten Schadensgrund, noch vor technischen Schwachstellen. Insgesamt berichteten 58 Prozent der Unternehmen von einem Schaden in den vergangenen zwölf Monaten.

Beim finanziellen Schaden durch CEO-Betrug zeigt die Schadensstatistik von Allianz Trade ein charakteristisches Muster: Die Fallzahlen beim Fake-President-Betrug gingen zuletzt leicht zurück, die Schäden je Fall stiegen aber deutlich. Jeder einzelne Angriff wird also gezielter und teurer. Für die Schulung heißt das: Es geht weniger um Masse als um die wenigen Fälle, die richtig wehtun.

Wer denkt, das treffe nur Großkonzerne, liegt falsch. Das BSI stuft kleine und mittlere Unternehmen im aktuellen Lagebericht ausdrücklich als besonders gefährdet ein, weil ihnen häufig Ressourcen, Fachwissen und klare Zuständigkeiten fehlen.

CEO-Betrug: wie die Chefmasche funktioniert

CEO-Betrug verdient eigene Aufmerksamkeit in der Schulung, weil er anders funktioniert als klassisches Phishing. Es geht nicht um einen Link, den jemand anklickt, sondern um eine Handlung, die jemand freiwillig ausführt, weil sie plausibel und dringend wirkt.

Der typische Ablauf:

  1. Recherche. Angreifer sammeln öffentlich verfügbare Informationen: Wer ist Geschäftsführung, wer arbeitet in der Buchhaltung, wann ist die Leitung auf Reisen, welche Projekte laufen. Website, LinkedIn und Handelsregister reichen dafür meist aus.
  2. Kontaktaufnahme. Eine Mail von einer täuschend ähnlichen Adresse, ein Anruf mit geklonter Stimme oder ein Videocall. Häufig außerhalb der regulären Arbeitszeit oder kurz vor Feierabend.
  3. Autorität und Dringlichkeit. Es geht angeblich um eine vertrauliche Transaktion, eine Übernahme, eine Behördenangelegenheit. Rückfragen im Team werden ausdrücklich untersagt.
  4. Eskalation. Wird gezögert, erhöht sich der Druck, oft mit Verweis auf Konsequenzen oder auf angeblich bereits erteilte Freigaben.
  5. Zahlung. Die Überweisung geht an ein Konto, das kurz darauf geleert wird.

Die Warnsignale, die Mitarbeitende lernen sollten, sind erfreulich konstant:

  • Ungewöhnlicher Kommunikationsweg für eine Zahlungsanweisung
  • Vertraulichkeit wird ausdrücklich eingefordert, Rückfragen sind unerwünscht
  • Zeitdruck ohne nachvollziehbaren Grund
  • Abweichung vom Standardprozess, etwa eine neue Bankverbindung oder ein anderer Freigabeweg
  • Emotionaler Druck, Andeutungen von Konsequenzen oder betonte Wertschätzung

Der wichtigste Satz für jede CEO-Betrug-Schulung lautet: Eine echte Führungskraft wird niemals verlangen, dass Sie einen Sicherheitsprozess umgehen. Wer das verinnerlicht hat, braucht die Details der Masche gar nicht zu kennen.

Besonders exponiert sind Buchhaltung, Assistenz, Empfang und alle Rollen mit Zahlungsfreigabe. Für sie lohnt ein eigenes Aufbaumodul.

Deepfake und Voice Cloning in der Schulung

Vor wenigen Jahren waren Phishing-Mails oft an Rechtschreibfehlern und plumpen Anreden zu erkennen. Diese Zeiten sind vorbei. Generative KI produziert Texte, die in Tonfall, Stil und Kontext exakt zur angegriffenen Person passen. Drei Entwicklungen sind besonders kritisch.

Voice Cloning. Mit wenigen Sekunden Audiomaterial, etwa aus einem Podcast, einem LinkedIn-Video oder einem Webinar, lässt sich die Stimme einer Führungskraft kopieren. Im Telefonat ist die Fälschung kaum vom Original zu unterscheiden.

Deepfake-Videocalls. Im Februar 2024 überwies ein Finanzangestellter in Hongkong rund 25 Millionen Dollar, nachdem er in einer Videokonferenz mit seinem vermeintlichen CFO und weiteren Kollegen gesprochen hatte. Sämtliche Teilnehmenden waren KI-generiert. Inzwischen sind solche Echtzeit-Fälschungen technisch breit verfügbar.

Hybride Angriffe. Eine gut gemachte Mail, gefolgt von einem bestätigenden Anruf mit geklonter Stimme. Diese Kombination unterläuft viele klassische Sicherheitsroutinen, weil die zweite Bestätigung genau das Vertrauen erzeugt, das der Prozess eigentlich absichern sollte.

Woran Mitarbeitende einen Deepfake erkennen können

Eine Deepfake-Schulung sollte nicht suggerieren, dass sich Fälschungen zuverlässig am Bild erkennen lassen. Die Qualität steigt schneller, als sich Erkennungsmerkmale vermitteln lassen. Trotzdem gibt es Hinweise, die im Videocall auffallen können:

  • unnatürliche Übergänge an Haaransatz, Brillenrand oder Kinn
  • Mimik, die nicht zur Stimmlage passt, insbesondere beim Lachen
  • verzögerte oder ausbleibende Reaktion auf spontane Zwischenfragen
  • gleichbleibende Kopfhaltung, wenig seitliche Bewegung
  • schlechte Verbindungsqualität, die auffällig oft als Erklärung dient

Deutlich verlässlicher als optische Merkmale ist ein Verhaltenstest: Bitten Sie die Person, etwas Unvorhergesehenes zu tun. Eine Hand vors Gesicht halten, sich zur Seite drehen, auf eine Frage antworten, die nur die echte Person beantworten kann. Echtzeit-Deepfakes kommen bei solchen Anforderungen bis heute regelmäßig an ihre Grenzen.

Und der wirksamste Schutz ist ohnehin kein Erkennungsmerkmal, sondern ein Prozess: Rückruf über eine bekannte Nummer, bevor gehandelt wird. Details dazu im nächsten Abschnitt.

Aus einmaliger Sensibilisierung ein laufendes Programm machen

Einmalige Awareness-Veranstaltungen reichen nicht. Unser kostenloses Whitepaper „Die menschliche Firewall“ zeigt im 90-Tage-Fahrplan, wie daraus ein wirksames, kontinuierliches Programm wird: Reifegradmodell, Simulations-Playbook und die richtigen Kennzahlen für IT, HR und Compliance.

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Welche Schutzmaßnahmen funktionieren in der Praxis?

Technische Filter allein reichen nicht aus, wenn Angriffe immer perfekter werden. Wirksamer Schutz entsteht aus dem Zusammenspiel von Technik, Organisation und Sensibilisierung.

Organisatorische Maßnahmen sind dabei oft die wirksamsten und zugleich die günstigsten:

  • Vier-Augen-Prinzip bei allen Zahlungen ab einem definierten Schwellenwert, ohne Ausnahme, auch nicht bei vermeintlichen Anweisungen von oben
  • Out-of-Band-Verifikation: Ungewöhnliche Anweisungen werden über einen zweiten, vorher festgelegten Kanal bestätigt, also per Rückruf auf eine bekannte Nummer, nie auf die Nummer aus dem Anruf oder der Mail
  • Code-Wort für kritische Anweisungen, das in jeder dringenden Zahlungsfreigabe genannt werden muss
  • Fester Prozess für Bankverbindungsänderungen, mit schriftlicher Bestätigung über einen bekannten Kanal
  • Reduktion öffentlich verfügbaren Materials: Jede Minute Video- oder Audioaufnahme von Führungskräften ist potenzielles Trainingsmaterial für Angreifer

Ein Punkt wird dabei fast immer übersehen: Diese Regeln funktionieren nur, wenn die Führungsebene sie selbst einhält und ausdrücklich kommuniziert, dass Rückfragen erwünscht sind. Wo Nachfragen als Misstrauen gilt, nützt der beste Prozess nichts.

Sensibilisierung ist die zweite Säule, und hier zeigen sich klare Erfolgsmuster. Branchenauswertungen von Anbietern von Phishing-Simulationen, unter anderem der jährliche Benchmarking-Report von KnowBe4, zeigen übereinstimmend: Die Anfälligkeit von Belegschaften liegt ohne Training bei rund einem Drittel und sinkt bei kontinuierlichem Training über zwölf Monate auf einen einstelligen Prozentwert.

Entscheidend ist das Wort kontinuierlich. Eine einmalige Pflichtschulung pro Jahr bringt wenig. Wirksam wird das Training erst durch:

  • regelmäßige, kurze Lerneinheiten im Microlearning-Format
  • realistische Phishing-Simulationen, bei denen Mitarbeitende fingierte Angriffe im Arbeitsalltag erleben
  • eine Aufklärungsseite im Klick-Moment, die den Vorfall unmittelbar einordnet
  • rollenspezifische Inhalte, weil die Buchhaltung andere Beispiele braucht als der Vertrieb
  • Auffrischungen, sobald neue Bedrohungen auftauchen, etwa nach einer realen Angriffswelle in der eigenen Branche

Ein Hinweis zur Kultur: Simulationen wirken nur, wenn sie nicht als Fallenstellen wahrgenommen werden. Wer bei einem Klick eine Rüge erwartet, meldet einen echten Vorfall später nicht. Kommunizieren Sie vorab, dass simuliert wird, und behandeln Sie Klickraten als Kennzahl des Programms, nicht als Bewertung einzelner Personen.

Warum ein LMS für kontinuierliche Phishing-Schulung?

Ein Learning Management System ist die Infrastruktur, die kontinuierliche, skalierbare und nachweisbare Schulungen erst möglich macht.

1. Skalierbarkeit über die gesamte Belegschaft. Ob 50 oder 5.000 Personen: Pflichtkurse lassen sich einer Zielgruppe in wenigen Klicks zuweisen, inklusive automatischer Erinnerungen und Eskalationsstufen.

2. Microlearning statt Frontalunterricht. Statt einer 90-Minuten-Schulung pro Jahr verteilen sich kurze Einheiten von fünf bis zehn Minuten über das Jahr. Dieses Format wirkt nachweislich am besten gegen schnelles Vergessen.

3. Rollenspezifische Lernpfade. Buchhaltung, Geschäftsführung, IT, Vertrieb und Empfang sind unterschiedlich exponiert. Das System spielt die passenden Inhalte automatisch aus.

4. Simulationen mit direkter Aufklärung. Wer auf eine fingierte Mail klickt, landet auf einer Aufklärungsseite, die den Vorfall einordnet und das richtige Verhalten zeigt.

5. Nachweis und Reporting. NIS2, ISO 27001 und TISAX verlangen dokumentierte Schulungsmaßnahmen. Teilnahmequoten, Abschlüsse und Wissensstände lassen sich jederzeit auditfähig exportieren und liefern damit einen Nachweisbeitrag für Prüfungen.

6. Mehrsprachigkeit und Ortsunabhängigkeit. Internationale Teams, Außendienst, Schichtarbeit, Homeoffice: Alle lernen in ihrer Sprache, zu ihrem Zeitpunkt, auf ihrem Endgerät.

7. Schnelle Reaktion auf neue Bedrohungen. Taucht eine neue Angriffswelle mit Bezug zur eigenen Branche auf, lässt sich binnen Stunden ein kurzes Awareness-Modul zuweisen.

Speziell für Simulationen und Security-Awareness-Trainings gibt es reteach Phishing Awareness als eigenständige Komplettlösung: realistische Phishing-Mails im Versandrhythmus 14-tägig oder monatlich, eine Aufklärungsseite im Klick-Moment und Auswertungen nach Abteilung. Die Lösung ist datenschutzfreundlich gestaltet und lässt sich in der reteach-Plattform oder unabhängig davon nutzen.

Wie sich Schulungen datenschutzkonform aufsetzen lassen, behandeln die Beiträge zur datenschutzkonformen Weiterbildung und zu LMS und DSGVO.

Mitarbeiterin am Laptop – Sensibilisierung für CEO Fraud im Arbeitsalltag

Welche Inhalte gehören in eine Phishing-Schulung?

Bewährt hat sich eine modulare Struktur aus Basis, Vertiefung und aktuellen Themen.

Basismodule für alle Mitarbeitenden

  • Grundlagen: Was sind Phishing, Social Engineering und CEO-Betrug?
  • Typische Warnsignale in E-Mails, SMS und Anrufen
  • Sicherer Umgang mit Passwörtern und Zwei-Faktor-Authentifizierung
  • Verhalten bei einem vermuteten Angriff: Wer wird informiert, welche Schritte folgen?

Aufbaumodule für besonders gefährdete Rollen

  • Buchhaltung und Finance: CEO-Betrug, gefälschte Lieferantenrechnungen, Vier-Augen-Prinzip in der Praxis, Umgang mit Bankverbindungsänderungen
  • Assistenz und Empfang: Pretexting am Telefon, Umgang mit Druck und Dringlichkeit
  • Führungskräfte: Schutz der eigenen Identität, bewusster Umgang mit öffentlich verfügbaren Audio- und Videoaufnahmen
  • IT-Teams: Erkennung technischer Angriffsmuster und Reaktion im Ernstfall

Aktuelle Themen 2026

  • Deepfake- und Vishing-Erkennung: Wie unterscheide ich einen echten Videocall oder Anruf von einem gefälschten, und welcher Prozess ersetzt das Erkennen?
  • KI-generierte Phishing-Mails: Warum sprachliche Perfektion kein Echtheitsbeweis mehr ist
  • Quishing: Sicherer Umgang mit QR-Codes im Arbeitsalltag

Hinzu kommen wiederkehrende Phishing-Simulationen, die das theoretische Wissen unter realen Bedingungen testen und zugleich zeigen, wo noch Sensibilisierungsbedarf besteht.

Fazit und nächste Schritte

Phishing, Social Engineering und CEO-Betrug sind keine vorübergehende Erscheinung. Sie sind die zentrale Angriffsfläche moderner Unternehmen, und mit KI und Deepfakes hat sich ihr Gefahrenpotenzial vervielfacht.

Wer die Belegschaft einmal jährlich für 30 Minuten durchschult, erfüllt vielleicht eine Compliance-Anforderung, schafft aber kein Sicherheitsbewusstsein. Wirksamer Schutz entsteht durch kontinuierliches, kurzes und rollenspezifisches Lernen, kombiniert mit klaren organisatorischen Regeln.

Fünf Schritte für die Umsetzung:

  1. Rollen identifizieren, die am stärksten gefährdet sind, allen voran Zahlungsfreigabe und Assistenz.
  2. Organisatorische Regeln festlegen: Vier-Augen-Prinzip, Rückruf über bekannte Nummern, Code-Wort, Prozess für Bankverbindungsänderungen.
  3. Modular schulen: Basis für alle, Vertiefung für Risikogruppen.
  4. Auf kontinuierliches Microlearning umstellen statt auf den Jahrestermin.
  5. Simulationen ergänzen und die Klickrate als Programmkennzahl führen, nicht als Personalbewertung.

Ein konkreter erster Schritt, der nichts kostet: Prüfen Sie, ob in Ihrem Unternehmen heute jemand allein eine größere Zahlung freigeben kann. Wenn ja, ist das die dringlichste Baustelle, noch vor jeder Schulung.

Wie das Zusammenspiel aus Training und Simulation praktisch aussieht, zeigt reteach Phishing Awareness, wahlweise direkt in einer Live-Demo.ahlweise in Ihrer reteach-Plattform oder eigenständig. Mehr über reteach Phishing Awareness erfahren oder direkt eine Live-Demo buchen.

Häufig gestellte Fragen

Wie oft sollte eine Phishing-Schulung stattfinden?

Eine jährliche Pflichtschulung allein wirkt nachweislich wenig. Bewährt hat sich eine Kombination aus einer jährlichen Grundschulung und kurzen, wiederkehrenden Einheiten über das Jahr verteilt, ergänzt um regelmäßige Phishing-Simulationen. Wichtig sind zusätzlich anlassbezogene Auffrischungen, wenn eine neue Angriffswelle die eigene Branche trifft.

Was ist CEO-Betrug und wie schützt man sich davor?

Beim CEO-Betrug, auch Chefmasche genannt, geben sich Angreifer als Geschäftsführung aus und fordern unter Zeitdruck eine Überweisung oder vertrauliche Daten. Der wirksamste Schutz ist organisatorisch: Vier-Augen-Prinzip bei Zahlungen, Rückruf über eine bekannte Nummer und ein vereinbartes Code-Wort. Der zentrale Schulungssatz lautet, dass eine echte Führungskraft nie verlangt, einen Sicherheitsprozess zu umgehen.

Wie erkennen Mitarbeitende einen Deepfake-Videocall?

Optische Merkmale wie unnatürliche Übergänge am Haaransatz oder eine gleichbleibende Kopfhaltung können auffallen, sind aber unzuverlässig, weil die Qualität schnell steigt. Verlässlicher ist ein Verhaltenstest: die Person um eine spontane, unvorhergesehene Bewegung bitten oder eine Frage stellen, die nur sie beantworten kann. Am sichersten bleibt der Rückruf über eine bekannte Nummer.

Was ist Vishing und warum ist es gefährlicher geworden?

Vishing ist Phishing per Telefon. Gefährlicher geworden ist es durch Voice Cloning: Aus wenigen Sekunden öffentlich verfügbarem Audiomaterial lässt sich eine Stimme so überzeugend nachbilden, dass sie am Telefon kaum vom Original zu unterscheiden ist. Gegen Vishing helfen keine E-Mail-Filter, sondern nur feste Rückrufprozesse.

Wie wirksam sind Phishing-Simulationen?

Auswertungen von Anbietern zeigen übereinstimmend deutliche Rückgänge der Klickraten bei kontinuierlichem Training über mehrere Monate. Entscheidend ist die Umsetzung: Simulationen sollten vorab angekündigt sein, Ergebnisse als Programmkennzahl statt als Personalbewertung behandelt werden und im Klick-Moment eine kurze Aufklärung liefern.

Welche Nachweise verlangen NIS2, ISO 27001 und TISAX?

Alle drei erwarten dokumentierte Sensibilisierungsmaßnahmen, also nachvollziehbare Belege darüber, wer wann welche Schulung absolviert hat. Ein Learning Management System erzeugt diese Nachweise automatisch und macht sie auditfähig exportierbar. Die genauen Anforderungen unterscheiden sich je nach Rahmenwerk und Prüfumfang.

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Übersicht

DSGVO-Schulung 2026: Pflicht, Inhalte und Checkliste für Unternehmen

Erstellt am: 15. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert am: 7. Oktober 2026
Redaktion
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Mitarbeiter absolviert eine DSGVO-Schulung am Laptop in einem hellen modernen Büro

Wichtigste Erkenntnisse

  • Indirekte Schulungspflicht: Die DSGVO nennt keine ausdrückliche Schulungspflicht, leitet sie aber aus Art. 5 Abs. 2, Art. 32 Abs. 1 und Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO ab. Fehlende Nachweise wirken im Bußgeldverfahren erschwerend.
  • Empfohlene Häufigkeit: Eine jährliche Grundunterweisung gilt als Best Practice, ergänzt um anlassbezogene Schulungen bei Gesetzesänderungen, Datenpannen oder neuen Tools.
  • Pflichtinhalte: Rechtliche Grundlagen, Betroffenenrechte, sicherer Umgang mit personenbezogenen Daten, Meldewege bei Datenpannen, Phishing-Awareness und Datenschutz beim Einsatz von KI-Tools.
  • Zielgruppe: Alle Beschäftigten, die mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen, und zwar ab dem ersten Arbeitstag.
  • Neu 2026: Das NIS2-Umsetzungsgesetz gilt seit dem 6. Dezember 2025 ohne Übergangsfrist, die KI-Verordnung ist seit dem 2. August 2026 weitgehend anwendbar. Beides erweitert den Schulungsbedarf über die DSGVO hinaus.
  • Dokumentation: Teilnahme, Inhalte und Lernerfolg müssen nachweisbar dokumentiert sein, um der Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO zu genügen.

Eine regelmäßige DSGVO-Schulung gehört für Unternehmen längst zum Pflichtprogramm und ist zugleich die wirksamste Einzelmaßnahme gegen Datenpannen. Denn die entstehen selten aus böser Absicht, sondern fast immer durch fehlendes Wissen: Der Verizon Data Breach Investigations Report führt seit Jahren einen Großteil aller Sicherheitsvorfälle auf den Faktor Mensch zurück, also auf Fehlbedienung, Fehlversand oder Social Engineering. Wer die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung ernst nimmt, muss seine Mitarbeitenden deshalb regelmäßig und nachweisbar schulen.

Doch was genau ist Pflicht? Wie oft muss geschult werden, welche Inhalte gehören hinein, und welche Formate funktionieren in der Praxis? Dieser Leitfaden gibt einen branchenübergreifenden Überblick, liefert eine Checkliste für die eigenen Schulungsmaterialien und zeigt, was sich 2026 durch NIS2 und die KI-Verordnung geändert hat.

Inhalt

1. Was ist eine DSGVO-Schulung?
2. DSGVO-Schulung, Datenschutzschulung oder Datenschutzunterweisung?
3. Ist eine DSGVO-Schulung Pflicht?
4. Wer muss an einer DSGVO-Schulung teilnehmen?
5. Welche Inhalte gehören in eine DSGVO-Schulung?
6. Welche Schulungsmaterialien brauchen Sie?
7. Wie oft sollte eine DSGVO-Schulung stattfinden?
8. Welche Formate eignen sich für eine DSGVO-Schulung?
9. Wer darf eine DSGVO-Schulung durchführen?
10. Wie dokumentiere ich die DSGVO-Schulung rechtssicher?
11. Welche Bußgelder drohen ohne DSGVO-Schulung?
12. Was ist 2026 neu bei DSGVO-Schulungen?
13. DSGVO-Schulung mit reteach
14. Fazit und nächste Schritte
15. Häufig gestellte Fragen

Was ist eine DSGVO-Schulung?

Eine DSGVO-Schulung ist eine strukturierte Sensibilisierung von Beschäftigten zu den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Ziel ist, dass alle Mitarbeitenden, die im Arbeitsalltag mit personenbezogenen Daten in Kontakt kommen, diese rechtssicher und verantwortungsvoll verarbeiten.

Die Schulung deckt die rechtlichen Grundlagen ebenso ab wie konkrete Verhaltensregeln im Umgang mit Kundendaten, Personalinformationen, E-Mails, mobilen Geräten oder Cloud-Diensten. Sie ist damit ein zentraler Baustein eines funktionierenden Datenschutzmanagementsystems (DSMS) und Voraussetzung dafür, der Rechenschaftspflicht nachzukommen.

DSGVO-Schulung, Datenschutzschulung oder Datenschutzunterweisung?

In Ausschreibungen, Auditberichten und Schulungsplänen tauchen drei Begriffe nebeneinander auf. Gemeint ist meist dasselbe, die Nuancen unterscheiden sich aber:

BegriffÜblicher Bedeutungsschwerpunkt
DSGVO-SchulungBetont den rechtlichen Rahmen. Verbreitet, wenn es um Compliance-Nachweise und Prüfungen durch Aufsichtsbehörden geht.
DatenschutzschulungDer weitere Oberbegriff. Schließt Landesdatenschutzrecht, BDSG, Beschäftigtendatenschutz und Branchenvorgaben ein.
DatenschutzunterweisungAus der Arbeitsschutzsprache entlehnt. Betont den wiederkehrenden Pflichtcharakter und die Nachweisbarkeit der Teilnahme.

Rechtlich macht die Bezeichnung keinen Unterschied. Entscheidend ist, dass die Maßnahme inhaltlich angemessen, auf die Rolle zugeschnitten und dokumentiert ist. Wer intern von „Unterweisung“ spricht, signalisiert allerdings deutlicher, dass die Teilnahme nicht freiwillig ist. Wie sich Datenschutz in ein Gesamtkonzept aus wiederkehrenden Unterweisungen einfügt, lesen Sie in unserer Übersicht dazu.

Ist eine DSGVO-Schulung Pflicht?

Die kurze Antwort: Ja — wenn auch nicht ausdrücklich. Die DSGVO formuliert keine eigene Vorschrift wie „Alle Mitarbeitenden sind einmal jährlich zu schulen“. Die Pflicht ergibt sich jedoch indirekt aus mehreren Artikeln:

  • Art. 5 Abs. 2 DSGVO (Rechenschaftspflicht): Verantwortliche müssen nachweisen können, dass sie die Grundsätze der Datenverarbeitung einhalten. Ohne geschultes Personal ist dieser Nachweis kaum zu erbringen.
  • Art. 32 Abs. 1 DSGVO (Technische und organisatorische Maßnahmen): Unternehmen müssen geeignete Maßnahmen zur Datensicherheit treffen. Schulungen zählen zu den zentralen organisatorischen Maßnahmen.
  • Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO (Aufgaben des Datenschutzbeauftragten): Datenschutzbeauftragte müssen die Sensibilisierung und Schulung der beteiligten Mitarbeitenden überwachen. Die Verordnung setzt Schulungen damit als selbstverständlich voraus.

In der Praxis heißt das: Fehlt der Nachweis regelmäßiger Schulungen, fällt das ins Gewicht, sobald eine Aufsichtsbehörde prüft. Behörden wie das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht fragen Schulungsmaßnahmen in ihren Prüffragebögen routinemäßig ab. Eine DSGVO-Schulung ist damit faktisch Pflicht.

Für Geschäftsführungen kommt eine eigene Ebene hinzu: Sie tragen die Organisations- und Kontrollverantwortung dafür, dass Schulungen überhaupt stattfinden. Was daraus konkret folgt, beschreiben wir im Beitrag zu den Pflichten der Geschäftsführung bei Compliance-Schulungen.

Wer muss an einer DSGVO-Schulung teilnehmen?

Geschult werden müssen alle Beschäftigten, die im Rahmen ihrer Tätigkeit personenbezogene Daten verarbeiten. Das sind in den meisten Unternehmen praktisch alle. Konkret zählen dazu:

  • Mitarbeitende in HR und Personalwesen, die mit Bewerbungsunterlagen, Verträgen und Gehaltsdaten arbeiten
  • Vertriebs- und Marketingteams, die Kundendaten erfassen, CRM-Systeme nutzen oder Newsletter versenden
  • IT- und Administrationsteams mit Zugriff auf Systeme und Datenbanken
  • Kundendienst und Support, die Anfragen Betroffener entgegennehmen
  • Führungskräfte, die Verantwortung für datenschutzkonforme Prozesse in ihren Teams tragen
  • Gewerbliche Mitarbeitende in Logistik, Fertigung oder Außendienst, die mit Kundendaten oder Lieferdokumenten umgehen

Auch Auszubildende, Werkstudierende und befristet Beschäftigte gehören dazu. Externe Auftragsverarbeitende sollten zusätzlich vertraglich zur Schulung verpflichtet werden.

Wichtig ist der Zeitpunkt: Eine Erstunterweisung sollte bereits im digitalen Onboarding stattfinden, also bevor neue Beschäftigte erstmals mit personenbezogenen Daten arbeiten. Wer erst nach Monaten schult, riskiert genau in der heikelsten Phase einen Vorfall.


Welche Inhalte gehören in eine DSGVO-Schulung?

Die DSGVO macht keine konkreten Vorgaben zu Schulungsinhalten. Aus der gängigen Praxis und den Empfehlungen der Aufsichtsbehörden ergeben sich aber klare Pflichtinhalte für eine Grundschulung.

1. Rechtlicher Rahmen und Grundbegriffe

  • Zweck und Geltungsbereich von DSGVO und BDSG
  • Was sind personenbezogene Daten, was besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO?
  • Grundprinzipien: Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung, Speicherbegrenzung, Integrität

2. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

  • Einwilligung, Vertragserfüllung, berechtigtes Interesse, gesetzliche Pflicht
  • Anforderungen an eine wirksame Einwilligung und deren Widerruf

3. Rechte der Betroffenen

  • Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch
  • Wie reagiere ich, wenn ein Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO eingeht?

4. Sicherer Umgang mit Daten im Arbeitsalltag

  • Passwortrichtlinien und Zwei-Faktor-Authentifizierung
  • Versand von E-Mails: BCC, Verschlüsselung, Anhänge
  • Umgang mit mobilen Geräten, USB-Sticks und Cloud-Diensten
  • Datenschutz im Homeoffice und auf Reisen

5. Erkennen von Risiken

  • Phishing-E-Mails und Social Engineering
  • Schadsoftware und Ransomware
  • Unbefugter Zugriff und Shoulder Surfing

6. Verhalten im Fall einer Datenpanne

  • Wie erkenne ich eine Datenpanne überhaupt?
  • Meldewege im Unternehmen
  • 72-Stunden-Meldepflicht an die Aufsichtsbehörde nach Art. 33 DSGVO

7. Sanktionen und Konsequenzen

  • Bußgeldrahmen der DSGVO und Haftungsfragen
  • Reputationsschäden und arbeitsrechtliche Folgen

8. Aktuelle Themen 2026

  • Datenschutz bei KI-Tools wie ChatGPT, Microsoft Copilot oder Gemini
  • Schnittstellen zur KI-Verordnung und zu NIS2
  • Internationale Datentransfers nach dem EU-US Data Privacy Framework

Über die Grundschulung hinaus sind vertiefende Module für exponierte Bereiche sinnvoll, etwa für HR, Marketing, IT, das Gesundheitswesen oder den öffentlichen Sektor. Für die Phishing-Komponente eignet sich eine fortlaufende Simulation besser als ein einmaliges Kapitel, wie sie reteach Phishing Awareness bereitstellt.

Zwei Mitarbeitende lernen gemeinsam in einer DSGVO-Schulung am Laptop

Welche Schulungsmaterialien brauchen Sie?

Wer eine Datenschutzschulung selbst aufsetzt, braucht mehr als einen Foliensatz. Die folgende Checkliste deckt ab, was im Prüfungsfall vorliegen sollte.

Checkliste: Materialien für eine DSGVO-Schulung

  • Schulungskonzept mit Zielgruppen, Turnus und Lernzielen, abgelegt im Datenschutzmanagementsystem
  • Curriculum mit Modulübersicht und Zeitangaben
  • Lerninhalte als Video, Foliensatz oder interaktives Modul, auf aktuellem Rechtsstand
  • Praxisbeispiele aus dem eigenen Unternehmen, nicht nur allgemeine Fälle
  • Lernerfolgskontrolle mit definierter Bestehensgrenze
  • Teilnahmenachweis oder Zertifikat mit Datum und Schulungsumfang
  • Kurzreferenz für den Arbeitsplatz, etwa ein einseitiger Verhaltensleitfaden
  • Meldeformular für Datenschutzvorfälle inklusive Eskalationsweg
  • Nachweisliste der Teilnehmenden mit Funktion und Abschlussdatum
  • Änderungshistorie, die dokumentiert, wann Inhalte zuletzt aktualisiert wurden

Beispiel-Curriculum für eine jährliche Grundschulung

ModulInhaltDauerZielgruppe
1Grundbegriffe und Prinzipien der DSGVO10 Min.Alle
2Rechtsgrundlagen und Einwilligung10 Min.Alle
3Betroffenenrechte und Auskunftsersuchen10 Min.Alle, vertieft für HR und Support
4Sicherer Umgang mit Daten am Arbeitsplatz15 Min.Alle
5Phishing und Social Engineering10 Min.Alle
6Datenpanne erkennen und melden10 Min.Alle
7Datenschutz beim Einsatz von KI-Tools10 Min.Alle mit KI-Zugang
8Abschlusstest10 Min.Alle

Als Faustregel gilt: Eine Grundunterweisung von 60 bis 90 Minuten deckt den allgemeinen Bedarf ab. Rollen mit erhöhtem Risiko benötigen zusätzliche Vertiefungsmodule.

Wer die Inhalte nicht selbst produzieren möchte, kann fertige, juristisch geprüfte Module einsetzen. Diese lassen sich entweder in einem eigenen Lernsystem nutzen oder als Kurse für Ihr LMS in eine bestehende Plattform einbinden.

Wie oft sollte eine DSGVO-Schulung stattfinden?

Die DSGVO macht zur Häufigkeit keine konkreten Vorgaben. Aufsichtsbehörden, Datenschutzbeauftragte und Branchenverbände empfehlen aber übereinstimmend einen jährlichen Turnus als Best Practice.

Zusätzliche anlassbezogene Schulungen sind sinnvoll bei:

  • Neueinstellungen: Erstunterweisung im Rahmen des Onboardings
  • Gesetzesänderungen oder neuen Urteilen: etwa zur KI-Verordnung oder zu internationalen Datentransfers
  • Einführung neuer Tools oder Prozesse: beim Rollout eines neuen CRM, ERP oder KI-Assistenten
  • Nach einer Datenpanne: als Korrektur- und Sensibilisierungsmaßnahme
  • Bei Funktionswechseln: wenn Mitarbeitende in datenschutzkritischere Rollen wechseln

Auch zwischen den großen Terminen lohnen sich kurze Refresher, etwa Mikro-Lerneinheiten zu Phishing oder Passwortsicherheit. Sie halten das Thema präsent, ohne den Arbeitsalltag stark zu unterbrechen.

Welche Formate eignen sich für eine DSGVO-Schulung?

Auch zur Form macht die DSGVO keine Vorgaben. Entscheidend ist, dass die Schulung inhaltlich angemessen, nachweisbar und wirksam ist. In der Praxis haben sich drei Formate etabliert.

FormatStärkenGrenzen
PräsenzschulungHohe Interaktion, Raum für Rückfragen, Diskussion konkreter PraxisfälleHoher organisatorischer und finanzieller Aufwand, schwer skalierbar, schwer regelmäßig auffrischbar
Live-Online-SchulungStandortunabhängig, mit Diskussion und Q&AFeste Termine, geringere Flexibilität, Aufmerksamkeit lässt online schneller nach
E-LearningZeit- und ortsunabhängig, wiederholbar, skalierbar, automatische Dokumentation, einheitlicher WissensstandWeniger persönlicher Austausch, erfordert gut produzierte Inhalte

Für Nachweiszwecke hat E-Learning einen strukturellen Vorteil: Teilnahme, Testergebnis und Zertifikat entstehen automatisch und sind auf Knopfdruck auswertbar. Bei einer Präsenzschulung hängt der Nachweis an einer Unterschriftenliste, die im Prüfungsfall vollständig und auffindbar sein muss. Dieselbe Logik gilt für Nachweispflichten außerhalb der DSGVO, etwa im Rahmen von NIS2.

Für die meisten Unternehmen ist ein Blended-Learning-Ansatz sinnvoll: E-Learning für die regelmäßige Grundunterweisung, ergänzt um Präsenz- oder Live-Formate für Vertiefungen und Diskussionen mit dem Datenschutzbeauftragten.


Wer darf eine DSGVO-Schulung durchführen?

Die DSGVO macht hierzu keine Qualifikationsvorgaben. In der Praxis sollte die Schulung von fachlich qualifizierten Personen verantwortet werden, typischerweise:

  • dem internen oder externen Datenschutzbeauftragten, sofern bestellt
  • spezialisierten Fachanwältinnen und Fachanwälten für IT-Recht und Datenschutz
  • erfahrenen Datenschutzberatungen
  • professionellen E-Learning-Anbietern mit juristisch geprüften Inhalten

Ein Hinweis aus der Praxis: Der interne Datenschutzbeauftragte ist häufig ein nebenbei weitergebildetes Teammitglied und nicht zwingend auch ein guter Trainer. In dem Fall lohnt sich die Auslagerung der jährlichen Grundunterweisung an spezialisierte Anbieter, während die Vertiefung intern bleibt.

Wie dokumentiere ich die DSGVO-Schulung rechtssicher?

Die Dokumentation ist der eigentliche Hebel im Audit- oder Bußgeldfall. Folgende Nachweise sollten Sie zu jeder Schulung aufbewahren:

  • Teilnehmendenliste mit Namen, Datum und Funktion
  • Schulungsinhalte und vermittelte Themen, also Curriculum, Folien und Modulinhalte
  • Lernerfolgskontrolle, etwa durch einen Abschlusstest
  • Teilnahmezertifikate mit Datum und Schulungsumfang
  • Schulungskonzept als Teil des Datenschutzmanagementsystems

Bei E-Learning über ein Learning Management System (LMS) entstehen diese Nachweise automatisch. Teilnahmen, Quiz-Ergebnisse und Zertifikate werden zentral gespeichert und sind jederzeit auswertbar, was den Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden erheblich vereinfacht.

Worauf Sie bei der Auswahl eines datenschutzkonformen Systems achten sollten, lesen Sie im Beitrag zu LMS und DSGVO. Wie Sie Ihre Trainingsprozesse insgesamt datenschutzkonform aufsetzen, behandelt der Beitrag zur datenschutzkonformen Weiterbildung.

Welche Bußgelder drohen ohne DSGVO-Schulung?

Eine fehlende Schulung ist für sich genommen kein eigener Bußgeldtatbestand. Sie wird relevant, sobald etwas passiert. Der Bußgeldrahmen der DSGVO liegt bei bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, bei schweren Verstößen bei bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent.

Entscheidend ist Art. 83 Abs. 2 DSGVO: Bei der Bemessung berücksichtigen die Aufsichtsbehörden unter anderem den Grad der Verantwortung und die getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Nachweisbare, regelmäßige Schulungen zählen genau dort hinein und können ein Bußgeld spürbar senken. Umgekehrt gilt: Wer nach einem Vorfall keine Schulungshistorie vorlegen kann, argumentiert aus einer deutlich schwächeren Position.

Hinzu kommen zwei Risiken, die oft übersehen werden:

  • Schadensersatzansprüche Betroffener nach Art. 82 DSGVO, die unabhängig vom behördlichen Bußgeld geltend gemacht werden können
  • Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Mitbewerber Verstöße gegen die DSGVO unter bestimmten Voraussetzungen wettbewerbsrechtlich verfolgen können, was das Abmahnrisiko erweitert

Was ist 2026 neu bei DSGVO-Schulungen?

Drei Entwicklungen prägen das Schulungsjahr 2026.

1. NIS2 ist in Deutschland geltendes Recht

Das NIS2-Umsetzungsgesetz wurde am 13. November 2025 vom Bundestag verabschiedet, am 20. November 2025 vom Bundesrat bestätigt und trat am 6. Dezember 2025 in Kraft, und zwar ohne Übergangsfrist. Das Registrierungsportal des BSI ging am 6. Januar 2026 an den Start, die Frist zur Erstregistrierung endete am 6. März 2026. Betroffen sind rund 30.000 Einrichtungen in 18 Sektoren, in der Regel ab 50 Beschäftigten oder 10 Millionen Euro Jahresumsatz. Damit rutscht ein erheblicher Teil des Mittelstands erstmals in eine Cybersicherheitsregulierung, die Schulungen und die Verantwortung der Geschäftsleitung ausdrücklich adressiert. Datenschutz- und Informationssicherheitsschulungen sollten deshalb gemeinsam geplant werden.

2. Die KI-Verordnung ist weitgehend anwendbar

Seit dem 2. Februar 2025 gilt die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 KI-VO: Wer KI-Systeme einsetzt, muss die eigenen Beschäftigten entsprechend qualifizieren. Seit dem 2. August 2026 sind zudem die meisten übrigen Vorschriften der Verordnung anwendbar. Für die Fristen rund um Hochrisiko-KI-Systeme sind über den Digital Omnibus Verschiebungen beschlossen worden, die laufend zu beobachten sind. Viele Unternehmen kombinieren DSGVO- und KI-Schulung, um Synergien zu nutzen. Was dabei zu beachten ist, beschreiben wir im Beitrag zur KI-Schulungspflicht.

3. Der Digital Omnibus stellt Teile der DSGVO zur Diskussion

Die EU-Kommission hat mit dem Digital Omnibus ein Vereinfachungspaket vorgelegt, das unter anderem Änderungen an der DSGVO vorsieht, etwa bei der Definition personenbezogener Daten und bei Informationspflichten. Für die KI-Verordnung gibt es seit dem 7. Mai 2026 eine politische Einigung, der Datenschutzteil des Pakets wird davon getrennt weiterverhandelt. Für die Praxis heißt das: Der heutige Rechtsstand gilt unverändert, Schulungsinhalte sollten aber so aufgebaut sein, dass sich einzelne Module ohne Neuproduktion austauschen lassen.

DSGVO-Schulung mit reteach

Wer die Schulung nicht selbst produzieren will, findet bei reteach fertige Inhalte, die sich direkt einsetzen oder an das eigene Unternehmen anpassen lassen.

MerkmalUmsetzung bei reteach
FormatE-Learning, zeit- und ortsunabhängig, auf Desktop und mobil
UmfangGrundschulung Datenschutz plus Vertiefungsmodule für exponierte Rollen
AktualitätSelbstproduzierte Kurse, laufend an die Rechtslage angepasst
LernerfolgIntegrierte Tests mit definierter Bestehensgrenze
NachweisAutomatische Teilnahmedokumentation und Zertifikate im System
ErinnerungenAutomatisierte Wiedervorlage für den jährlichen Turnus
Einsatz im eigenen LMSKurse auch als SCORM-Paket für bestehende Plattformen verfügbar
ErgänzungPhishing-Simulationen als fortlaufende Awareness-Maßnahme
ZielgruppeUnternehmen im Mittelstand, von 50 bis 5.000 Mitarbeitenden

Die vollständige Übersicht finden Sie in den Compliance- und Datenschutz-Schulungen.

Fazit und nächste Schritte

Eine DSGVO-Schulung ist auch 2026 keine Kür, sondern faktisch Pflicht, und zugleich eine der wirksamsten Maßnahmen gegen Datenpannen, Bußgelder und Reputationsschäden. Wer einmal jährlich strukturiert schult, anlassbezogen nachsteuert und die Teilnahme sauber dokumentiert, ist auf der sicheren Seite.

Neu ist, dass der Datenschutz nicht mehr allein steht: NIS2 und die KI-Verordnung erweitern den Kreis der Schulungspflichten erheblich, und beide verlangen dieselben Nachweise. Wer die drei Themen in einem System plant, spart doppelte Arbeit.

Für die Umsetzung gilt: praxisnah, interaktiv und nachweisbar sind die drei wichtigsten Erfolgskriterien. Ein konkreter nächster Schritt ist der Abgleich der eigenen Materialien mit der Checkliste in Abschnitt 6, gefolgt von der Festlegung eines verbindlichen Turnus für das kommende Jahr.

Häufig gestellte Fragen

Ist eine DSGVO-Schulung gesetzlich vorgeschrieben?

Die DSGVO enthält keine ausdrückliche Schulungspflicht. Sie ergibt sich indirekt aus Art. 5 Abs. 2, Art. 32 Abs. 1 und Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO. In der Praxis ist die Schulung damit verpflichtend, weil Unternehmen sonst ihrer Rechenschaftspflicht nicht nachkommen können.

Wie oft muss eine Datenschutzschulung stattfinden?

Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Als Best Practice gilt ein jährlicher Turnus, ergänzt um anlassbezogene Schulungen bei Neueinstellungen, Gesetzesänderungen, neuen Tools oder nach einer Datenpanne.

Was ist der Unterschied zwischen DSGVO-Schulung und Datenschutzunterweisung?

Inhaltlich meist keiner. „Datenschutzunterweisung“ betont den wiederkehrenden Pflichtcharakter und stammt aus der Arbeitsschutzsprache, „DSGVO-Schulung“ betont den rechtlichen Rahmen. Beide müssen angemessen, rollenbezogen und dokumentiert sein.

Wer muss an einer DSGVO-Schulung teilnehmen?

Alle Beschäftigten, die personenbezogene Daten verarbeiten, einschließlich Auszubildender, Werkstudierender und befristet Beschäftigter. Externe Auftragsverarbeitende werden vertraglich zur Schulung verpflichtet.

Wie lange dauert eine DSGVO-Schulung?

Eine Grundunterweisung deckt den allgemeinen Bedarf in der Regel in 60 bis 90 Minuten ab. Rollen mit erhöhtem Risiko benötigen zusätzliche Vertiefungsmodule von jeweils 15 bis 30 Minuten.

Welche Schulungsmaterialien brauche ich für den Nachweis?

Schulungskonzept, Curriculum, Lerninhalte, Lernerfolgskontrolle, Teilnahmenachweise und eine Änderungshistorie der Inhalte. Die vollständige Aufstellung finden Sie in der Checkliste in diesem Beitrag.

Kann eine DSGVO-Schulung online stattfinden?

Ja. Die DSGVO macht keine Formvorgaben. E-Learning hat für den Nachweis sogar Vorteile, weil Teilnahme, Testergebnis und Zertifikat automatisch dokumentiert werden.

Welche Bußgelder drohen bei fehlenden Schulungsnachweisen?

Fehlende Schulungen sind kein eigener Bußgeldtatbestand, fließen aber nach Art. 83 Abs. 2 DSGVO in die Bemessung ein. Der Rahmen reicht bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Wie hängen DSGVO-Schulung und KI-Schulungspflicht zusammen?

Art. 4 KI-VO verlangt seit dem 2. Februar 2025 ausreichende KI-Kompetenz bei Beschäftigten, die KI-Systeme einsetzen. Da KI-Nutzung fast immer personenbezogene Daten berührt, lassen sich beide Themen sinnvoll in einem Schulungspfad kombinieren.

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EU AI Act (KI-Verordnung): Was Unternehmen 2026 wissen und tun müssen

Erstellt am: 13. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert am: 1. Oktober 2026
Redaktion
Redaktion
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Umsetzung des EU AI Act im Unternehmen: Mitarbeitender dokumentiert KI-Systeme am Laptop

Wichtigste Erkenntnisse

  • Stufenweise Geltung: Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) ist seit dem 1. August 2024 in Kraft und wird bis August 2028 schrittweise anwendbar.
  • Digital Omnibus: Seit dem 27. Juli 2026 gilt die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744. Sie verschiebt die Hochrisiko-Pflichten auf den 2. Dezember 2027 (Anhang III) und den 2. August 2028 (Anhang I).
  • KI-Kompetenz nach Art. 4: Die Pflicht bleibt bestehen, ist aber neu gefasst. Anbieter und Betreiber müssen Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihres Personals zu fördern, statt ein bestimmtes Niveau sicherzustellen.
  • Transparenz nach Art. 50: Seit dem 2. August 2026 müssen Chatbots, Deepfakes und KI-generierte Inhalte gekennzeichnet werden.
  • Aufsicht und Bußgelder: In Deutschland ist seit dem 2. August 2026 die Bundesnetzagentur zentrale KI-Aufsicht. Bei verbotenen Praktiken drohen bis zu 35 Mio. Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes.

Mit dem EU AI Act, auf Deutsch KI-Verordnung, hat die Europäische Union das weltweit erste umfassende Gesetz zur Künstlichen Intelligenz geschaffen. Es ist seit dem 1. August 2024 in Kraft und betrifft praktisch jedes Unternehmen, das KI-Systeme einsetzt oder anbietet. Im Juli 2026 hat der Digital Omnibus wichtige Fristen und Pflichten geändert.

Dieser Leitfaden fasst den Stand nach dem Omnibus zusammen: Risikoklassen, Stichtage, Bußgelder, zuständige Behörden und die Schritte, die Unternehmen jetzt angehen sollten.

Inhalt

1. Was ist der EU AI Act?
2. Wer ist vom EU AI Act betroffen?
3. Welche Risikoklassen unterscheidet der EU AI Act?
4. Welche Pflichten gelten ab wann?
5. Welche Strafen drohen und wer prüft die Einhaltung?
6. Was müssen Unternehmen jetzt tun?
7. Wie unterstützt ein LMS bei der EU AI Act-Umsetzung?
8. Fazit & Nächste Schritte
9. Häufig gestellte Fragen

1. Was ist der EU AI Act?

Der EU AI Act ist die Verordnung (EU) 2024/1689 und seit dem 1. August 2024 in Kraft. Er teilt KI-Systeme in vier Risikoklassen ein und knüpft daran gestaffelte Pflichten. Der EU AI Act ist die Verordnung (EU) 2024/1689 und seit dem 1. August 2024 in Kraft. Er teilt KI-Systeme in vier Risikoklassen ein und knüpft daran gestaffelte Pflichten. Die Verbote nach Art. 5 und die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4 gelten seit dem 2. Februar 2025. Die vollen Hochrisiko-Pflichten greifen nach der Änderung durch den Digital Omnibus erst am 2. Dezember 2027 beziehungsweise am 2. August 2028.

Auch bekannt als KI-Verordnung oder AI Act, ist er das weltweit erste umfassende Gesetz seiner Art und verfolgt drei zentrale Ziele:

  • Schutz der Grundrechte, Gesundheit und Sicherheit der Menschen in der EU
  • Förderung vertrauenswürdiger und transparenter KI
  • Sicherstellung eines funktionierenden Binnenmarkts für KI-Anwendungen

Der EU AI Act folgt einem risikobasierten Ansatz: Je höher das Risiko, das von einer KI-Anwendung ausgeht, desto strenger sind die Anforderungen. Damit unterscheidet er sich grundlegend von technologieneutralen Regulierungen wie der DSGVO.

Wichtig zu wissen: Der EU AI Act gilt extraterritorial. Auch Unternehmen außerhalb der EU müssen ihn einhalten, wenn ihre KI-Systeme in der EU genutzt werden oder ihre Ausgaben dort verwendet werden.

2. Wer ist vom EU AI Act betroffen?

Der EU AI Act unterscheidet vier Rollen, die jeweils eigene Pflichten haben:

  • Anbieter (Provider): Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln oder unter eigenem Namen in Verkehr bringen
  • Betreiber (Deployer): Unternehmen, die KI-Systeme in ihrer beruflichen Tätigkeit einsetzen
  • Importeure und Händler: Unternehmen, die KI-Systeme aus Drittländern in die EU bringen oder weitergeben

In der Praxis sind die meisten Unternehmen Betreiber, etwa wenn sie ChatGPT, Microsoft Copilot oder andere KI-Tools im Arbeitsalltag nutzen. Achtung: Wer ein bestehendes KI-System wesentlich verändert oder für einen neuen Zweck einsetzt, kann zum Anbieter werden und übernimmt dann deutlich umfangreichere Pflichten (Art. 25 Abs. 1).

Gilt der EU AI Act auch für kleine Unternehmen?

Ja. Der EU AI Act sieht keine generelle Ausnahme für KMU oder Startups vor. Art. 62 enthält aber Erleichterungen, etwa bevorzugten Zugang zu KI-Reallaboren, und Art. 99 Abs. 6 begrenzt die Bußgelder auf den jeweils niedrigeren Betrag. Der Digital Omnibus hat einen Teil dieser Erleichterungen, zum Beispiel die vereinfachte technische Dokumentation, auf kleine Midcaps ausgeweitet.

3. Welche Risikoklassen unterscheidet der EU AI Act?

Das Herzstück des EU AI Act ist die vierstufige Risikoklassifizierung. Je höher das Risiko, desto strenger die Anforderungen:

Verbotene KI-Praktiken (Art. 5)

Diese KI-Anwendungen sind seit dem 2. Februar 2025 EU-weit untersagt (Art. 5 Abs. 1). Dazu zählen:

  • Social Scoring durch öffentliche oder private Stellen
  • Manipulative KI, die das Verhalten von Menschen ohne deren Wissen beeinflusst
  • Biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung im öffentlichen Raum (mit engen Ausnahmen)
  • Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen
  • Ungezieltes Auslesen von Gesichtsbildern zum Aufbau von Gesichtsdatenbanken
  • KI-Systeme zur Erzeugung nicht einvernehmlicher intimer Darstellungen oder von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs (durch den Digital Omnibus ergänzt, gilt ab dem 2. Dezember 2026)

Hochrisiko-KI-Systeme

Diese Systeme sind grundsätzlich zulässig, unterliegen aber einem umfangreichen Pflichtenkatalog: Konformitätsbewertung, technische Dokumentation, menschliche Aufsicht und Datenqualitätsstandards. Sie sind in zwei Anhängen geregelt:

Anhang III (eigenständige Hochrisiko-Systeme):

  • Biometrie und Emotionserkennung
  • Kritische Infrastruktur (Energie, Wasser, Verkehr)
  • Bildung und Berufsausbildung
  • Personalwesen (Bewerberauswahl, Leistungsbeurteilung, Beförderung)
  • Kreditvergabe und Versicherungen
  • Strafverfolgung, Migration und Justiz

Anhang I (KI als Sicherheitskomponente in regulierten Produkten):

  • Medizinprodukte
  • Aufzüge, Spielzeug
  • Maschinen und Fahrzeuge
  • Sonstige Produkte mit EU-Konformitätsbewertung

Im HR-Bereich sind viele KI-Anwendungen hochrisiko-relevant. Eine Vertiefung mit konkreten Schulungsanforderungen liefert unser Artikel zur KI-Schulungspflicht nach Art. 4 EU AI Act.

Begrenztes Risiko (Art. 50)

Diese Kategorie umfasst KI-Systeme mit Transparenzpflichten. Sie gelten seit dem 2. August 2026 EU-weit:

  • Chatbots müssen offenlegen, dass es sich um KI handelt
  • KI-generierte Inhalte (Text, Bild, Audio, Video) müssen gekennzeichnet werden
  • Deepfakes sind verpflichtend als solche zu markieren

Für generative KI-Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, gilt bei der maschinenlesbaren Kennzeichnung (Art. 50 Abs. 2) eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.

Minimales Risiko

Spam-Filter, KI-gestützte Empfehlungssysteme oder einfache Automatisierungen fallen in diese Klasse. Hier gelten keine spezifischen Pflichten, lediglich freiwillige Verhaltenskodizes. Die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4 betrifft aber auch Unternehmen, die nur solche Systeme einsetzen.

4. Welche Pflichten gelten ab wann?

Der EU AI Act wird stufenweise anwendbar. Der EU AI Act wird stufenweise anwendbar. So sieht der Zeitplan nach dem Digital Omnibus aus, der am 27. Juli 2026 in Kraft getreten ist:

DatumWas tritt in Kraft?
1. August 2024Verordnung tritt formal in Kraft
2. Februar 2025Verbote (Art. 5) und KI-Kompetenzpflicht (Art. 4)
2. August 2025Governance-Regeln und Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI)
27. Juli 2026Digital Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744) tritt in Kraft, Art. 4 neu gefasst
2. August 2026Transparenzpflichten (Art. 50), Start der nationalen Aufsicht, in Deutschland durch die Bundesnetzagentur
2. Dezember 2026Neue Verbote nach Art. 5, Ende der Übergangsfrist für die Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 2 bei Bestandssystemen
2. Dezember 2027Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III (ursprünglich 2. August 2026)
2. August 2028Hochrisiko-Pflichten nach Anhang I (ursprünglich 2. August 2027)
Die vier Risikoklassen des EU AI Act und die KI-Kompetenzpflicht, die schon heute gilt.

Was hat der Digital Omnibus geändert?

Die EU-Kommission hat den Digital Omnibus im November 2025 vorgeschlagen, Parlament und Rat haben sich am 7. Mai 2026 politisch geeinigt. Die Verordnung (EU) 2026/1744 wurde am 8. Juli 2026 verabschiedet und gilt seit dem 27. Juli 2026. Hintergrund der Verschiebung: Harmonisierte Normen und Verfahren für die Konformitätsbewertung lagen noch nicht ausreichend vor.

BereichVor dem OmnibusNach dem Omnibus
KI-Kompetenz (Art. 4)Anbieter und Betreiber stellen ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherAnbieter und Betreiber ergreifen Maßnahmen, um die KI-Kompetenz ihres Personals zu fördern
Hochrisiko nach Anhang IIIab 2. August 2026ab 2. Dezember 2027
Hochrisiko nach Anhang Iab 2. August 2027ab 2. August 2028
Transparenz (Art. 50)ab 2. August 2026unverändert ab 2. August 2026, Übergangsfrist für die Kennzeichnung bei Bestandssystemen bis 2. Dezember 2026
Verbote (Art. 5)seit 2. Februar 2025unverändert, zusätzliche Verbote ab 2. Dezember 2026
Erleichterungenfür KMUteilweise auch für kleine Midcaps

Für die Praxis heißt das: Die Schulungspflicht ist nicht weggefallen. Sie verlangt kein festes Kompetenzniveau mehr, aber nachvollziehbare Maßnahmen. Wer schult und das dokumentiert, ist weiterhin auf der sicheren Seite.

Mitarbeitende prüfen gemeinsam KI-Anwendungen am Laptop – Umsetzung der EU AI Act-Pflichten im Unternehmen

5. Der EU AI Act sieht abgestufte Sanktionen je nach Pflichtverletzung vor:

  • Verbotene KI-Praktiken: bis zu 35 Mio. Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 99 Abs. 3)
  • Verstöße gegen andere Pflichten, etwa Hochrisiko- oder Transparenzanforderungen: bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % (Art. 99 Abs. 4)
  • Falsche Angaben gegenüber Behörden: bis zu 7,5 Mio. Euro oder 1 % (Art. 99 Abs. 5)

Maßgeblich ist jeweils der höhere Betrag. Für KMU und Startups gilt der niedrigere (Art. 99 Abs. 6).

KI-MIG: Das deutsche Durchführungsgesetz

Deutschland setzt den EU AI Act mit dem Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz (KI-MIG) um. Das Bundeskabinett hat den Entwurf im Februar 2026 beschlossen, der Bundestag hat ihn am 11. Juni 2026 verabschiedet und der Bundesrat am 10. Juli 2026 gebilligt. Das Gesetz gilt seit dem 2. August 2026. Es regelt die nationale Marktüberwachung, die Bußgeldverfahren und die Einrichtung von KI-Reallaboren.

Bundesnetzagentur als zentrale KI-Aufsicht

In Deutschland ist die Bundesnetzagentur zentrale Marktüberwachungsbehörde für KI-Systeme, soweit keine Fachbehörde zuständig ist. Für KI im Finanzsektor bleibt zum Beispiel die BaFin zuständig. Bei der Bundesnetzagentur entsteht außerdem eine unabhängige KI-Marktüberwachungskammer für sensible Bereiche wie Strafverfolgung und Justiz. Seit dem 2. August 2026 kann die Aufsicht aktiv prüfen, die vollständige Hochrisiko-Aufsicht folgt mit den Stichtagen 2027 und 2028.

Zivilrechtliche Risiken

Neben Bußgeldern drohen zivilrechtliche Haftungsrisiken. Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853 erfasst Software und KI-Systeme ausdrücklich als Produkte, die Mitgliedstaaten müssen sie bis zum 9. Dezember 2026 umsetzen. Für die Geschäftsführung gilt außerdem: Wer KI-Pflichten im Unternehmen nicht organisiert, riskiert eine Verletzung der Sorgfaltspflichten und damit persönliche Haftung, etwa nach § 43 Abs. 2 GmbHG oder § 93 Abs. 2 AktG. Mehr dazu im Beitrag zu den Pflichten der Geschäftsführung bei Compliance-Schulungen.ührung bedeutet das: Verstöße gegen den EU AI Act können als Verletzung der Sorgfaltspflichten der Geschäftsleitung zur persönlichen Haftung führen.

6. Was müssen Unternehmen jetzt tun?

Auch wenn die Hochrisiko-Pflichten erst Ende 2027 greifen, sollten die Vorbereitungen jetzt starten. Eine Konformitätsbewertung dauert erfahrungsgemäß mehrere Monate. Wer erst Mitte 2027 beginnt, schafft die Frist kaum.

Ein praxistauglicher Umsetzungsplan in fünf Schritten:

1) KI-Inventar erstellen

Welche KI-Systeme sind im Unternehmen im Einsatz, offiziell und inoffiziell? Wer ist verantwortlich? Welche Daten werden verarbeitet? Dieses Inventar bildet die Grundlage für alle weiteren Schritte und sollte innerhalb weniger Wochen stehen.

2) Risikoklassifizierung

Jedes System wird gegen Anhang III geprüft. Wichtig: Auch wenn das Ergebnis „kein Hochrisiko“ lautet, muss die Bewertung dokumentiert (Art. 6 Abs. 4) und das System in der EU-Datenbank registriert werden (Art. 49 Abs. 2).

3) KI-Kompetenz aufbauen (Art. 4)

Art. 4 verpflichtet alle Anbieter und Betreiber, Maßnahmen zur KI-Kompetenz ihres Personals zu ergreifen. Die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025. Seit dem Digital Omnibus muss kein bestimmtes Kompetenzniveau mehr sichergestellt werden, gefordert sind aber nachvollziehbare Maßnahmen. Die Pflicht greift unabhängig von Branche und Unternehmensgröße, sobald Beschäftigte KI-Werkzeuge beruflich nutzen. Welche Rollen betroffen sind, welche Inhalte sinnvoll sind und wie sich der Nachweis führen lässt, steht ausführlich unter KI-Schulungspflicht.

4) Governance-Strukturen aufbauen

Risikomanagementsystem, Verantwortlichkeiten, Dokumentationsrahmen: Für Hochrisiko-KI-Systeme müssen diese Strukturen bis zum 2. Dezember 2027 stehen, für Systeme nach Anhang I bis zum 2. August 2028. Weil Aufbau und Abstimmung Zeit brauchen, lohnt es sich, schon 2026 damit zu beginnen.

5) Dokumentation aufsetzen

Standardisierte Informationsblätter für jedes KI-System, technische Dokumentation, Schulungsnachweise: Audit-Sicherheit entsteht durch konsequente Dokumentation. Eine Lernplattform mit revisionssicherer Dokumentation deckt den Schulungs- und Nachweis-Teil zentral ab.

Parallel: Weitere EU-Compliance-Anforderungen

Der EU AI Act ist nicht die einzige neue Regulierung, die HR- und Compliance-Verantwortliche 2026 fordert. Parallel greifen weitere Vorgaben wie die EU-Entgelttransparenzrichtlinie und die NIS2-Schulungspflicht für IT-Sicherheit. Eine integrierte Compliance-Strategie macht die Umsetzung deutlich effizienter.

7. Wie unterstützt ein LMS bei der EU AI Act-Umsetzung?

Ein Learning Management System (LMS) wie reteach unterstützt Unternehmen an mehreren Stellen der EU AI Act-Compliance:

  • KI-Kompetenz nach Art. 4: Kurse für alle Mitarbeitenden, automatisch nach Rolle und Abteilung zugewiesen
  • Fertige Kursinhalte: ein Kurskatalog mit über 500 anpassbaren Kursen, unter anderem zu KI-Kompetenz, Datenschutz und IT-Sicherheit
  • Vertiefte Schulungen für Hochrisiko-Bereiche: Spezialkurse für HR, Recruiting, Compliance und Geschäftsführung
  • Revisionssichere Dokumentation: Kursabschlüsse, Zertifikate und Wiederholungsfristen zentral belegt, genau das, worauf es nach der Neufassung von Art. 4 ankommt
  • Automatisierte Wiederholungen: Zertifikate mit Ablaufdatum, Erinnerungen, Eskalationen

So lassen sich KI-Kompetenz, digitale Compliance-Schulungen und andere Pflichtschulungen mit deutlich weniger Aufwand für HR und Compliance steuern.

8. Fazit & Nächste Schritte

Der EU AI Act ist die umfangreichste KI-Regulierung weltweit. Für Unternehmen in der EU ist er keine Frage des Ob, sondern des Wann. Der Digital Omnibus hat die Hochrisiko-Pflichten auf 2027 und 2028 verschoben und Art. 4 neu gefasst. Unverändert gilt: KI-Kompetenz ist seit Februar 2025 Pflicht, die Transparenzpflichten greifen seit August 2026, und die Bundesnetzagentur hat ihre Aufsicht aufgenommen.

Wer jetzt mit dem KI-Inventar, der Risikoklassifizierung und der Schulung der Mitarbeitenden beginnt, schafft die Grundlage für eine strukturierte Compliance bis zu den nächsten Stichtagen und stärkt zugleich die digitale Kompetenz im Unternehmen.

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Häufig gestellte Fragen

Ist der EU AI Act schon in Kraft?

Ja. Der EU AI Act ist seit dem 1. August 2024 in Kraft und wird stufenweise anwendbar. Verbote und KI-Kompetenzpflicht gelten seit Februar 2025, die Transparenzpflichten seit August 2026. Die Hochrisiko-Pflichten folgen am 2. Dezember 2027 und am 2. August 2028.

Was ist der Digital Omnibus zum EU AI Act?

Der Digital Omnibus ist die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744, die seit dem 27. Juli 2026 gilt. Sie verschiebt die Hochrisiko-Fristen, fasst die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 neu, ergänzt neue Verbote und weitet Erleichterungen auf kleine Midcaps aus.

Gilt die KI-Schulungspflicht nach dem Digital Omnibus noch?

Ja. Anbieter und Betreiber müssen weiterhin Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihres Personals zu fördern. Ein bestimmtes Kompetenzniveau müssen sie nicht mehr garantieren. Schulungen mit dokumentiertem Abschluss bleiben der einfachste Nachweis.

Wer überwacht den EU AI Act in Deutschland?

Zentrale Aufsichtsbehörde ist die Bundesnetzagentur. Grundlage ist das KI-MIG, das seit dem 2. August 2026 gilt. Für einzelne Sektoren bleiben Fachbehörden zuständig, etwa die BaFin für den Finanzbereich.

Welche Strafen sieht der EU AI Act vor?

Bei verbotenen KI-Praktiken drohen bis zu 35 Mio. Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes, bei anderen Pflichtverstößen bis zu 15 Mio. Euro oder 3 %. Falsche Angaben gegenüber Behörden kosten bis zu 7,5 Mio. Euro oder 1 %. Für KMU gilt jeweils der niedrigere Betrag.

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Übersicht

Compliance LMS Vergleich 2026: 8 Plattformen für Pflichtschulungen im DACH-Check

Erstellt am: 17. April 2026
Zuletzt aktualisiert am: 7. Oktober 2026
Redaktion
Redaktion
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Frau arbeitet konzentriert an einem Laptop in einem modernen Büro – symbolisiert die Nutzung eines Compliance-LMS im Unternehmensalltag.

Wichtigste Erkenntnisse:

  • Ein Compliance LMS automatisiert Pflichtschulungen und sorgt für revisionssichere Nachweise – ohne manuelle Listen oder Excel-Tracking.
  • Die größten Unterschiede liegen nicht in Features, sondern in der Prozesslogik – von Content-lastigen Lösungen bis zu vollwertigen Compliance-Systemen.
  • Viele Anbieter sind entweder stark im Content oder im System – selten in beidem gleichzeitig.
  • Für den Mittelstand sind einfache, schnell einsetzbare Lösungen oft die bessere Wahl als komplexe Enterprise-Systeme.
  • Die richtige Entscheidung hängt vor allem von Komplexität, Zielgruppe und internen Ressourcen ab – nicht von der Anzahl der Features.

Unternehmen müssen heute eine Vielzahl an Pflichtschulungen zuverlässig umsetzen – von Datenschutz über Arbeitsschutz bis hin zu IT-Sicherheit. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Dokumentation, Nachweise und Auditfähigkeit kontinuierlich.

Viele Organisationen arbeiten noch mit fragmentierten Lösungen oder manuellen Prozessen. Das führt nicht nur zu hohem Aufwand, sondern auch zu echten Risiken im Audit.

Ein Compliance LMS löst genau dieses Problem: Es automatisiert Pflichtschulungen, steuert sie zentral und dokumentiert sie revisionssicher. Doch der Markt ist unübersichtlich – und die Unterschiede zwischen den Anbietern sind größer, als es auf den ersten Blick scheint.

Dieser Compliance LMS Vergleich zeigt Ihnen die wichtigsten Plattformen für Pflichtschulungen, digitale Unterweisungen und E-Learning Compliance im DACH-Raum – und hilft Ihnen, die passende Lösung für Ihr Unternehmen zu finden.

Inhalt

1. Was ist ein Compliance LMS? – Definition
2. Compliance LMS oder klassisches LMS – wann reicht was?
3. Compliance LMS Vergleich: 8 Anbieter auf einen Blick
4. Was ein gutes Compliance LMS im Vergleich auszeichnet
5. Die 8 Anbieter im Detail
6. Welche Pflichtschulungen lassen sich mit einem Compliance LMS abbilden?
7. Welche Lösung passt zu Ihrem Unternehmen?
8. Was kostet ein Compliance LMS? Preismodelle im Vergleich
9. Typische Fehler beim Compliance LMS Vergleich
10. Wo findet man unabhängige Bewertungen für Compliance LMS?
11. Fazit: Das beste Compliance LMS ist das passendste
12. Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Compliance LMS? – Definition

Acht Plattformen decken Pflichtschulungen im deutschsprachigen Raum ab: reteach, domeba, Secova SAM, der Unterweisungs-Manager des UNIVERSUM Verlags, lawpilots, das Compliance College der Haufe Akademie, doinstruct und skillsforwork. Sie unterscheiden sich weniger im Funktionsumfang als in der Ausrichtung – einige liefern vor allem geprüfte Kursinhalte, andere das System für Zuweisung, Fristen und Nachweis.

Ein Compliance LMS (Learning Management System) ist eine Software, die Pflichtschulungen automatisch zuweist, durchführt und revisionssicher dokumentiert – speziell ausgerichtet auf gesetzliche Anforderungen wie DSGVO, Arbeitsschutz, IT-Sicherheit oder Korruptionsprävention.

Der entscheidende Unterschied zu einem klassischen LMS: Ein Compliance LMS bildet nicht nur Lernprozesse ab, sondern den gesamten Nachweis- und Steuerungsprozess – von der automatischen Zuweisung über Fristenmanagement bis zur auditfähigen Dokumentation.

Compliance LMS oder klassisches LMS – wann reicht was?

Vergleichstabelle: Klassisches LMS vs. Compliance LMS mit je fünf Einsatzfeldern.

Nicht jedes Unternehmen braucht sofort ein spezialisiertes Compliance LMS. Die Frage ist, welche Anforderungen tatsächlich im Vordergrund stehen.

Ein klassisches LMS ist die richtige Wahl, wenn Lernen und Mitarbeiterentwicklung im Mittelpunkt stehen: Onboarding, Produkttrainings, Soft Skills, Führungskräfteentwicklung. Es geht darum, Wissen zu vermitteln – nicht darum, Nachweise zu erbringen.

Ein Compliance LMS wird dann notwendig, wenn gesetzliche Pflichten ins Spiel kommen: wenn Schulungen revisionssicher dokumentiert, Fristen automatisch überwacht und Nachweise im Auditfall auf Knopfdruck bereitgestellt werden müssen.

Ein klassisches LMS ist ausreichend, wenn Schulungen primär der Weiterentwicklung dienen: Onboarding, Soft Skills, Produkttrainings. Nachweise spielen keine Rolle, Fristen müssen nicht überwacht werden.

Ein Compliance LMS wird notwendig, sobald gesetzliche Pflichten ins Spiel kommen. Konkret: wenn DSGVO-Unterweisungen revisionssicher dokumentiert werden müssen, wenn Arbeitsschutzschulungen nach DGUV nachgewiesen werden müssen, wenn Behörden oder Auditoren Schulungsnachweise anfordern oder wenn Wiederholungsschulungen automatisch und fristgerecht ausgelöst werden sollen. Ein klassisches LMS stößt in diesen Szenarien regelmäßig an seine Grenzen – nicht weil es die Inhalte nicht abbilden kann, sondern weil die Prozesslogik dahinter fehlt.

Für viele Unternehmen im Mittelstand ist die Antwort nicht entweder/oder – sie brauchen beides. Plattformen wie reteach lösen dieses Problem, indem sie ein vollwertiges LMS mit optionaler Compliance-Funktionalität kombinieren: Unternehmen starten mit dem, was sie gerade brauchen, und erweitern bei Bedarf.

Compliance LMS Vergleich: 8 Anbieter auf einen Blick

Der folgende Überblick zeigt die wichtigsten Tools im direkten Vergleich – die Details und Unterschiede erklären wir anschließend im Artikel.

ToolTypFokusFür wen geeignet
reteachLMS mit Compliance-Fokus, Kurskatalog (auch als SCORM) und Modul für Phishing AwarenessPflichtschulungen & allgemeines LernenKMU, Mittelstand
domebaEHS-, ESG- & Compliance-Plattformkomplexe EHS/ESG/QM-ProzesseEnterprise, regulierte Branchen
Secova SAMEHS-Software (sam®)Arbeitssicherheit & ComplianceIndustrie, alle regulierten Branchen
Unterweisungs-Manager (UNIVERSUM Verlag)Unterweisungssoftware, Inhalte auch als SCORMStandardisierte PflichtunterweisungenKMU, Mittelstand
lawpilotsCompliance-Trainings + LMS+Compliance-Inhalte & SchulungsverwaltungMittelstand, Enterprise, international
Compliance College (Haufe Akademie)Compliance-Lernplattform mit Content-FokusCompliance & Datenschutz-TrainingsMittelstand, Enterprise
doinstructSchulungs- und Operations-Excellence-Plattformrollenspezifische Trainings am ShopfloorFrontline, Non-Desk, Produktion
elearnioCorporate Learning PlattformOnboarding, Training & ComplianceStartups, KMU

Was ein gutes Compliance LMS im Vergleich auszeichnet

Ein klassisches LMS reicht für Compliance oft nicht aus. Der entscheidende Unterschied liegt in der Tiefe der Prozesse, nicht in der Oberfläche.

Ein gutes Compliance LMS sorgt dafür, dass Schulungen nicht nur bereitgestellt, sondern vollständig abgebildet werden – von der Zuweisung bis zur Dokumentation.

Automatisierung statt manueller Prozesse: Schulungen werden automatisch zugewiesen, Erinnerungen laufen im Hintergrund und Fristen werden zuverlässig eingehalten – ohne dass HR manuell nachfassen muss.

Revisionssichere Nachweise: Alle Schulungsstände, Zertifikate und Historien sind jederzeit abrufbar – ein zentraler Punkt für Audits und Behördenanfragen.

Aktuelle und rechtssichere Inhalte: Gerade bei Compliance-Themen ist die Aktualität entscheidend. Veraltete Inhalte können im Ernstfall haften.

Einfache Bedienbarkeit im Alltag: Ein System bringt nur dann echten Mehrwert, wenn es intern auch genutzt wird – ohne große Schulung oder aufwendiges IT-Projekt.

Die 8 Anbieter im Detail

reteach

reteach ist ein modulares Lernsystem für den Mittelstand, das ein vollwertiges LMS, einen Kurskatalog und ein Phishing-Awareness-Modul kombiniert. Der Vorteil im Compliance-Kontext: Unternehmen müssen sich nicht zwischen System und Content entscheiden – und sie müssen sich auch nicht zwischen beidem entscheiden, wenn bereits ein LMS im Einsatz ist, denn die Compliance-Kurse gibt es ebenso als SCORM-Paket für das vorhandene System.

Die wichtigsten Stärken im Überblick:

  • vollwertiges LMS für eigene Inhalte, Lernpfade und Schulungen – inklusive KI-gestützter Kurserstellung
  • über 500 fertige Kurse zu Datenschutz, Arbeitsschutz, IT-Sicherheit, Compliance und Soft Skills (siehe Compliance & Datenschutz Schulungen)
  • 59 interaktive Compliance-, Datenschutz- und IT-Security-Kurse, von Juristen entwickelt, mit monatlichem fachlichem Review für rechtlich relevante Themen und dokumentierten Aktualisierungen samt Info-E-Mail an die Kunden
  • Kurse auch als SCORM 1.2 und 2004 für das bestehende LMS – ein Paket je Kurs mit allen Sprachversionen darin, je nach Kurs 10, 15 oder 33 Sprachen (Kurse für Ihr LMS)
  • Company Edition: eigene Meldewege, Ansprechpersonen, Richtlinien, Prozesse und Branding im Standardkurs
  • nativer Compliance-Workflow mit automatischer Zuweisung, Pflichtteilnahme, Fristen und Erinnerungen
  • auditfähige Dokumentation, Zertifikate und klare Reports
  • über 100 Integrationen, u. a. in HR-Systeme wie Personio
  • reteach Phishing Awareness als Modul oder eigenständige Lösung – fortlaufende Phishing-Simulationen mit Sofort-Aufklärung im Klick-Moment
  • Implementierung innerhalb von 24 Stunden – ohne IT-Projekt
  • DSGVO-konformes Hosting in Deutschland

Für sehr große, international aufgestellte Organisationen gibt es spezialisiertere Lösungen. Für den Mittelstand im DACH-Raum bietet reteach die Balance aus Flexibilität, Compliance-Tiefe und einfacher Einführung – und lässt offen, ob die Inhalte im reteach LMS oder im bereits genutzten System laufen.


domeba

domeba ist eine etablierte EHS-, ESG- und Quality-Management-Plattform, die sich vor allem an größere Organisationen und regulierte Branchen richtet. Der Scope geht dabei deutlich über ein klassisches Compliance LMS hinaus: CSRD-Reporting, Lieferkettengesetz und Qualitätsmanagement sind vollständig integriert. Früher unter dem Namen imansys bekannt, läuft die Plattform heute ausschließlich unter domeba.com.

Die wichtigsten Stärken im Überblick:

  • umfangreiche EHS-, ESG- und QM-Funktionalität in einem System
  • modularer Aufbau für komplexe Anforderungen (EHS, ESG, QM, Mehrmandantenmanagement)
  • KI-gestützte Gefährdungsbeurteilung und automatisierte Gefahrstoffverwaltung
  • detaillierte Audit-Trails und Dokumentationsmöglichkeiten
  • geeignet für stark regulierte Branchen und internationale Organisationen
  • über 2,6 Millionen Anwender

Diese Tiefe hat ihren Preis: Einführung, Konfiguration und Betrieb sind aufwendiger als bei schlankeren Lösungen. domeba eignet sich daher vor allem für Unternehmen, die komplexe EHS- und Compliance-Anforderungen systematisch steuern müssen und entsprechende Ressourcen mitbringen.


Secova SAM (sam®)

sam® von Secova ist eine browserbasierte EHS-Software, die Unternehmen bei der Erfüllung ihrer betrieblichen und gesetzlichen Pflichten in Arbeitsschutz, Umweltmanagement und HR unterstützt. Die Plattform läuft ohne lokale Installation direkt im Browser – der Fokus liegt auf Prozesskontrolle und Nachweissicherheit, nicht auf der Lernoberfläche.

Die wichtigsten Stärken im Überblick:

  • starker Fokus auf Arbeitssicherheit und EHS-Prozesse
  • strukturierte Unterweisungsprozesse mit zuverlässiger Dokumentation
  • breite Branchenabdeckung: Industrie, Banken, Versicherungen, Gesundheitswesen, Energieversorger
  • moderne Erweiterungen: KI-gestützte Begehungen, VR-Unterstützung (sam®-VR), NIS-2-Schulungen via G DATA
  • intuitive Benutzeroberfläche, direkt im Browser nutzbar
  • kostenloser Demozugang verfügbar

Für Unternehmen, bei denen Arbeitssicherheit und operative Compliance im Zentrum stehen, ist sam® eine ausgereifte und praxiserprobte Lösung.


Unterweisungs-Manager (UNIVERSUM Verlag)

Der Unterweisungs-Manager ist ein Produkt der UNIVERSUM Verlag GmbH aus Wiesbaden und eine spezialisierte Lösung für digitale Pflichtunterweisungen. Das System ist TÜV-NORD-zertifiziert und trägt das DGUV-Zertifikat – ein relevantes Qualitätsmerkmal für Unternehmen mit entsprechenden Prüfpflichten.

Die wichtigsten Stärken im Überblick:

  • über 100 fertige Unterweisungsthemen ab Werk (von DGUV bis Datenschutz)
  • revisionssichere Dokumentation, Langzeitarchiv und Zertifikatsdruck
  • Blended Learning: Kombination aus Online-Unterweisungen und Präsenzschulungen
  • eigene Inhalte per PowerPoint oder PDF einfach hochladbar
  • HR-Systemanbindung (SAP, Loga, Sage u.a.)
  • automatisierte Erinnerungen und Folgeunterweisungen

Der Unterweisungs-Manager ist kein Universalsystem, sondern ein solides, fokussiertes Tool für Unternehmen, die standardisierte Unterweisungsprozesse schnell und rechtssicher abdecken wollen – ohne den Aufwand einer vollständigen LMS-Einführung.


lawpilots

lawpilots ist ein spezialisierter Anbieter für Compliance-Trainings, der sich durch juristisch geprüfte Inhalte und eine eigene Lernplattform auszeichnet. Die Kurse entstehen in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Schürmann Rosenthal Dreyer (SRD) – mehrfach von JUVE ausgezeichnet und in The Legal 500 gelistet. Über 1.300 Unternehmen weltweit, darunter Deutsche Bahn, Lufthansa und E.ON, setzen auf lawpilots.

Die wichtigsten Stärken im Überblick:

  • über 45 E-Learnings zu Datenschutz, IT-Sicherheit, ESG, KI-Compliance und Arbeitsschutz
  • Inhalte von Rechtsexperten entwickelt und bei Gesetzesänderungen aktualisiert
  • 35+ Sprachen im Gesamtportfolio – die Zahl der Sprachversionen unterscheidet sich je Kurs deutlich, von einer Sprache bis über 30
  • Gamification, Storytelling und adaptive Lernkonzepte als Kernmethodik
  • eigenes LMS+ für Schulungsverwaltung, automatisierte Reports und rechtssicheres Tracking
  • Auslieferung über die eigene Plattform oder per SCORM ins bestehende LMS
  • ergänzend Phishing-Bundles und Lösungen für gewerbliche Belegschaften
  • mobilfähig, nutzbar ohne E-Mail-Login

lawpilots ist heute kein reiner Content-Anbieter mehr; das LMS+ ergänzt die Inhalte um Verwaltung und Nachweisführung. Besonders stark ist der Anbieter bei internationalem Schulungsbedarf. Wer die Inhalte im eigenen LMS betreiben will, sollte vorab drei Dinge klären, die im Betrieb den Aufwand bestimmen: wie Aktualisierungen dokumentiert und ausgeliefert werden, ob Sprachversionen als ein Paket je Kurs oder als Einzeldateien kommen, und wie weit sich Meldewege, Ansprechpersonen und interne Richtlinien in die Standardkurse einarbeiten lassen.


Compliance College (Haufe Akademie)

Das Compliance College ist die digitale Compliance-Lernplattform aus dem Umfeld der Haufe Akademie und positioniert sich als Komplettlösung für Compliance-Trainings im DACH-Raum. Es ist deutlich mehr als ein reines Content-Angebot: Das Compliance College bringt eine eigene Lernumgebung mit Reporting-Cockpit, adaptivem Lernen und automatisierten Prozessen mit.

Die wichtigsten Stärken im Überblick:

  • umfangreiche Trainings zu Datenschutz, IT-Sicherheit, Arbeitsschutz und KI (EU AI Act)
  • adaptiver Lernansatz: Inhalte passen sich an den Wissensstand der Mitarbeitenden an
  • automatisierte Wiederholungsschulungen und Richtlinien-Rollout mit Bestätigungsdokumentation
  • ISO 27001:2022, TISAX und DSGVO-konform
  • transparentes Preismodell: ab 0,56 € je Mitarbeiter/Monat
  • Inhalte von Fachexperten entwickelt

Die Prozesssteuerung ist solide vorhanden, aber enger auf Compliance-Content ausgerichtet als ein vollständiges universelles LMS. Das Compliance College eignet sich besonders für Unternehmen, die Inhalte und Plattform aus einem Guss wollen – ohne selbst Kurse entwickeln zu müssen.


doinstruct

doinstruct ist eine Schulungsplattform, die konsequent für operative und Frontline-Teams am Shopfloor entwickelt wurde. Der Ansatz unterscheidet sich grundlegend von klassischen LMS: Mitarbeitende erhalten automatisch rollenspezifische Trainings – standortgenau, in ihrer Sprache, ohne App-Download oder Passwort-Login.

Die wichtigsten Stärken im Überblick:

  • rollenspezifische, standortbezogene Schulungen – automatisch ausgespielt
  • 35+ Sprachen, kein Passwort-Login, kein App-Download nötig
  • IFS8- und GFSI-konform – audit-ready für Lebensmittel-, Produktions- und Logistikbranchen
  • ISO 27001-zertifiziert, in Deutschland entwickelt und gehostet
  • KI-gestützte Inhaltserstellung und -aktualisierung (Genius Engine), inklusive automatischer Übersetzung
  • Implementierung innerhalb von 24 Stunden möglich

doinstruct ist kein allgemeines Compliance LMS, sondern ein operatives Schulungssystem für gewerbliche Teams. Für Unternehmen mit vielen Frontline-Mitarbeitenden an mehreren Standorten ist es eine der spezialisiertesten Lösungen auf dem Markt.


skillsforwork

skillsforwork ist eine deutsche E-Learning- und Unterweisungsplattform mit starkem Fokus auf kuratiertem Experten-Content. Der Anbieter kombiniert eine Lernplattform mit fertigen, regelmäßig aktualisierten Schulungs- und Unterweisungsinhalten zu Arbeitsschutz, Datenschutz, Compliance und IT-Sicherheit – modular buchbar und mit ausgeprägten Branchenlösungen, etwa für die Pflege (skillsforwork | care).

Die wichtigsten Stärken im Überblick:

  • kuratierter Experten-Content zu Arbeitsschutz, Datenschutz, Compliance und IT-Sicherheit, laufend aktualisiert
  • modular buchbare Themen- und Branchenpakete (u. a. Pflege/Care und Pflegeausbildung)
  • integriertes Autorentool für eigene E-Learnings (Drag-and-Drop, Multimedia)
  • Präsenz-, Online- und E-Learning-Formate kombinierbar (Blended Learning)
  • Mandantenfähigkeit und Anmeldung von Mitarbeitenden ohne E-Mail-Adresse
  • Nachweisarchiv mit Teilnahmebestätigungen und Dokumentation
  • automatisierte Micro-Learnings und Phishing-Simulationen zum Aufbau einer „Human Firewall“

skillsforwork eignet sich besonders für Unternehmen, die fertige, fachlich kuratierte Compliance- und Unterweisungsinhalte aus einer Hand wollen – inklusive Plattform, ohne Inhalte selbst entwickeln zu müssen. Besonders stark ist der Anbieter in regulierten und branchenspezifischen Umfeldern wie der Pflege.

Welche Pflichtschulungen lassen sich mit einem Compliance LMS abbilden?

Übersicht der Schulungsthemen eines Compliance LMS: DSGVO, Arbeitsschutz, IT-Sicherheit, Branchenspezifische Themen

Ein Compliance LMS für den DACH-Raum sollte folgende Schulungsthemen zuverlässig abdecken können:

  • Datenschutz & DSGVO – jährliche Pflichtunterweisung für alle Mitarbeitenden
  • IT-Sicherheit & Informationssicherheit – inkl. NIS-2-Anforderungen
  • Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit – DGUV-konforme Unterweisungen
  • Compliance-Grundlagen – Korruptionsprävention, Code of Conduct, Kartellrecht
  • ESG & Nachhaltigkeit – Lieferkettengesetz, CSRD-Anforderungen
  • KI-Compliance – Schulungen zum EU AI Act
  • Branchenspezifische Themen – z.B. Lebensmittelsicherheit (IFS, GFSI), Pharma, Finanzbranche

Ein Sonderfall ist die Schulung zum Verhaltenskodex: Sie muss nicht nur zugewiesen, sondern in ihrer Wirkung überwacht werden – inklusive Bestätigung der Kenntnisnahme und dokumentierter Auffrischung. Wie sich das organisieren lässt, steht im Detail unter Verhaltenskodex erstellen.

Welche Lösung passt zu Ihrem Unternehmen?

Die Wahl des richtigen Systems hängt stark von der eigenen Ausgangssituation ab. Die folgende Übersicht zeigt typische Szenarien aus der Praxis:

Wenn Sie…Passende Tools
Pflichtschulungen schnell und strukturiert umsetzen wollenreteach, Unterweisungsmanager
komplexe EHS-, ESG- und Compliance-Prozesse abbilden müssendomeba, Secova SAM
vor allem hochwertige, juristisch entwickelte Compliance-Inhalte nutzen möchtenlawpilots, Compliance College, reteach
viele operative oder mobile Mitarbeitende am Shopfloor schulendoinstruct
Compliance mit Onboarding und Training kombinieren möchtenreteach, elearnio
eigene Kurse erstellen und flexibel verwalten möchtenreteach, elearnio
eine Kombination aus LMS, Automatisierung und Compliance-Prozessen suchenreteach
international aufgestellt sind und viele Sprachen benötigenlawpilots, doinstruct, reteach
Ihr bestehendes LMS behalten und nur Inhalte per SCORM ergänzen wollenreteach, lawpilots, Compliance College

Was kostet ein Compliance LMS? Preismodelle im Vergleich

Wer einen Compliance LMS Vergleich durchführt, stößt schnell auf ein Problem: Die meisten Anbieter kommunizieren ihre Preise nicht öffentlich. Individuelle Angebote sind die Regel, pauschale Listenpreise die Ausnahme.

Grundsätzlich lassen sich drei Preismodelle unterscheiden. Die meisten SaaS-Lösungen wie reteach oder elearnio rechnen pro Nutzer und Monat ab – der Preis sinkt typischerweise mit steigender Nutzerzahl. Spezialisierte EHS-Plattformen wie domeba oder Secova SAM werden meist individuell kalkuliert, abhängig von Modulen, Nutzerzahl und Implementierungsaufwand. Content-fokussierte Anbieter wie lawpilots arbeiten oft mit Lizenzmodellen pro Kurs oder Kurspaket, ergänzt um eine Plattformgebühr.

Als einziger Anbieter in diesem Compliance LMS Vergleich kommuniziert das Compliance College öffentlich Preise: ab 0,56 € je Mitarbeiter und Monat. Das ist ein hilfreicher Anhaltspunkt – deckt aber nur einen Teil des Marktes ab.

Für die Budgetplanung gilt: Die Lizenzkosten sind oft nur ein Teil der tatsächlichen Kosten. Implementierung, Schulung, Content-Erstellung und laufender Support sollten bei der Kalkulation immer mitberücksichtigt werden.

Eine detaillierte Kostenaufstellung inklusive ROI-Beispielen finden Sie in unserem Artikel „Was kostet ein LMS?“.


Typische Fehler beim Compliance LMS Vergleich

Fehler 1: Features statt Prozesse bewerten. Viele Unternehmen vergleichen Anbieter anhand von Feature-Listen. Entscheidend ist jedoch, ob die Prozesslogik zur eigenen Arbeitsweise passt.

Fehler 2: Den Einführungsaufwand unterschätzen. Enterprise-Systeme wie domeba bieten enorme Tiefe – erfordern aber auch entsprechende Ressourcen in der Einführung. Für viele Mittelständler ist ein schlankeres System der bessere Start.

Fehler 3: Content und System verwechseln. Einige Anbieter (Compliance College, lawpilots) kommen vom Content her, andere (domeba, Secova SAM) vom System. Nur wenige bieten beides gleichwertig – und noch weniger lassen die Inhalte wahlweise auf der eigenen oder auf der bereits vorhandenen Plattform laufen. Prüfen Sie deshalb getrennt: Passt die Prozesslogik? Und: Bekomme ich die Inhalte auch dorthin, wo meine Nutzerverwaltung schon liegt?

Fehler 4: Auditfähigkeit nachträglich nachrüsten wollen. Revisionssichere Dokumentation muss von Anfang an im System angelegt sein – nicht als Add-on.

Zwei Mitarbeitende sitzen zusammen an einem modernen Büroarbeitsplatz und arbeiten gemeinsam an einem Laptop. Im Hintergrund sind weitere Personen in einem hellen, offenen Großraumbüro zu sehen.

Wo findet man unabhängige Bewertungen für Compliance LMS?

Wer einen Compliance LMS Vergleich nicht nur auf Basis von Herstelleraussagen durchführen möchte, findet auf mehreren unabhängigen Plattformen echte Nutzerbewertungen und redaktionelle Einschätzungen:

  • OMR Reviews – eine der führenden Software-Bewertungsplattformen im DACH-Raum mit verifizierten Nutzerbewertungen zu LMS- und Compliance-Tools
  • Capterra – internationaler Vergleichsdienst mit Filtermöglichkeiten nach Unternehmensgröße, Branche und Budget
  • digital affin – deutschsprachiges Vergleichsportal mit redaktionellen Tests zu HR- und Lernplattformen

Diese Plattformen eignen sich besonders gut, um Nutzererfahrungen aus der Praxis zu lesen und verschiedene Anbieter anhand konkreter Bewertungskriterien gegenüberzustellen.

Fazit: Das beste Compliance LMS ist das passendste

Ein Compliance LMS ist kein klassisches Software-Tool, sondern ein System zur Absicherung von Prozessen und zur Einhaltung gesetzlicher Pflichten.

Die entscheidende Frage ist nicht, welches Tool die meisten Features hat, sondern welches die eigenen Anforderungen im DACH-Kontext am besten abbildet.

Unternehmen sollten daher zuerst ihre eigenen Prozesse verstehen – und erst danach die Tools vergleichen. In den meisten Fällen reduziert sich die Auswahl dann sehr schnell auf zwei bis drei realistische Optionen.

Für den Mittelstand führen die Stärken und Anforderungen meist zu Plattformen wie reteach oder dem Unterweisungs-Manager – schnell einsetzbar, klar auf Pflichtschulungen ausgerichtet und ohne unnötige Komplexität.

Für Enterprise-Organisationen mit hoher regulatorischer Dichte sind domeba oder Secova SAM die stärkeren Kandidaten.

Für Unternehmen mit internationalem Schulungsbedarf sind lawpilots und doinstruct besonders stark.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Compliance LMS?

Ein Compliance LMS ist eine Software zur Organisation, Durchführung und revisionssicheren Dokumentation von Pflichtschulungen. Im Gegensatz zu einem allgemeinen LMS liegt der Fokus auf der Nachweissicherheit und der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen wie DSGVO, Arbeitsschutz oder IT-Sicherheit.

Welche Schulungen lassen sich damit abbilden?

Ein gutes Compliance LMS deckt alle typischen Pflichtschulungen im DACH-Raum ab: Datenschutz (DSGVO), IT-Sicherheit (NIS-2), Arbeitsschutz (DGUV), Korruptionsprävention, Lieferkettengesetz, ESG und branchenspezifische Unterweisungen. Je nach Anbieter sind fertige Kurse bereits enthalten oder müssen separat eingekauft werden.

Was kostet ein Compliance LMS?

Die Preise variieren erheblich. Einfache Unterweisungstools starten bei wenigen Euro pro Nutzer/Monat. Spezialisierte Enterprise-Plattformen werden individuell angeboten und können deutlich teurer werden. Als Orientierung: Das Compliance College gibt als einziger Anbieter öffentlich Preise an – ab 0,56 € je Mitarbeiter/Monat.

Was ist der Unterschied zwischen einem klassischen LMS und einem Compliance LMS?

Ein klassisches LMS dient vor allem der Weiterbildung und Personalentwicklung. Ein Compliance LMS fokussiert sich auf gesetzliche Schulungspflichten und deren lückenlose Dokumentation – mit automatisierten Schulungszyklen, Audit-fähigen Reports und Pflichtkursbibliotheken.

Wann lohnt sich der Wechsel zu einem Compliance LMS?

Der Wechsel lohnt sich, sobald Pflichtschulungen manuell über Excel oder E-Mail verwaltet werden, Auditvorbereitungen viel Zeit kosten oder Nachweise lückenhaft sind. Spätestens wenn Unternehmensaudits oder Behördenanfragen drohen, sollte ein spezialisiertes System im Einsatz sein.

Wie aufwendig ist die Einführung eines Compliance LMS?

Das variiert stark. Schlanke Systeme wie reteach oder doinstruct können binnen 24 Stunden einsatzbereit sein. Enterprise-Plattformen wie domeba erfordern eine strukturierte Einführungsphase mit Konfiguration und Beratung. Für die meisten mittelständischen Unternehmen ist ein System sinnvoll, das in wenigen Wochen produktiv läuft.

Können bestehende Schulungsinhalte übernommen werden?

In den meisten Fällen ja. Gängige Standards wie SCORM oder LTI werden von den meisten Systemen unterstützt. Eigene PDFs oder PowerPoint-Präsentationen lassen sich bei vielen Anbietern (z.B. Unterweisungs-Manager, elearnio) direkt hochladen und als Kurs verwalten.

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Übersicht

Pflichtschulungen im öffentlichen Sektor: Welche Schulungen Kommunen durchführen müssen

Erstellt am: 12. März 2026
Zuletzt aktualisiert am: 7. Oktober 2026
Redaktion
Redaktion
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Pflichtschulungen im öffentlichen Sektor für Mitarbeitende in Verwaltung und öffentlichen Einrichtungen

Wichtigste Erkenntnisse:

  • Organisationen im öffentlichen Sektor unterliegen zahlreichen Schulungspflichten aus Arbeitsschutz, DSGVO, AGG und weiteren Rechtsquellen.
  • Die wichtigsten Pflichtschulungen betreffen Arbeitsschutz, Datenschutz, IT-Sicherheit, Gleichbehandlung und Korruptionsprävention.
  • Die Dokumentation der Schulungen ist entscheidend für Haftung, Prüfungen durch Aufsichtsbehörden und DSGVO-Nachweise.
  • Fehlende Schulungsnachweise können zu Beanstandungen, Haftungsrisiken oder Reputationsschäden führen.
  • Digitale Schulungssysteme (LMS) helfen Organisationen im öffentlichen Sektor, Pflichtschulungen effizient zu organisieren und revisionssicher zu dokumentieren.

Pflichtschulungen im öffentlichen Sektor sind ein zentraler Bestandteil der rechtssicheren Organisation von Verwaltungen und öffentlichen Einrichtungen. Organisationen im öffentlichen Sektor tragen als öffentliche Arbeitgeber eine besondere Verantwortung. Sie beschäftigen Mitarbeitende in sehr unterschiedlichen Bereichen – von der Verwaltung im Rathaus über Bauhöfe und Kitas bis zu Schulen oder kommunalen Unternehmen. Gleichzeitig unterliegen sie zahlreichen gesetzlichen Anforderungen, die auch die Schulung und Unterweisung der Beschäftigten betreffen.

Vorschriften aus Arbeitsschutzgesetz, DSGVO, AGG oder weiteren Regelwerken verpflichten den öffentlichen Sektor dazu, ihre Mitarbeitenden regelmäßig zu bestimmten Themen zu schulen. Dazu gehören unter anderem Arbeitsschutz, Datenschutz, IT-Sicherheit oder Gleichbehandlung. Diese Schulungen sind ein wichtiger Bestandteil der rechtssicheren Organisation einer Verwaltung und müssen im Zweifel auch gegenüber Prüfstellen oder Aufsichtsbehörden nachgewiesen werden.

Inhalt

1. Warum Pflichtschulungen im öffentlichen Sektor wichtig sind
2. Die wichtigsten Pflichtschulungen im öffentlichen Sektor
3. Dokumentation von Pflichtschulungen
4. Praxistipps für Organisationen im öffentlichen Sektor
5. Digitale Schulungen mit LMS
6. Fazit
7. Häufige Fragen

Warum Pflichtschulungen für den öffentlichen Sektor so wichtig sind

Schulungen im öffentlichen Sektor erfüllen weit mehr als eine Weiterbildungsfunktion. Sie sind ein zentraler Bestandteil von Compliance, Risikomanagement und Organisationsverantwortung.

Drei Risiken stehen dabei im Mittelpunkt.

Haftungsrisiko

Kommt es zu einem Arbeitsunfall oder Datenschutzverstoß, muss die Organisation nachweisen können, dass Beschäftigte korrekt unterwiesen wurden. Ohne diesen Nachweis kann die Haftung beim Arbeitgeber liegen.

Prüfungsrisiko

Kommunen unterliegen regelmäßiger Kontrolle durch verschiedene Stellen:

  • Rechnungsprüfung
  • Kommunalaufsicht
  • Unfallkassen
  • Landesdatenschutzbehörden

Fehlende Schulungsnachweise führen häufig zu Beanstandungen in Prüfberichten.

Reputationsrisiko

Vor allem Datenschutzverstöße, Korruptionsfälle oder Diskriminierungsvorfälle können das Vertrauen der Bürger in eine Verwaltung stark beschädigen.

Schulungen helfen daher nicht nur bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern auch beim Schutz der Organisation und ihrer Beschäftigten.

Pflichtschulungen im öffentlichen Sektor helfen Organisationen, Haftungs- und Reputationsrisiken zu vermeiden

Die wichtigsten Pflichtschulungen im öffentlichen Sektor

Die Schulungspflichten im öffentlichen Sektor ergeben sich aus verschiedenen Gesetzen und Richtlinien. In der Praxis lassen sie sich auf einige zentrale Bereiche reduzieren.

1. Arbeitsschutzunterweisungen

Eine der wichtigsten Schulungspflichten ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (§12 ArbSchG). Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten regelmäßig über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterweisen.

Diese Pflicht gilt für Arbeitgeber im gesamten öffentlichen Sektor und umfasst grundsätzlich alle Beschäftigten.

Typische Themen sind:

  • Brandschutz und Notfallverhalten
  • Ergonomie und Bildschirmarbeit
  • Umgang mit Arbeitsmitteln
  • Gefährdungen am Arbeitsplatz

Wichtig ist dabei der Arbeitsplatzbezug. Die Gefährdungen unterscheiden sich stark zwischen verschiedenen Bereichen einer Kommune:

  • Kita → Infektionsschutz, Heben und Tragen
  • Verwaltung → Bildschirmarbeit, Ergonomie
  • Bauhof → Maschinen, Verkehr, Witterung

2. Datenschutzschulungen (DSGVO)

Organisationen im öffentlichen Sektor verarbeiten täglich große Mengen personenbezogener Daten, etwa in Verwaltungen, Bildungseinrichtungen oder öffentlichen Betrieben.

Die DSGVO verlangt organisatorische Maßnahmen zum Schutz dieser Daten. Dazu gehört auch die Sensibilisierung der Beschäftigten.

Auch wenn die DSGVO keine explizite Schulungspflicht nennt, ergibt sich aus mehreren Artikeln eine faktische Pflicht zur Datenschutzschulung:

  • Art. 39 DSGVO: Schulung als Aufgabe des Datenschutzbeauftragten
  • Art. 32 DSGVO: organisatorische Sicherheitsmaßnahmen
  • Art. 5 Abs. 2 DSGVO: Rechenschaftspflicht

Fehlt bei einer Datenpanne ein Schulungsnachweis, wird dies von Aufsichtsbehörden häufig kritisch bewertet.

3. Gleichbehandlung und AGG

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt ausdrücklich auch für den öffentlichen Sektor.

§24 AGG stellt klar, dass Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst denselben Schutz genießen wie Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft.

Besonders relevant ist dabei die sogenannte „Enthaftung durch Schulung“.

Wenn eine Kommune nachweisen kann, dass ihre Beschäftigten zum Thema Diskriminierung und Gleichbehandlung geschult wurden, gilt dies als Erfüllung der Arbeitgeberpflichten.

Ohne Schulung kann die Kommune im Diskriminierungsfall voll haften.

4. IT-Sicherheit und Cybersecurity

Cyberangriffe betreffen zunehmend Organisationen im öffentlichen Sektor – von Kommunalverwaltungen bis zu öffentlichen Einrichtungen und Betrieben. Besonders problematisch ist, dass viele Angriffe durch menschliche Fehler beginnen, zum Beispiel durch:

  • Klick auf Phishing-Links
  • Verwendung unsicherer Passwörter
  • Weitergabe sensibler Informationen

Daher spielen IT-Sicherheitsschulungen eine wichtige Rolle.

Eine zusätzliche Bedeutung bekommt das Thema durch die NIS2-Richtlinie der EU. Diese betrifft insbesondere kommunale Unternehmen, etwa:

  • Stadtwerke
  • Wasserversorger
  • Abwasserbetriebe
  • kommunale IT-Dienstleister

Für betroffene Organisationen sind Schulungen der Geschäftsleitung zu IT-Sicherheit verpflichtend.

5. Korruptionsprävention

Korruptionsprävention gehört zu den wichtigsten Compliance-Themen im öffentlichen Dienst.

Beschäftigte in Kommunen treffen Entscheidungen über:

  • Genehmigungen
  • Vergaben
  • Fördermittel
  • Bauvorhaben

Dadurch entstehen potenzielle Risiken für Interessenkonflikte oder Vorteilsannahme.

Eine systematische Organisation von Pflichtschulungen im öffentlichen Sektor hilft dabei, gesetzliche Anforderungen zuverlässig zu erfüllen und Schulungsstände jederzeit nachvollziehen zu können.

Schulungen helfen dabei, rechtliche Risiken zu vermeiden, Beschäftigte zu sensibilisieren und klare Verhaltensregeln zu vermitteln.

Dokumentation: Der entscheidende Faktor bei Pflichtschulungen

Die Dokumentation ist ein zentraler Bestandteil der Pflichtschulungen im öffentlichen Sektor, da Organisationen im Zweifel nachweisen müssen, dass ihre Beschäftigten ordnungsgemäß geschult wurden.
Die Durchführung einer Schulung allein reicht nicht aus.

Eine rechtssichere Dokumentation sollte mindestens enthalten:

  • Name des Beschäftigten
  • Datum der Schulung
  • Schulungsthema
  • Schulungsinhalt
  • Ergebnis der Verständnissicherung

Ein reiner Teilnahmenachweis reicht oft nicht aus. Prüfer erwarten häufig auch eine Verständnissicherung, etwa durch Wissenstests. Eine Schulung ohne Dokumentation gilt im Zweifel als nicht durchgeführt.

Dokumentation von Pflichtschulungen im öffentlichen Sektor für Prüfungen und gesetzliche Nachweise

Praxistipps: So organisieren Sie Pflichtschulungen effizient

Viele Verwaltungen kämpfen mit organisatorischen Herausforderungen. Mit einigen Maßnahmen lässt sich das Schulungsmanagement deutlich verbessern.

1. Schulungspflichten systematisch erfassen

Erstellen Sie zunächst eine Übersicht aller Pflichtschulungen, die für Ihre Organisation relevant sind.

2. Verantwortlichkeiten klar definieren

Typischerweise sind beteiligt:

  • Bürgermeister (Gesamtverantwortung)
  • Personalamt (Organisation)
  • Datenschutzbeauftragter
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit

3. Schulungsplan erstellen

Ein jährlicher Schulungsplan schafft Übersicht und verhindert vergessene Unterweisungen.

4. Dokumentation zentralisieren

Die größte Herausforderung ist häufig die Nachweisführung bei Prüfungen.

Viele Organisationen nutzen noch:

  • Papierordner
  • Excel-Listen
  • manuelle Erinnerungen

Diese Systeme sind fehleranfällig und schwer zu überblicken.

Digitale Schulungen mit einem LMS umsetzen

Digitale Lernplattformen können das Schulungsmanagement von Pflichtschulungen im öffentlichen Sektor deutlich vereinfachen.

Ein Learning Management System (LMS) ermöglicht beispielsweise:

  • zentrale Bereitstellung von Schulungen
  • automatische Zuweisung an Beschäftigte
  • integrierte Wissenstests
  • revisionssichere Dokumentation

Führungskräfte erhalten außerdem einen Überblick über den Schulungsstand ihrer Teams.

Damit lassen sich gesetzliche Anforderungen nicht nur erfüllen, sondern auch administrative Aufwände deutlich reduzieren.

„Mit reteach haben wir unseren ‚Campus 112‘ aufgebaut, auf dem wir für Mitarbeitende Schulungen und Fortbildungen einrichten und welcher eine zentrale Informationsquelle bietet. Uns war es wichtig, eine kollaborative Wissensplattform zu erstellen, die Informationswege verkürzt, uns einen besseren Überblick verschafft und die für die Teilnehmenden einfach zu bedienen ist.“

Oliver Stöcker

Ausbildungsleiter und Lagedienstführer, Großleitstelle Oldenburger Land

Digitale Pflichtschulungen im öffentlichen Sektor mit einem Learning Management System (LMS)

Fazit 

Pflichtschulungen im öffentlichen Sektor sind kein Randthema. Sie gehören zu den zentralen Aufgaben einer modernen Verwaltung.

Kommunen müssen zahlreiche Anforderungen erfüllen – von Arbeitsschutz über Datenschutz bis zur IT-Sicherheit. Gleichzeitig wird die Dokumentation dieser Schulungen immer wichtiger, da Prüfer und Aufsichtsbehörden entsprechende Nachweise verlangen.

Ein strukturiertes Schulungsmanagement hilft, Risiken zu reduzieren und Prozesse effizienter zu gestalten. Digitale Lösungen können dabei eine wichtige Unterstützung sein.

Genau solche Pflichtthemen können Sie mit dem reteach Kurskatalog ganz bequem digital schulen, z. B. mit unseren Schulungen für Kommunen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Pflichtschulungen gibt es im öffentlichen Sektor?

Pflichtschulungen im öffentlichen Sektor umfassen verschiedene Themenbereiche. Organisationen im öffentlichen Sektor müssen ihre Beschäftigten regelmäßig zu Arbeitsschutz, Datenschutz oder Gleichbehandlung schulen.Ergänzend kommen häufig IT-Sicherheitsschulungen und Schulungen zur Korruptionsprävention hinzu.

Sind Pflichtschulungen im öffentlichen Sektor gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Viele Schulungen ergeben sich direkt aus gesetzlichen Vorgaben. Besonders relevant sind das Arbeitsschutzgesetz, die Datenschutz-Grundverordnung sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Diese verpflichten Arbeitgeber im öffentlichen Sektor dazu, ihre Beschäftigten über relevante Vorschriften und Risiken zu informieren und regelmäßig zu unterweisen.

Wie oft müssen Beschäftigte im öffentlichen Sektor geschult werden?

Die Häufigkeit hängt vom jeweiligen Thema ab. Arbeitsschutzunterweisungen müssen in der Regel mindestens einmal jährlich stattfinden. Datenschutz- und IT-Sicherheitsschulungen werden häufig ebenfalls jährlich empfohlen, während Schulungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz meist bei Einstellung und in regelmäßigen Abständen wiederholt werden.

Wer ist im öffentlichen Sektor für Pflichtschulungen verantwortlich?

Die Verantwortung liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber der jeweiligen Organisation im öffentlichen Sektor. In Verwaltungen oder öffentlichen Einrichtungen wird die Organisation von Schulungen häufig vom Personalbereich koordiniert und von Fachstellen wie Datenschutzbeauftragten oder Fachkräften für Arbeitssicherheit unterstützt.

Müssen auch Beamte an Pflichtschulungen teilnehmen?

Ja. Schulungspflichten gelten sowohl für tariflich Beschäftigte als auch für Beamte. Gesetze wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz oder Vorschriften zum Arbeitsschutz gelten ausdrücklich auch im öffentlichen Dienst.

Können Pflichtschulungen im öffentlichen Sektor digital durchgeführt werden?

Ja, digitale Schulungen sind grundsätzlich zulässig und werden im öffentlichen Sektor zunehmend eingesetzt. Wichtig ist, dass die Inhalte verständlich vermittelt werden, das Verständnis überprüft werden kann und die Teilnahme dokumentiert wird.

Warum ist die Dokumentation von Pflichtschulungen so wichtig?

Die Dokumentation dient als Nachweis gegenüber Prüfstellen und Aufsichtsbehörden. Bei einer Rechnungsprüfung, einem Arbeitsunfall oder einer Datenschutzpanne muss eine Organisation im öffentlichen Sektor im Zweifel belegen können, dass Beschäftigte ordnungsgemäß geschult wurden.

Wie können Organisationen im öffentlichen Sektor Pflichtschulungen effizient organisieren?

Viele Organisationen im öffentlichen Sektor nutzen digitale Lernplattformen, um Schulungen zentral bereitzustellen und automatisch zu dokumentieren. Dadurch lassen sich Schulungsfristen besser verwalten und Nachweise bei Prüfungen schneller bereitstellen.

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Übersicht

EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2026: Was jetzt auf HR und Unternehmen zukommt

Erstellt am: 6. März 2026
Zuletzt aktualisiert am: 18. September 2026
Redaktion
Redaktion
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EU-Entgelttransparenzrichtlinie: HR und Unternehmen bereiten sich auf neue Gehalts- und Reportingpflichten vor

Wichtigste Erkenntnisse:

  • Frist ist verstrichen: Deutschland hat die EU-Entgelttransparenzrichtlinie nicht bis zum 7. Juni 2026 umgesetzt – ein Referentenentwurf liegt auch im September 2026 nicht vor.
  • BAG-Urteil verschärft die Lage: Das Bundesarbeitsgericht hat im Oktober 2025 den Paarvergleich bestätigt – schon ein einzelner besser bezahlter Kollege löst die Vermutung der Entgeltdiskriminierung aus.
  • Direkte Wirkung für öffentliche Arbeitgeber: Seit dem 8. Juni 2026 sind Bund, Länder, Kommunen und öffentliche Unternehmen unmittelbar an die Richtlinie gebunden – auch ohne deutsches Umsetzungsgesetz.
  • Auskunftsrecht und Berichtspflicht: Beschäftigte erhalten Auskunftsansprüche, Unternehmen ab 150 Mitarbeitenden veröffentlichen erstmals 2027 einen Entgelttransparenzbericht – die Stufe 100 bis 149 folgt 2031.
  • Daten ab 2026 sauber erfassen: Der erste Entgelttransparenzbericht 2027 basiert auf Daten aus 2026 – wer jetzt nicht aufbaut, hat später ein erhebliches Compliance-Risiko.

Das Wichtigste vorab:
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 musste bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Deutschland hat diese Frist verstreichen lassen. Für öffentliche Arbeitgeber gilt die Richtlinie seitdem unmittelbar, für private Arbeitgeber zunächst weiter das Entgelttransparenzgesetz von 2017 – ausgelegt im Licht der Richtlinie und der aktuellen BAG-Rechtsprechung. Wer 2027 berichtspflichtig wird, muss die Datengrundlage bereits in diesem Jahr aufbauen.

Das bedeutet aber gerade nicht Entwarnung. Im Gegenteil: Das BAG setzt mit seiner Rechtsprechung von Oktober 2025 bereits jetzt die Standards, die die Richtlinie erst kodifizieren wird – der Paarvergleich und die Angleichung „nach ganz oben“ gelten schon heute. Öffentliche Arbeitgeber sind ab dem 8. Juni 2026 unmittelbar an die Richtlinie gebunden, private Arbeitgeber müssen mit verschärfter richtlinienkonformer Auslegung durch die Gerichte rechnen. Wer jetzt erst abwartet, verliert genau die Zeit, die für eine strukturierte, kostengünstige Vorbereitung benötigt wird.

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970) verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten dazu, durch verbindliche Transparenz- und Auskunftspflichten, Berichtspflichten ab 100 Beschäftigten sowie eine Beweislastumkehr zugunsten von Beschäftigten den Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ durchzusetzen – mit Umsetzungsfrist 7. Juni 2026.

Inhalt

1. Warum jetzt handeln – obwohl das Gesetz noch nicht gilt?
2. Was konkret kommt – und worauf Sie sich einstellen müssen
3. Wie Unternehmen sich jetzt vorbereiten – konkret und priorisiert
4. Typische Fehlannahmen mit hohem Risiko
5. Compliance-Folgen für HR, Legal, Controlling und Corporate Governance
6. Welche Schulungspflichten entstehen – und wie Sie sie nachweisen
7. Fazit: Die Vorbereitungszeit beginnt jetzt
8. Häufig gestellte Fragen

Warum jetzt handeln – obwohl das Gesetz fehlt?

Viele Unternehmen reagieren auf neue Compliance-Anforderungen nach dem gleichen Muster: abwarten, bis das Gesetz in Kraft tritt – und dann unter Zeitdruck umsetzen, was sich eigentlich über Monate hätte entwickeln lassen. Bei der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist diese Strategie 2026 nicht mehr tragfähig, und zwar aus drei Gründen.

Erstens: Auch ohne deutsches Umsetzungsgesetz wirkt die Richtlinie. Ab dem 8. Juni 2026 sind öffentliche Arbeitgeber direkt an die Richtlinie gebunden. Für sie gelten zentrale Anforderungen unmittelbar, auch ohne nationale Umsetzung. Bei privaten Arbeitgebern entfaltet die Richtlinie keine horizontale Direktwirkung – Verpflichtungen, die die europäische Richtlinie enthält, die aber bislang keine erkennbare Entsprechung im deutschen Recht haben, können ab dem 8. Juni 2026 zusätzlich gelten über die richtlinienkonforme Auslegung durch deutsche Arbeitsgerichte.

Zweitens: Die Rechtsprechung hat das Tempo der EU bereits adaptiert. Das BAG-Urteil vom 23. Oktober 2025 (8 AZR 300/24) zum Paarvergleich (mehr dazu unten) wendet die Beweislastlogik der Richtlinie de facto bereits an.

Drittens: Wer den Erstbericht 2027 fundiert aufbauen will, braucht Daten aus 2026 – jetzt, nicht erst nach Inkrafttreten.

Wer jetzt beginnt:

  • Kann Entgeltsysteme schrittweise dokumentieren
  • Hat Zeit für Betriebsratsabstimmungen
  • Kann HR-IT geordnet vorbereiten
  • Vermeidet Last-Minute-Korrekturen in Verträgen
  • Nutzt CSRD-Synergien (ESRS S1) gezielt
  • Kommuniziert proaktiv als Employer Brand

Wer weiter abwartet:

  • Riskiert Klagen unter geltendem EntgTranspG plus BAG-Rechtsprechung
  • Steht bei Auskunftsanfragen unvorbereitet da
  • Kann Datenbasis für den Erstbericht (2027) nicht mehr vollständig aufbauen
  • Erhöht das Risiko bei Beweislastumkehr massiv

Was der Erstbericht 2027 voraussetzt: Der erste Entgelttransparenzbericht für Unternehmen ab 100 Beschäftigten muss Daten des Jahres 2026 enthalten – also Daten, die ab Januar 2026 sauber erfasst werden müssen. Wer erst im Sommer 2026 anfängt, sein Entgeltreporting aufzubauen, hat für den Erstbericht bereits lückenhafte Daten.

Was konkret kommt – worauf Sie sich einstellen müssen

Auch ohne fertiges Umsetzungsgesetz lässt sich aus der Richtlinie selbst, dem Abschlussbericht der Expertenkommission und der Rechtsprechung ein klares Bild der künftigen Pflichten zeichnen.

Pflichten, die für alle Unternehmen gelten (unabhängig von der Größe)

Gehaltsangabe im Recruiting: Stellenausschreibungen müssen ein Einstiegsentgelt oder eine Gehaltsspanne enthalten – so frühzeitig, dass echte Gehaltsverhandlungen möglich sind (Art. 5).

Verbot der Gehaltsfrage: Arbeitgeber dürfen künftig keine Auskunft über die Gehaltshistorie von Bewerbenden mehr verlangen (Art. 5 Abs. 3).

Entgeltkriterien offenlegen: Alle Beschäftigten müssen schriftlich Zugang zu den Kriterien erhalten, nach denen Gehälter bemessen und entwickelt werden (Art. 6).

Auskunftsrecht: Beschäftigte können ihr eigenes Entgelt und den nach Geschlecht aufgeschlüsselten Durchschnittswert für vergleichbare Tätigkeiten erfragen (Art. 7).

Geheimhaltungsklauseln ungültig: Bestehende Vertragsklauseln, die Mitarbeitenden die Offenlegung ihres Gehalts verbieten, werden mit Inkrafttreten unwirksam (Art. 7 Abs. 5).

Berichtspflichten für Unternehmen ab 100 Beschäftigten

Unternehmen ab 100 Beschäftigten müssen regelmäßig einen Entgelttransparenzbericht erstellen und öffentlich zugänglich machen – mit detaillierten Angaben zum Gender Pay Gap nach Entgeltkategorien und Beschäftigungsarten (Art. 9).

Zeitpunkt Was passiertWas das bedeutet
Stand Mai 2026Kein Referentenentwurf in Deutschland veröffentlichtUmsetzungsfrist wird verfehlt
7. Juni 2026 Gesetzliche Umsetzungsfrist in DE, AT und allen EU-Staaten DE und AT verfehlen die Frist
Juni 2026Richtlinie wirkt direkt für öffentliche ArbeitgeberBund, Länder, Kommunen sind unmittelbar gebunden
Q2/Q3 2026Erster Referentenentwurf in Deutschland erwartetVerbändeanhörung, Gesetzgebungsverfahren startet
Voraussichtlich 2027Inkrafttreten des nationalen UmsetzungsgesetzesAuskunfts-, Informations- und Berichtspflichten greifen
7. Juni 2027Erster Entgelttransparenzbericht (Unternehmen ab 100 Beschäftigten)Datenbasis muss ab 01/2026 sauber vorliegen
Laufend ab 2027Jährlich (250+) bzw. alle 3 Jahre (100–249)Reporting-System muss stehen
Übersicht der Berichtspflichten der EU-Entgelttransparenzrichtlinie für Unternehmen ab 100 Beschäftigten

Aktive Gleichstellungspflicht: Die 5-Prozent-Schwelle

Weist der Bericht ein Entgeltgefälle von mindestens 5 % aus, das sich nicht durch objektive Kriterien erklären lässt, müssen Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung Abhilfemaßnahmen erarbeiten und umsetzen (Art. 10). Passivität ist nicht mehr zulässig – und Sanktionen sind nach Art. 23 national zu regeln.

Beweislastumkehr (Art. 18 EU-Entgelttransparenzrichtlinie): Nicht die betroffene Person muss Diskriminierung nachweisen – der Arbeitgeber muss beweisen, dass Entgeltunterschiede sachlich und geschlechtsneutral begründet sind. Das gilt für alle Pflichten aus Art. 5, 6, 7, 9 und 10. Wer seine Entgeltsystematik nicht dokumentiert hat, steht im Ernstfall ohne Argumente da.

Diese Logik wird in Deutschland nicht erst mit dem nationalen Umsetzungsgesetz Realität – das BAG hat sie bereits am 23. Oktober 2025 (8 AZR 300/24) zementiert. Schon die Behauptung, dass ein einziger Kollege oder eine Kollegin des anderen Geschlechts für gleiche oder gleichwertige Arbeit ein höheres Entgelt erhält, begründet die Vermutung einer geschlechtsbedingten Benachteiligung. Kann der Arbeitgeber diese Vermutung nicht widerlegen, muss er das Entgelt des Vergleichskollegen zahlen – selbst wenn dieser der Spitzenverdiener der Vergleichsgruppe ist.

Praktische Konsequenz: Wer Equal-Pay-Klagen schon heute begegnen muss, kann sich nicht mehr darauf zurückziehen, dass die Richtlinie noch nicht umgesetzt sei. Die Richtlinie ist über die Auslegung des bestehenden EntgTranspG faktisch bereits angekommen.

Wie bereiten sich Unternehmen jetzt vor?

Die gute Nachricht: Wer strukturiert vorgeht, kann bis zum Inkrafttreten der nationalen Regelung eine solide Basis schaffen. Sieben zentrale Handlungsfelder:

Schritt 1: Gap-Analyse – Wo stehen Sie heute?

Stellen Sie sich drei ehrliche Fragen:

  • Haben Sie dokumentierte Entgeltkriterien pro Rolle?
  • Wissen Sie, wie groß Ihr interner Gender Pay Gap ist?
  • Enthalten Ihre Arbeitsverträge Geheimhaltungsklauseln zum Gehalt?

Schritt 2: Entgeltsystem dokumentieren und kommunizieren

Definieren Sie – oder dokumentieren Sie, falls schon vorhanden – Gehaltsbänder pro Job-Level, Entgeltkriterien (Qualifikation, Erfahrung, Leistung etc.) und machen Sie diese internen Beschäftigten zugänglich. Das ist der Kern der Auskunftspflicht nach Art. 6 und 7 und gleichzeitig die Grundlage für den Bericht.

Schritt 3: Recruiting-Prozesse anpassen

Führen Sie Gehaltsbänder in Stellenausschreibungen ein – jetzt, nicht erst nach Inkrafttreten. Schulen Sie Recruiting-Teams und Führungskräfte im Umgang mit der neuen Regelung. Das Verbot, nach der Gehaltshistorie zu fragen, sollte sofort in den Bewerbungsprozess integriert werden.

Schritt 4: Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen prüfen

Lassen Sie bestehende Arbeitsverträge auf unzulässige Geheimhaltungsklauseln prüfen. Entwickeln Sie gemeinsam mit dem Betriebsrat objektive Entgeltkriterien und Betriebsvereinbarungen, bevor der gesetzliche Druck entsteht. Gemäß § 87 Nr. 10 BetrVG (Deutschland) hat der Betriebsrat hier ohnehin Mitbestimmungsrechte.

Schritt 5: Datenbasis und HR-IT für Berichterstattung aufbauen

Der Erstbericht 2027 enthält Daten aus 2026. Das bedeutet: Ihre HR-IT-Systeme müssen bereits jetzt in der Lage sein, Entgeltdaten nach Geschlecht, Job-Kategorie und Beschäftigungsart strukturiert zu erfassen. Prüfen Sie, ob Ihre bestehenden HRIS- oder Payroll-Systeme das leisten – und wenn nicht, planen Sie rechtzeitig die Anpassung.

Schritt 6: CSRD-Synergie nutzen

Unternehmen, die bereits CSRD-pflichtig sind oder es bald werden, können eine gemeinsame Datenstrategie entwickeln. Der ESRS S1 (Eigene Belegschaft) verlangt ohnehin Angaben zu Entgeltgerechtigkeit und Chancengleichheit. Wer beide Anforderungen integriert bearbeitet, spart Aufwand und stellt sicher, dass die Zahlen konsistent sind – für Aufsichtsräte, Investoren und Rating-Agenturen.

Schritt 7: Kommunikation und Change Management

Entgelttransparenz ist kulturell sensibel. Viele Mitarbeitende werden die neuen Auskunftsrechte nutzen. Bereiten Sie Führungskräfte darauf vor, wie sie mit Gehaltsgesprächen professionell umgehen – auf Basis klarer, dokumentierter Kriterien, nicht auf Basis von Bauchgefühlen. Strukturierte Schulungen über eine Lernplattform helfen, das Thema flächendeckend und einheitlich zu verankern.

Führungskräfte sprechen über Gehaltsstrukturen und Entgelttransparenz im Unternehmen

Welche Fehlannahmen sind besonders gefährlich?

In der Beratungspraxis tauchen 2026 immer wieder dieselben Trugschlüsse auf. Drei davon sind besonders teuer.

Fehlannahme 1: „Solange das deutsche Gesetz nicht kommt, ändert sich für uns nichts.“ Falsch. Das BAG setzt mit seiner Rechtsprechung von Oktober 2025 bereits jetzt die Standards, die die Richtlinie erst kodifizieren wird – der Paarvergleich und die Angleichung „nach ganz oben“ gelten schon heute. Equal-Pay-Klagen werden bereits jetzt nach BAG-Logik entschieden, nicht erst nach Inkrafttreten des deutschen Umsetzungsgesetzes.

Fehlannahme 2: „Wir warten auf den Referentenentwurf und reagieren dann.“ Auch das geht 2026 nicht mehr auf. Pay-Gap-Analysen, der Aufbau einer transparenten Job-Architektur mit Gehaltsbändern, die Anpassung von Recruiting-Prozessen und die Schulung von Führungskräften sind Maßnahmen, die unabhängig vom genauen Gesetzeswortlaut jetzt eingeleitet werden müssen. Wer im Sommer 2026 startet, bringt die Daten für den Erstbericht 2027 nicht mehr sauber zusammen.

Fehlannahme 3: „Bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern ändert sich auch nichts.“ Im Gegenteil: Hier ändert sich am 8. Juni 2026 als Erstes etwas. Hinreichend bestimmte und unbedingte Regelungen der Richtlinie entfalten eine unmittelbare Wirkung gegenüber dem Staat und damit auch gegenüber öffentlichen Arbeitgebern, so dass sich für diese auch bei fruchtlosem Ablauf der Umsetzungsfrist ohne nationales Umsetzungsgesetz ein konkreter Handlungs- und Umsetzungsbedarf ergeben kann. Bund, Länder, Kommunen und öffentliche Unternehmen sollten ihre Vorbereitung also nicht von der nationalen Gesetzgebung abhängig machen.

Wie ist die Rechtslage in Deutschland, Österreich und der Schweiz?

Deutschland: Frist wird verfehlt – aber die Richtlinie wirkt trotzdem

Der Stand im September 2026 ist eindeutig: Deutschland hat die Umsetzungsfrist vom 7. Juni 2026 verstreichen lassen. Der für Januar 2026 angekündigte Referentenentwurf des zuständigen Familienministeriums liegt bis heute nicht vor. Das Ministerium verweist auf interne Abstimmungen und nennt keinen Zeitplan; auf Anfrage heißt es lediglich, die Umsetzung erfolge „in dieser Legislaturperiode“. Ein Inkrafttreten des deutschen Umsetzungsgesetzes vor 2027 gilt damit als unwahrscheinlich.

Den Abschlussbericht der vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) eingesetzten Kommission „Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie“ hat Bundesministerin Karin Prien am 7. November 2025 entgegengenommen. Die Kommission empfiehlt unter anderem eine Präzisierung des Entgeltbegriffs, eine Berichtspflicht erst ab 100 Mitarbeitenden, Erleichterungen für tarifgebundene Unternehmen und den Einsatz digitaler Tools. Allerdings: Die Kommissionsmitglieder konnten sich in wesentlichen Punkten nicht einigen, es gab mehrere Sondervoten – ein Grund für die anhaltende Verzögerung. Die Pressemitteilung des BMBFSFJ zum Abschlussbericht dokumentiert den offiziellen Stand.

Die neue Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD bekannte sich im Koalitionsvertrag (Mai 2025) zur „bürokratiearmen 1:1-Umsetzung“ der Richtlinie mit dem Ziel, gleichen Lohn für gleiche Arbeit bis 2030 zu verwirklichen. Die parlamentarische Staatssekretärin bestätigte am 27. Januar 2026, dass an einer „bürokratiearmen 1-zu-1-Umsetzung“ gearbeitet werde.

Was das praktisch bedeutet:

  • Seit dem 8. Juni 2026 sind öffentliche Arbeitgeber unmittelbar an die Richtlinie gebunden.
  • Für private Arbeitgeber gilt zunächst weiterhin das EntgTranspG 2017 – allerdings ausgelegt im Lichte der Richtlinie und der BAG-Rechtsprechung.
  • Die EU kann ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten – die materiellen Anforderungen für Arbeitgeber ändert das nicht.

BAG-Urteil vom 23. Oktober 2025 – die Rechtsprechung läuft der Gesetzgebung voraus

Das vielleicht wichtigste Update seit Anfang 2026: Das BAG hat mit Urteil vom 23. Oktober 2025 (Aktenzeichen 8 AZR 300/24) den sogenannten Paarvergleich bestätigt. Kann der Arbeitgeber die aus einem Paarvergleich folgende Vermutung einer Benachteiligung wegen des Geschlechts nicht widerlegen, ist er zur Zahlung des Entgelts verpflichtet, das er dem zum Vergleich herangezogenen Kollegen gezahlt hat. Dabei reicht eine einzige Vergleichsperson des anderen Geschlechts.

Inzwischen liegen die schriftlichen Entscheidungsgründe vor. Sie bestätigen: Die Luft für intransparente Vergütungssysteme wird dünner. Der Median scheint als Vergleichsmaßstab ausgedient zu haben. Für Arbeitgeber heißt das: Wer keine sauber dokumentierten, objektiven und geschlechtsneutralen Entgeltkriterien hat, ist im Ernstfall in der Beweisnot – schon heute, lange vor Inkrafttreten des deutschen Umsetzungsgesetzes.

Deutschland im EU-Vergleich

Deutschland steht mit der Verzögerung nicht allein, ist aber auch kein Vorreiter. Die Staaten Belgien, Polen und Malta sind als europäische Vorreiter zu sehen. Hier sind zumindest Teile der RL-Vorgaben bereits umgesetzt. In vielen anderen Mitgliedsstaaten dagegen ist ein erster Gesetzesentwurf, geschweige denn ein finales Gesetz, noch nicht in Sicht. In den Niederlanden wird bereits heute offen ein Inkrafttreten erst zum 01.01.2027 angekündigt.

Österreich: Auch hier verspätet sich die Umsetzung

Österreich setzt die Richtlinie voraussichtlich über Änderungen im Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) und im Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) um. Ein Gesetzesentwurf wurde bislang nicht veröffentlicht. Vor Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht und Inkrafttreten der nationalen Regelung besteht für private Arbeitgeber z. B. keine Verpflichtung, einen Entgeltbericht zu erstellen oder Entgeltauskünfte zu erteilen, und zwar auch dann nicht, wenn die Umsetzungsfrist abgelaufen ist. Empfehlung der österreichischen Wirtschaftskammer und führender Steuer- und Rechtsberatungen: trotzdem jetzt vorbereiten – die Strukturen entstehen nicht über Nacht.

Schweiz: Keine direkte Bindung, aber Handlungsbedarf für EU-Standorte

Die Schweiz ist kein EU-Mitglied; die Richtlinie gilt nicht unmittelbar. Schweizer Unternehmen mit Niederlassungen oder Betriebsstätten in der EU sind jedoch für diese Standorte vollständig betroffen. Darüber hinaus wächst Lohntransparenz auch im Schweizer Markt als Compliance- und Employer-Branding-Thema – unabhängig von der EU-Pflicht.

Ein Referentenentwurf zur Novellierung des Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG) von 2017 liegt vor, ist aber nicht vollständig öffentlich zugänglich.

Fachkanzleien und Kommentare beziehen sich explizit auf den Entwurf und den Abschlussbericht der Expertenkommission „Bürokratiearme Umsetzung“.

Die Kernelemente sind absehbar:

  • Berichtspflicht ab 100 Beschäftigten
  • Erstbericht bis 7. Juni 2027
  • erweiterter Auskunftsanspruch
  • Sanktionssystem

Die nationale Gesetzgebung soll das Verfahren nach aktuellem Stand spätestens im Frühjahr 2026 starten.

Welche Compliance-Folgen entstehen für HR, Legal, Controlling und Governance?

HR: Neue Prozesse, neue Gespräche

Für HR-Abteilungen bringt die EU-Entgelttransparenzrichtlinie mehrere organisatorische Veränderungen mit sich. Unternehmen müssen entweder ein Job-Grading-System und klare Gehaltsbänder aufbauen oder bestehende Strukturen systematisch dokumentieren. Zudem müssen die Entgeltkriterien schriftlich festgehalten und allen Mitarbeitenden zugänglich gemacht werden, damit die gesetzlichen Transparenz- und Auskunftspflichten erfüllt werden können.

Ein weiterer wichtiger Punkt sind Prozesse für Auskunftsanfragen. Unternehmen müssen festlegen, wie interne Anfragen von Mitarbeitenden sowie Anfragen von Bewerbenden im Recruiting strukturiert bearbeitet werden. Darüber hinaus sollten Führungskräfte gezielt geschult werden, damit sie transparenzbasierte Gehaltsgespräche führen können – auf Grundlage nachvollziehbarer Kriterien statt individueller Einschätzungen.

Schließlich müssen auch Recruiting-Prozesse angepasst werden. Dazu gehört insbesondere die Überarbeitung von Stellenausschreibungen und Recruiting-Templates, damit künftig Gehaltsspannen bereits im Bewerbungsprozess angegeben werden können.

Legal: Risiken frühzeitig adressieren

Für Legal-Abteilungen liegt der Schwerpunkt darauf, rechtliche Risiken frühzeitig zu identifizieren und zu minimieren. Ein zentraler Schritt ist der Review bestehender Arbeitsverträge, insbesondere im Hinblick auf Geheimhaltungsklauseln zu Gehältern, die künftig unzulässig sein können. Zusätzlich müssen Unternehmen ihren internen Gender Pay Gap analysieren und mögliche Erklärungsgründe dokumentieren, um im Falle von Prüfungen oder Streitigkeiten eine nachvollziehbare Begründung für Entgeltunterschiede liefern zu können.

Auch die Vorbereitung auf Auskunftsansprüche und mögliche Klageverfahren spielt eine wichtige Rolle. Hier ist das BAG-Urteil zum Paarvergleich von zentraler Bedeutung: Legal-Teams müssen damit rechnen, dass Equal-Pay-Klagen sich bereits heute auf einen einzelnen Vergleichskollegen stützen können – die volle Dokumentationspflicht für Entgeltunterschiede liegt ab diesem Moment beim Arbeitgeber. Die Richtlinie sieht zusätzlich Schadensersatzansprüche nach Art. 16 vor.

Darüber hinaus ist die Einbindung des Betriebsrats entscheidend. Bei der Entwicklung von Entgeltkriterien greifen in Deutschland Mitbestimmungsrechte nach § 87 Nr. 10 BetrVG. Parallel dazu müssen Legal-Teams die nationalen Umsetzungsgesetze in Deutschland, Österreich und weiteren EU-Staaten kontinuierlich beobachten, um rechtzeitig auf neue Anforderungen reagieren zu können.

Controlling: Reporting-Infrastruktur aufbauen

Für das Controlling steht vor allem der Aufbau einer verlässlichen Reporting-Infrastruktur im Mittelpunkt. Ein erster Schritt ist die Überprüfung der bestehenden HR-IT-Systeme. Unternehmen müssen sicherstellen, dass Entgeltdaten nach Geschlecht, Job-Kategorie und Beschäftigungsart aggregiert und ausgewertet werden können.

Gleichzeitig wird eine hohe Datenqualität entscheidend. Unternehmen müssen sicherstellen, dass Entgeltdaten ab Januar 2026 vollständig, konsistent und auswertbar erfasst werden. Darauf aufbauend müssen Organisationen die Berechnung des bereinigten Gender Pay Gap vorbereiten, da dieser eine zentrale Kennzahl der künftigen Berichterstattung darstellt. Laut Statistisches Bundesamt liegt der unbereinigte Gender Pay Gap in Deutschland weiterhin im zweistelligen Prozentbereich – ein realistischer Bezugsrahmen für die eigenen Werte.

Außerdem sollten Schnittstellen zur CSRD-Berichterstattung (ESRS S1) berücksichtigt werden. Unternehmen, die beide Anforderungen gemeinsam in einer Datenstrategie abbilden, können Synergien nutzen und Doppelarbeit vermeiden.

Corporate Governance: Sichtbarkeit nach außen

Mit der neuen Richtlinie werden Entgelttransparenzberichte öffentlich zugänglich. Damit richten sie sich nicht nur an Behörden, sondern auch an Investoren, Rating-Agenturen, Aufsichtsräte und die Öffentlichkeit. Unternehmen, die ihren ersten Bericht mit einer klaren Methodik, plausiblen Kennzahlen und einem glaubwürdigen Maßnahmenplan veröffentlichen, senden ein starkes Signal für Transparenz und verantwortungsvolle Unternehmensführung.

Wer hingegen unvorbereitet veröffentlicht, riskiert kritische Nachfragen zur Entgeltstruktur und mögliche Reputationsrisiken – sowohl intern als auch extern.he Nachfragen zur Entgeltstruktur und mögliche Reputationsrisiken – sowohl intern als auch extern.

Unternehmen bereiten Entgelttransparenzbericht und Gehaltsstrukturen für die EU-Entgelttransparenzrichtlinie vor

Welche Schulungspflichten entstehen – und wie Sie sie nachweisen

Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen nicht ausdrücklich zu Schulungen, macht sie praktisch aber unvermeidbar: Wer Entgeltstrukturen offenlegt, Auskunftsansprüche beantwortet und Gehaltsverhandlungen ohne Frage nach dem bisherigen Gehalt führt, braucht Führungskräfte und HR-Verantwortliche, die die neuen Regeln kennen. Drei Gruppen sind betroffen: Führungskräfte mit Gehaltsverantwortung, HR und Recruiting, sowie Betriebsrat und Compliance.

Entscheidend ist der Nachweis. Wenn ein Auskunftsverlangen oder eine Klage kommt, zählt nicht, dass geschult wurde, sondern dass es belegbar ist: wer, wann, mit welchem Inhalt, mit welchem Ergebnis. Über eine Lernplattform lässt sich das automatisch dokumentieren – Zuweisung nach Rolle, Fristen, Erinnerungen und ein prüfungssicherer Nachweis je Person.

Fazit: Die Vorbereitungszeit beginnt jetzt

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist Ende Mai 2026 kein abstraktes Zukunftsthema mehr, sondern Realität – auch wenn das deutsche Umsetzungsgesetz die Frist verfehlt. Drei Entwicklungen verändern die Lage gegenüber dem Stand Anfang 2026 grundlegend:

  1. Deutschland verfehlt die Umsetzungsfrist. Ein Referentenentwurf liegt nicht vor, das nationale Gesetz wird frühestens Ende 2026, realistisch eher 2027 in Kraft treten.
  2. Das BAG-Urteil vom 23. Oktober 2025 hat den Paarvergleich bestätigt und die Beweislastlogik der Richtlinie faktisch bereits in deutsches Recht überführt – über die Auslegung des EntgTranspG 2017.
  3. Öffentliche Arbeitgeber sind ab 8. Juni 2026 unmittelbar an die Richtlinie gebunden, private müssen mit richtlinienkonformer Auslegung durch die Arbeitsgerichte rechnen.

Unternehmen, die jetzt strukturiert handeln, können Entgeltstrukturen sauber dokumentieren, HR- und Reporting-Systeme vorbereiten und interne Prozesse schrittweise anpassen. Wer abwartet, wird nicht durch die Verzögerung des Gesetzgebers geschützt – sondern durch die Rechtsprechung eingeholt.

Für Geschäftsführung, HR, Legal und Controlling gilt 2026 gleichermaßen: Die kommenden Monate sind keine Phase des Abwartens, sondern eine entscheidende Vorbereitungszeit für eine nachhaltige und rechtssichere Entgelttransparenz.

Häufig gestellte Fragen

Ab wann gilt die EU-Entgelttransparenzrichtlinie für Unternehmen?

Die Richtlinie muss bis 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Deutschland wird diese Frist allerdings verfehlen – ein Referentenentwurf liegt Ende Mai 2026 nicht vor. Das nationale Umsetzungsgesetz wird frühestens Ende 2026, realistisch eher 2027 in Kraft treten. Ab dem 8. Juni 2026 sind jedoch öffentliche Arbeitgeber unmittelbar an die Richtlinie gebunden, und Gerichte legen das bestehende EntgTranspG bereits richtlinienkonform aus.

Was bedeutet das BAG-Urteil vom 23. Oktober 2025 für Arbeitgeber?

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 23. Oktober 2025 (8 AZR 300/24) den Paarvergleich bestätigt. Das heißt: Eine Beschäftigte muss nur darlegen, dass ein einzelner männlicher Kollege bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit mehr verdient – und schon greift die Vermutung einer geschlechtsbedingten Benachteiligung. Der Arbeitgeber muss diese Vermutung widerlegen. Gelingt das nicht, ist er zur Zahlung des Vergleichsentgelts verpflichtet – auch wenn dieses am oberen Rand der Vergleichsgruppe liegt.

Welche Unternehmen müssen einen Entgelttransparenzbericht erstellen?

Unternehmen ab 100 Beschäftigten werden in Deutschland und allen anderen EU-Staaten berichtspflichtig. Die Schwellenwerte und Berichtsintervalle staffeln sich: 250 oder mehr Beschäftigte berichten jährlich, 150 bis 249 alle drei Jahre, 100 bis 149 ebenfalls alle drei Jahre. Die genaue Ausgestaltung in Deutschland hängt vom späteren Umsetzungsgesetz ab.

Wann muss der erste Entgelttransparenzbericht veröffentlicht werden?

Der erste Entgelttransparenzbericht ist bis 7. Juni 2027 zu veröffentlichen und basiert auf Daten des Jahres 2026. Damit ist klar: Wer 2026 keine sauberen Entgeltdaten erfasst, hat für den Erstbericht ein erhebliches Datenproblem – unabhängig davon, wann das deutsche Umsetzungsgesetz konkret in Kraft tritt.

Welche neuen Rechte erhalten Beschäftigte durch die Richtlinie?

Beschäftigte erhalten ein Auskunftsrecht über ihr eigenes Entgelt sowie über den nach Geschlecht aufgeschlüsselten Durchschnittswert für vergleichbare Tätigkeiten. Zusätzlich müssen Arbeitgeber die Entgeltkriterien schriftlich offenlegen. Geheimhaltungsklauseln in Arbeitsverträgen, die Mitarbeitenden die Offenlegung ihres Gehalts verbieten, werden mit Inkrafttreten unwirksam.

Was ändert sich im Recruiting durch die neue Richtlinie?

Stellenausschreibungen müssen ein Einstiegsentgelt oder eine Gehaltsspanne enthalten – so frühzeitig, dass echte Gehaltsverhandlungen möglich sind. Zusätzlich dürfen Arbeitgeber Bewerbende nicht mehr nach ihrer bisherigen Gehaltshistorie fragen. Diese beiden Pflichten sollten Unternehmen unabhängig vom Inkrafttreten des deutschen Umsetzungsgesetzes bereits jetzt umsetzen, da sie sich auch über das Diskriminierungsverbot durchsetzen lassen.

Was passiert, wenn Unternehmen einen Gender Pay Gap von mehr als fünf Prozent feststellen?

Weist der Entgelttransparenzbericht ein Entgeltgefälle von mindestens 5 % aus, das sich nicht durch objektive Kriterien erklären lässt, müssen Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung Abhilfemaßnahmen erarbeiten und umsetzen (Art. 10 der Richtlinie). Passivität ist nicht mehr zulässig, Sanktionen werden national geregelt (Art. 23).

Welche Rolle spielt die Dokumentation von Entgeltstrukturen?

Sie ist entscheidend. Durch die Beweislastumkehr (Art. 18 der Richtlinie) und das BAG-Urteil zum Paarvergleich liegt die Last, sachliche und geschlechtsneutrale Gründe für Entgeltunterschiede nachzuweisen, vollständig beim Arbeitgeber. Wer seine Entgeltsystematik nicht sauber dokumentiert hat – Job-Grading, Kriterien, Gehaltsbänder – steht im Streitfall ohne Argumente da. Diese Dokumentation aufzubauen, ist die wichtigste Vorbereitungsmaßnahme 2026.

Gilt die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Deutschland schon, obwohl es kein Umsetzungsgesetz gibt?

Für öffentliche Arbeitgeber ja: Sie sind seit dem 8. Juni 2026 unmittelbar an die Richtlinie gebunden. Für private Arbeitgeber gilt zunächst weiter das Entgelttransparenzgesetz von 2017. Gerichte legen dieses jedoch bereits im Licht der Richtlinie aus, sodass sich die Anforderungen faktisch schon heute verschieben.

Ab wie vielen Beschäftigten gilt die Berichtspflicht zur Entgelttransparenz?

Die Richtlinie staffelt: Unternehmen ab 150 Beschäftigten berichten erstmals im Jahr 2027, Unternehmen mit 100 bis 149 Beschäftigten erst ab 2031. Unterhalb von 100 Beschäftigten besteht keine Berichtspflicht – die Auskunftsrechte der Beschäftigten gelten jedoch unabhängig von der Unternehmensgröße.

Was bedeutet das BAG-Urteil vom 23. Oktober 2025 für Arbeitgeber?

Das Bundesarbeitsgericht hat den Paarvergleich bestätigt (Aktenzeichen 8 AZR 300/24). Eine einzige besser bezahlte Vergleichsperson des anderen Geschlechts begründet die Vermutung einer Benachteiligung. Widerlegt der Arbeitgeber diese nicht, schuldet er das höhere Entgelt. Ohne dokumentierte, geschlechtsneutrale Entgeltkriterien ist diese Widerlegung kaum möglich.

Müssen Unternehmen ihre Führungskräfte zur Entgelttransparenz schulen?

Eine ausdrückliche Schulungspflicht enthält die Richtlinie nicht. Praktisch führt sie aber dazu: Wer Gehaltsfragen im Recruiting falsch beantwortet oder Auskunftsersuchen fehlerhaft bearbeitet, erzeugt Beweisprobleme. Unternehmen dokumentieren Schulungen von HR und Führungskräften deshalb als Teil ihrer Compliance-Nachweise.

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